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Antrag (Antrag bzgl. Ausbau der Radwege entlang der Landesstraßen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
93 kB
Datum
05.09.2013
Erstellt
22.08.13, 15:06
Aktualisiert
22.08.13, 15:06
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 177/2013 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 11.04.2013 gez. Böcking 20.08.2013 Amtsleiter Datum Freigabe -100- BM / Dezernent - 20 - Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin 05.09.2013 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Ausbau der Radwege entlang der Landesstraßen Finanzielle Auswirkungen: Der Ausbau von Radverkehrsanlagen entlang von Landesstraßen wird durch das Land NRW finanziert. Nur bei „Bürgerradwegen“ muss die zugehörige Kommune die Planungs- und Grunderwerbskosten tragen. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Der geplante Ausbau von Radverkehrsanlagen entlang der Landesstraßen innerhalb des Stadtgebietes von Erftstadt geht aus dem gültigen Radverkehrsnetzplan der Stadt Erftstadt hervor. In einer dringenden Priorität sind folgende Maßnahmen enthalten: - Gymnicher Hauptstraße (L 162) – innerhalb der Ortsdurchfahrt - L 263 – im Abschnitt zwischen der Einmündung Römerstraße und Ortseingang Bliesheim In weiteren Prioritäten sind enthalten: - Friedrich-Ebert-Straße (L163) - Peter-May-Straße (L 163) – im Abschnitt zwischen der Einmündung „In den Vierwinden“ und Ortsausgang Richtung Kierdorf - Pingsheimer Straße/ Lechenicher Straße (L 263) im Abschnitt zwischen Lilienweg und Stadtgrenze Nörvenich - Gennerstraße (L 162) innerhalb der Ortsdurchfahrt von Ahrem - Merowingerstraße (L 163) im Abschnitt zwischen Kallenhofstraße und Ortsausgang Richtung Liblar - L 162 - von Ortsausgang Niederberg bis Stadtgrenze Euskirchen - L 161 – von Ortsausgang Niederberg bis Stadtgrenze Weilerswist - L 33 - von Ortsausgang bis Stadtgrenze Nörvenich Für den Ausbau der Radwege entlang der Landesstraßen im Stadtgebiet der Stadt Erftstadt ist alleine der Landesbetrieb Straßenbau NRW zuständig. In den Jahresgesprächen wird regelmäßig über die anstehenden Maßnahmen, u.a. auch die, die den Radverkehr betreffen, gesprochen. Leider haben sich die Mittel, die dem Landesbetrieb hierfür zur Verfügung stehen (auch für den Ausbau von neuen Radverkehrsanlagen) in den letzten Jahren stetig verringert. Für den in der dringenden Priorität enthaltenen Radweg entlang der L 263 zwischen Lechenich und Bliesheim habe ich einen Antrag zum Ausbau eines Bürgerradweges (siehe Vorlage A 23/2013) an den Landesbetrieb mit der Bitte um Weiterleitung an das zuständige Ministerium gestellt. Hier hoffe ich durch eine entsprechende Unterstützung aus der Politik und den Bürgern, dass eine „schnelle“ Umsetzung möglich ist. Um mit dem Landesbetrieb vorab die notwendigen Abstimmungen für den Ausbau des Radweges führen zu können, habe ich bereits ein Ingenieurbüro mit der Aufstellung der Planung beauftragt. Danach werde ich den notwendigen Grunderwerb tätigen. Zu der Führung der Radfahrer innerhalb der Ortsdurchfahrten ist zu erwähnen, dass diesbezüglich in den letzten Jahren ein Umdenken stattgefunden hat. Infolge von Unfallanalysen besteht die Tendenz, den Radfahrer selbst bei größeren Verkehrsstärken auf der Fahrbahn zu führen. Um diese Radwegführungen beurteilen zu können, muss jedoch jede einzelne Ortsdurchfahrt separat begutachtet werden. Mit dem Landesbetrieb und dem Kreis werde ich mich auch in den kommenden Jahren bezüglich der Fahrradwege an klassifizierten Straßen abstimmen. (Erner) -2-