Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
94 kB
Datum
16.09.2014
Erstellt
04.09.14, 16:20
Aktualisiert
04.09.14, 16:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 28.08.2014
- Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl.
Nr. der Ratsdrucksache: 82-X
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
16.09.2014
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 "Industriegebiet Iversheim"
hier: Vorstellung des Vorhabens, Durchführung der Vorverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB
und § 4 Abs. 1 BauGB
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Berichterstatter: Frau Schulz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 82-X
1. Sachverhalt:
Bereits im Jahr 2007/2008 wurden Pläne zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim vorgestellt.
Diese bezogen sich auf die Optimierung der Rohstoffan- und der Fertigproduktablieferung. Hierfür
sollen die Lagermöglichkeiten ausgeweitet und automatisiert werden.
Bedingt durch andere betriebliche Maßnahmen (Neubau der Veresterungsanlage) wurden die v.g.
Maßnahmen zunächst zurückgestellt.
Die Fa. Greven beabsichtigt nun, die eingangs erwähnten Planungen wieder aufzunehmen.
Diese beinhalten im Detail folgendes:
1.) Errichtung eines 30 m hohen Hochregallagers auf einer Grundfläche von 55 x 65 m an der
Westseite des Bendenweges.
2.) In einem weiteren Schritt ist die Anbindung des Hochregallagers mit den Produktionsstätten
durch eine Materialflussbrücke über die Erft geplant.
3.) In einem späteren Schritt ist die Errichtung einer neuen Kommissionierung westlich des Bendenweges vorgesehen, die ebenfalls durch eine Materialflussbrücke an die Produktionsstätten
angeschlossen wird.
Durch dieses Planungskonzept wird den grundsätzlichen Entwicklungszielen der betrieblichen
Nutzung Rechnung getragen. Es werden keine neuen Produktarten oder Mengen einbezogen,
sondern lediglich die Lagerung sowie der Warenan- und –abtransport betriebsintern gebündelt
und besser organisiert. Die betrieblichen Abläufe werden prozessorientiert gestaltet und optimiert.
Durch die vorgesehene Automatisierung der Transportlogistik wird der Werksverkehr deutlich gemindert. Dies führt hinsichtlich der Immissionsthematik zu Verbesserungen nicht nur im gesamten
Werksgelände sondern auch in den angrenzenden Bereichen.
Die Grundlage für diese Maßnahmen muss durch das Verfahren zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“ geschaffen werden.
Es wird vorgeschlagen, auf der Grundlage der beigefügten Unterlagen die Vorverfahren gem. § 3
Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
2. Rechtliche Würdigung
Die Verfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches
durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Planungskosten werden vom Antragsteller getragen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
./.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen die Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen
abzuwägen sind.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt
7. Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der beigefügten Unterlagen die Vorverfahren
gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB für die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6
„Industriegebiet Iversheim“ durchzuführen.