Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
4,2 MB
Datum
16.09.2014
Erstellt
04.09.14, 16:20
Aktualisiert
04.09.14, 16:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bebauungsplan Nr. 6
„Industriegebiet Iversheim“
4. Änderung
Begründung
(VORENTWURF)
C+K Gotthardt + Knipper
INGENIEURGESELLSCHAFT mbH
BERATENDE INGENIEURE
53937 SCHLEIDEN-GEMÜND • TRÄNKELBACHSTRASSE 44
Aufgestellt:
02.09.2014
Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung
Begründung - (VORENTWURF)
Seite 2
Erläuterungen (Vorentwurf)
Inhalt
Seite
1.
Lage des Plangebietes
3
2.
2.1
2.2
2.3
2.4
Ziel und Zweck der Planung
Planungsanlass
Planerfordernis
Ziel und Zweck der Planung
Geltungsbereich
4
4
4
4
4
3.
3.1
3.2
3.3
3.4
Vorgaben
Bestand
Erschließung
Natur und Landschaft
Gewässerschutz - WSZ III B
5
5
5
5
5
4.
4.1
4.2
4.3
4.4
4.5
4.6
4.7
4.8
Begründung der Planinhalte
Planungskonzept (bauliche und betriebliche Nutzung)
Erschließung
Art und Maß der baulichen Nutzung
Baugebietsgliederung
Vergnügungsstätten
Einzelhandel / Tankstellen
Höhe / Höhenlage baulicher Anlagen
Umweltprüfung / Umweltbericht
6
6
8
8
9
10
10
10
10
5.
Realisierung der Planung
11
6.
Kosten
11
7.
Fachgutachten
11
C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden
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Begründung - (VORENTWURF)
1.
Seite 3
Lage des Plangebietes
Das Plangebiet liegt am nördlichen Rand des Gewerbe- und Industriegebietes „Bendenweg“ zwischen dem Kernort Bad Münstereifel und dem Ortsteil Iversheim. Das Plangebiet ist Teil des bestehenden Werksgeländes der Firma Greven.
Der genaue Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in der Planzeichnung zu entnehmen.
Auszug aus der Deutschen Grundkarte (unmaßstäblich)
C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden
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2.
Ziel und Zweck der Planung
2.1
Planungsanlass
Seite 4
Lagerung und Vertrieb der Produkte der Firma Greven sind derzeit nicht vollständig am Standort
Bad Münstereifel angeordnet, sondern teilweise auf denzentrale Läger ausgelagert.
Die Firma Greven beabsichtigt deshalb auf Teilen des bestehenden Werksgeländes ein zentrales
Logistikzentrum für den Standort Bad Münstereifel zu errichten, um die Lagerung sowie die gesamten Zuliefererverkehre gebündelt und neu strukturiert durchzuführen zu können.
2.2
Planerfordernis
Das Werksgelände der Firma Greven liegt im nördlichen Teil des seit dem 08.04.1976 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 6 "Industriegebiet Iversheim". Das geplante Lager- und Logistikzentrum ist mit den im rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzten Bauflächen- und Höhenfestsetzungen nicht genehmigungsfähig. Der Bebauungsplan ist daher in diesem Teilbereich zweckorientiert zu ändern.
2.3
Ziel und Zweck der Planung
Ziel und Zweck der Planung ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung des
Lager- und Logistikzentrums am Alt-Standort zu schaffen. Folgende Belange sind hierbei vorrangig zu berücksichtigen:
-
2.4
Immissionsschutz
Gewässerschutz
Landschaftsplanung
(Abstand zwischen Wohnen und Gewerbe)
(Wasserschutzgebiet III B)
(Landschaftsbild)
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurde auf diejenigen Grundstücksflächen des AltStandortes der Firma Greven begrenzt, die für die Umstrukturierungen erforderlich sind. Das
Baugesetzbuch gibt in §1 (3) BauGB vor, dass Bauleitpläne aufzustellen sind, „sobald und soweit
es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist".
Die vollständige Einbeziehung des Werksgeländes in den Geltungsbereich der 4. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 6 ist städtebaulich nicht erforderlich. Die Regelungsinhalte der 4. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 6 beziehen sich ausschließlich auf die Flächen des geplanten Lagerund Logistikzentrums.
Der Geltungsbereich der Planung umfasst eine Größe von rd. 2,4 ha.
