Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
93 kB
Datum
05.09.2013
Erstellt
22.08.13, 15:06
Aktualisiert
22.08.13, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 177/2013
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 11.04.2013
gez. Böcking
20.08.2013
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
BM / Dezernent
- 20 -
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
05.09.2013
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Ausbau der Radwege entlang der Landesstraßen
Finanzielle Auswirkungen:
Der Ausbau von Radverkehrsanlagen entlang von Landesstraßen wird durch das Land NRW finanziert.
Nur bei „Bürgerradwegen“ muss die zugehörige Kommune die Planungs- und Grunderwerbskosten
tragen.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Der geplante Ausbau von Radverkehrsanlagen entlang der Landesstraßen innerhalb des
Stadtgebietes von Erftstadt geht aus dem gültigen Radverkehrsnetzplan der Stadt Erftstadt
hervor. In einer dringenden Priorität sind folgende Maßnahmen enthalten:
- Gymnicher Hauptstraße (L 162) – innerhalb der Ortsdurchfahrt
- L 263 – im Abschnitt zwischen der Einmündung Römerstraße und Ortseingang Bliesheim
In weiteren Prioritäten sind enthalten:
- Friedrich-Ebert-Straße (L163)
- Peter-May-Straße (L 163) – im Abschnitt zwischen der Einmündung „In den Vierwinden“ und
Ortsausgang Richtung Kierdorf
- Pingsheimer Straße/ Lechenicher Straße (L 263) im Abschnitt zwischen Lilienweg und
Stadtgrenze Nörvenich
- Gennerstraße (L 162) innerhalb der Ortsdurchfahrt von Ahrem
- Merowingerstraße (L 163) im Abschnitt zwischen Kallenhofstraße und Ortsausgang Richtung
Liblar
- L 162 - von Ortsausgang Niederberg bis Stadtgrenze Euskirchen
- L 161 – von Ortsausgang Niederberg bis Stadtgrenze Weilerswist
- L 33 - von Ortsausgang bis Stadtgrenze Nörvenich
Für den Ausbau der Radwege entlang der Landesstraßen im Stadtgebiet der Stadt Erftstadt ist
alleine der Landesbetrieb Straßenbau NRW zuständig. In den Jahresgesprächen wird regelmäßig
über die anstehenden Maßnahmen, u.a. auch die, die den Radverkehr betreffen, gesprochen.
Leider haben sich die Mittel, die dem Landesbetrieb hierfür zur Verfügung stehen (auch für den
Ausbau von neuen Radverkehrsanlagen) in den letzten Jahren stetig verringert.
Für den in der dringenden Priorität enthaltenen Radweg entlang der L 263 zwischen Lechenich
und Bliesheim habe ich einen Antrag zum Ausbau eines Bürgerradweges (siehe Vorlage A
23/2013) an den Landesbetrieb mit der Bitte um Weiterleitung an das zuständige Ministerium
gestellt. Hier hoffe ich durch eine entsprechende Unterstützung aus der Politik und den Bürgern,
dass eine „schnelle“ Umsetzung möglich ist. Um mit dem Landesbetrieb vorab die notwendigen
Abstimmungen für den Ausbau des Radweges führen zu können, habe ich bereits ein
Ingenieurbüro mit der Aufstellung der Planung beauftragt. Danach werde ich den notwendigen
Grunderwerb tätigen.
Zu der Führung der Radfahrer innerhalb der Ortsdurchfahrten ist zu erwähnen, dass diesbezüglich
in den letzten Jahren ein Umdenken stattgefunden hat. Infolge von Unfallanalysen besteht die
Tendenz, den Radfahrer selbst bei größeren Verkehrsstärken auf der Fahrbahn zu führen. Um
diese Radwegführungen beurteilen zu können, muss jedoch jede einzelne Ortsdurchfahrt separat
begutachtet werden. Mit dem Landesbetrieb und dem Kreis werde ich mich auch in den
kommenden Jahren bezüglich der Fahrradwege an klassifizierten Straßen abstimmen.
(Erner)
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