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Beschlussvorlage (4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 "Industriegebiet Iversheim" hier: Vorstellung des Vorhabens, Durchführung der Vorverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
94 kB
Datum
16.09.2014
Erstellt
04.09.14, 16:20
Aktualisiert
04.09.14, 16:20
Beschlussvorlage (4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 "Industriegebiet Iversheim"
hier: Vorstellung des Vorhabens, Durchführung der Vorverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 "Industriegebiet Iversheim"
hier: Vorstellung des Vorhabens, Durchführung der Vorverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 28.08.2014 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl. Nr. der Ratsdrucksache: 82-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 16.09.2014 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 "Industriegebiet Iversheim" hier: Vorstellung des Vorhabens, Durchführung der Vorverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Frau Schulz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 82-X 1. Sachverhalt: Bereits im Jahr 2007/2008 wurden Pläne zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim vorgestellt. Diese bezogen sich auf die Optimierung der Rohstoffan- und der Fertigproduktablieferung. Hierfür sollen die Lagermöglichkeiten ausgeweitet und automatisiert werden. Bedingt durch andere betriebliche Maßnahmen (Neubau der Veresterungsanlage) wurden die v.g. Maßnahmen zunächst zurückgestellt. Die Fa. Greven beabsichtigt nun, die eingangs erwähnten Planungen wieder aufzunehmen. Diese beinhalten im Detail folgendes: 1.) Errichtung eines 30 m hohen Hochregallagers auf einer Grundfläche von 55 x 65 m an der Westseite des Bendenweges. 2.) In einem weiteren Schritt ist die Anbindung des Hochregallagers mit den Produktionsstätten durch eine Materialflussbrücke über die Erft geplant. 3.) In einem späteren Schritt ist die Errichtung einer neuen Kommissionierung westlich des Bendenweges vorgesehen, die ebenfalls durch eine Materialflussbrücke an die Produktionsstätten angeschlossen wird. Durch dieses Planungskonzept wird den grundsätzlichen Entwicklungszielen der betrieblichen Nutzung Rechnung getragen. Es werden keine neuen Produktarten oder Mengen einbezogen, sondern lediglich die Lagerung sowie der Warenan- und –abtransport betriebsintern gebündelt und besser organisiert. Die betrieblichen Abläufe werden prozessorientiert gestaltet und optimiert. Durch die vorgesehene Automatisierung der Transportlogistik wird der Werksverkehr deutlich gemindert. Dies führt hinsichtlich der Immissionsthematik zu Verbesserungen nicht nur im gesamten Werksgelände sondern auch in den angrenzenden Bereichen. Die Grundlage für diese Maßnahmen muss durch das Verfahren zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“ geschaffen werden. Es wird vorgeschlagen, auf der Grundlage der beigefügten Unterlagen die Vorverfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. 2. Rechtliche Würdigung Die Verfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Planungskosten werden vom Antragsteller getragen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen ./. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen die Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abzuwägen sind. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel entfällt 7. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der beigefügten Unterlagen die Vorverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB für die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“ durchzuführen.