C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden
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Seite 5
Es handelt sich um Grundstücke der Gemarkung Iversheim, Flur 8, Flurstücke 427 (tlw.), 477
(tlw.), 474 und 482 (tlw.).
Lage und räumlicher Geltungsbereich sind detailliert in den Planunterlagen dargestellt.
3.
Vorgaben
3.1
Bestand
Die Flächen des Geltungsbereiches der 4. Änderung werden seit langem durch die Firma Greven
gewerblich genutzt. Durch die geplanten Nutzungen werden die im rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzten Maße der baulichen Flächeninanspruchnahme im Wesentlichen beibehalten.
Schutzwürdiger Aufwuchs ist zum derzeitigen Zeitpunkt nicht bekannt. Eine Landschaftkartierung
erfolgt im Rahmen der Umweltprüfung.
3.2
Erschließung
Die äußere Erschließung des Geltungsbereiches ist durch die „Peter-Greven-Straße“ und den
Bendenweg vorhanden und ausreichend dimensioniert.
Versorgungs- und Entwässerungsanlagen sind ebenfalls bereits heute Bestandteil des Werksgeländes der Firma Greven und müssen im notwendigen Umfang erweitert werden.
3.3
Natur und Landschaft
Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens wird ein Landschaftpflegerischer Fachbeitrag erarbeitet.
Eine Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung ist Teil des Fachbeitrages. Die Ergebnisse werden in den
Umweltbericht zum Bebauungsplan eingearbeitet.
3.4
Gewässerschutz - WSZ III B
Die Flächen des Bebauungsplanvorentwurfes berühren die Belange der Wasserwirtschaft. Die
rechtskräftige Wasserschutzgebietsverordnung Bad Münstereifel-Arloff vom 2.12.1983 schränkt
durch die Festsetzung der Trinkwasserschutzzone III B eine gewerblich-industrielle Nutzung
grundsätzlich ein. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 (1) BauGB (so genanntes "Scoping-Verfahren") soll daher eine Vorabstimmung mit der Unteren Wasserbehörde der Kreisverwaltung Euskirchen durchgeführt werden.
C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden
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4.
Begründung der Planinhalte
4.1
Planungskonzept (bauliche und betriebliche Nutzung)
Seite 6
Das Planungskonzept muss grundsätzlich den Entwicklungszielen der betrieblichen Nutzung
Rechnung tragen. Dabei sollen keine neuen Produktarten oder Mengen einbezogen werden,
sondern lediglich die Lagerung sowie der Warenan- und -abtransport betriebsintern gebündelt
und besser organisiert werden. Maßgeblich sind dabei insbesondere die Strukturierung der
Transportlogistik sowie die Anpassung der Transporte an die Produktionswege, um betriebliche
Abläufe optimiert und prozessorientiert zu gestalten.
Die vorgesehene Automatisierung der Transportlogistik trägt dabei, insbesondere hinsichtlich der
Immissionsthematik, zu Verbesserungen im gesamten Werksgelände und darüber hinaus in den
umgebenden Flächen bei.
Erforderlich und geplant ist dafür die Errichtung eines Hochregallagers und einer Versandhalle für
die Lkw-Abfertigung.
Räumlich und flächenmäßig muss sich die Lage dieser Bauwerke an die Verkehrserschließung
des Werksgeländes ausrichten, gleichzeitig aber auch die Produktionswege bis hin zur Verpackung sowie die topographischen Rahmenbedingungen beachten.
Aus diesem Grunde ist der geplante Standort in der Nähe des Bendenweges und insbesondere
für die Verladung auch in der Nähe der südöstlich angrenzenden Verkehrsanlagen Bahn und
Bundesstraße vorgesehen.
Die vorgesehenen Bauflächen tragen damit auch den Nutzungskriterien der angrenzenden bereits bebauten Gebiete sowie den Zielen einer geordneten Flächennutzung Rechnung.
Baumaßnahmen
In einem ersten Bauabschnitt ist vorgesehen, ein Hochregallager mit einer Höhe von maximal
30 m auf einer Grundfläche von ca. 55 x 65 m zu errichten.
In weiteren Ausbaustufen ist geplant, das neue Hochregallager mit einer umlaufend geschlossenen Materialflussbrücke (Förderband) an das bestehende Werk anzuschließen. Eine neue Kommissionierung soll später auf der anderen Seite des Bendenweges errichtet und ebenfalls durch
eine Materialflussbrücke über den Bendenweg angeschlossen werden.
Das Hochregallager wird mit einer automatisch wirkenden Brandschutzanlage (Sprinkleranlage)
geplant. Die Bodenplatte wird als Schutz gegen wassergefährdende Grundstoffe ausgelegt.
Verkehrs- und Materialströme
Durch die fördertechnische Anbindung der Produktionsbetriebe an das neue Hochregallager mittels einer Materialflussbrücke über die Erft werden die internen Werksverkehre deutlich vermindert. Wegen der höheren Lagerkapazität im Hochregallager können Transporte und Zwischenlagerung in die bisherigen Außenlager stark reduziert und so auch die Verkehrsbelastung außerhalb des Werksgeländes deutlich gemindert werden.
C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden
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Begründung - (VORENTWURF)
Seite 7
Alle angelieferten Materialien und die Auslieferungswaren werden auf Paletten verpackt zwischen
Anlieferung, Lagerung und Produktionsstätte transportiert. Die Transportwege sind automatisiert
geplant.
Für die Anlieferung werden je Tag ca. 10 Lkw und für Auslieferung je Tag je ca. 20 Lkw abgeschätzt.
Ausreichende Warteflächen für den Lkw-Verkehr sind auf den Werksflächen vor der Kommissionierung (Versandhalle) in Form von Lkw-Stellplätzen geplant. Die Inanspruchnahme öffentlicher
Verkehrswege durch ruhenden Lkw-Verkehr wird damit sicher vermieden.
Beschäftige Lagerbereich
Für das Hochraumlager und die Kommissionierung werden insgesamt voraussichtlich 5 Beschäftigte benötigt.
C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden
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Begründung - (VORENTWURF)
4.2
Seite 8
Erschließung
Nach Umsetzung der vorgesehenen baulichen Maßnahmen erfolgt die Lkw-Anlieferung der Firma
Greven zukünftig vorwiegend im Bereich des südlich angrenzenden Logistikzentrums. Von diesem Logistikzentrum aus werden die Waren über ein Transportband, das den Bendenweg und
weiter nördlich die Erft quert, verteilt.
Zusätzliche öffentliche Erschließungsmaßnahmen oder Änderungen der vorhandenen öffentlichen Erschließung sind für die Bebauungsplanänderung nicht erforderlich.
Entwässerung
Neue Entwässerungsanlagen sollen an die bestehenden Entwässerungsnetze des vorhandenen
Werksgeländes angebunden werden und werden damit letztlich über das bestehende Kanalnetz
entsorgt.
Die Möglichkeiten einer Versickerung oder Direkteinleitung von nicht verschmutzten Niederschlagswässern (z. B. Dachflächen) sollen in den weiteren Planungsschritten untersucht werden.
Damit werden sowohl die Belange des § 51a LWG als auch die Belange des Trennerlasses bei
der Planung beachtet.
Versorgung
Erforderliche Versorgungsanlagen für die bauliche Erweiterung können direkt an bestehende
Versorgungsanlagen im Werksgelände angebunden werden.
Alle erforderlichen Versorgungsmedien sind bereits auf dem bestehenden Betriebsgelände vorhanden und können eingebunden werden.
4.3
Art und Maß der baulichen Nutzung
Das Ziel der städtebaulichen Entwicklung ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Errichtung des Lager- und Logistikzentrums am Werksstandort der Firma Greven in Bad Münstereifel zu schaffen. Bei der Festsetzung der Art der baulichen Nutzungen wurden daher die Betriebsanforderungen der Firma Greven sowie die immissionsschutzrechtlichen Gegebenheiten
berücksichtigt. Da im Bereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes bereits nach BlmSchG genehmigungsbedürftigen Anlagen betrieben werden, wird im Bebauungsplan für den Flächenbereich zwischen Bendenweg und Erft auch zukünftig weiterhin die Baugebietsart „Industriegebiet“
gemäß den Festsetzungen des derzeit rechtskräftigen Bebauungsplanes beibehalten und für die
dem Bendenweg gegenüberliegende Fläche ebenfalls gemäß den rechtskräftigen Festsetzungen
des Bebauungsplanes die Baugebietsart „Gewerbegebiet“ festgesetzt. Im Industriegebiet sind
zusätzlich nutzungsspezifische Gliederungen vorgesehen, um das Maß der baulichen Nutzung
gemäß den geplanten Entwicklungszielen einzugrenzen. Diese werden im Zuge der Entwurfsplanung festgelegt.
C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden
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Seite 9
Das Maß der baulichen Nutzung wird gemäß § 16 BauNVO bestimmt durch die:
•
•
Grundflächenzahl - GRZ 0,8
Höhe baulicher Anlagen (s.a. 4.7)
Die Ausnutzung der Bauflächen richtet sich nach den Obergrenzen des § 17 BauNVO.
4. Änderung Bebauungsplan Nr. 6 (Vorentwurf ohne Maßstab)
4.4
Baugebietsgliederung
Da die geplante Nutzung auf die mittelbar angrenzende bestehende Wohnnutzung Rücksicht
nehmen muss (Prinzip der Konfliktvermeidung), ist eine uneingeschränkte Nutzung der Industrieund Gewerbegebiete immissionsschutzrechtlich nicht möglich. Die Baugebiete werden daher auf
der Grundlage des Abstandserlasses NW und des § 1 BauNVO "nach der Art der Betriebe und
Anlagen und deren besonderen Bedürfnissen" eingeschränkt. Dies bedeutet, dass nach der typisierenden Betrachtungsweise des Abstandserlasses Betriebsarten, die ein Abstandserfordernis
aufgrund ihres Emissionsverhaltens entsprechend den Abstandsklassen I bis V (Abstände:
1.500 m bis 500 m) besitzen, grundsätzlich ausgeschlossen werden.
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In den Industrie- und Gewerbegebieten sind Betriebe und Anlagen allgemein zulässig, die einen
Abstand von 300 m zur nächstgelegenen Wohnbebauung (bei freier Schallausbreitung) einhalten. Bei Einhaltung der entsprechenden Abstände zwischen Wohnbebauung und Gewerbe kann
es bei einer typisierenden Betrachtungsweise des Abstandserlasses NW nicht zu Immissionskonflikten kommen.
Darüber hinaus soll eine Lärmschutzbeurteilung erarbeitet werden. Die Ergebnisse werden in den
Entwurf zum Bebauungsplan eingearbeitet.
4.5
Vergnügungsstätten
Da die bauliche Nutzung des Bebauungsplangebietes ausschließlich durch die Betriebsanlagen
der Firma Greven bestimmt ist, werden die gemäß BauNVO in Gewerbegebieten zulässigen Vergnügungsstätten ausgeschlossen.
4.6
Einzelhandel / Tankstellen
Da die bauliche Nutzung des Bebauungsplangebietes ausschließlich durch die Betriebsanlagen
der Firma Greven bestimmt ist, werden die gemäß BauNVO in Gewerbe- und Industriegebieten
zulässigen Einzelhandelsnutzungen und Tankstellen ausgeschlossen. Dieser Nutzungsausschluss ist städtebaulich begründet. Es kann nicht planungsrechtlich geregelt werden, dass die
Firma Greven die Betriebsflächen auch tatsächlich zukünftig selber nutzt. Da es im Falle einer
Veräußerung der Flächen, nicht im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist, an
diesem Standort zentrumsschädlichen Einzelhandel anzusiedeln, wurde der Nutzungsausschluss
erforderlich.
4.7
Höhe / Höhenlage baulicher Anlagen
Da innerhalb von Gewerbe- und Industriegebieten die Festsetzung der Zahl der Vollgeschosse
städtebaulich nicht sinnvoll ist (Hallennutzungen), werden im Bebauungsplan die maximal zulässigen Gebäudehöhen gemäß § 18 BauNVO bezogen auf die Höhe über Normal-Höhe-Null
(ü NHN) festgesetzt.
4.8
Umweltprüfung / Umweltbericht
Für das Verfahren zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“ wird
eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. BauGB für die Belange nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a
BauGB durchgeführt. Die Ergebnisse werden im weiteren Verfahren bis zur öffentlichen Auslegung in einem Umweltbericht gemäß § 2a Nr. 2 BauGB, der Teil der Begründung ist, dargestellt.
C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden
Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung
Begründung - (VORENTWURF)
5.
Seite 11
Realisierung der Planung
Die Realisierung des Lager- und Logistikzentrums der Firma Greven ist kurzfristig vorgesehen.
6.
Kosten
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes entstehen der Stadt Bad Münstereifel keine Planungskosten.
7.
Fachgutachten
Folgende Fachgutachten werden im Rahmen des Aufstellungsverfahrens erarbeitet und bis zur
Offenlage dem Bebauungsplan als Anlage beigefügt:
•
•
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
Lärmgutachten
Aufgestellt:
Gemünd, im September 2014
C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden