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Beschlussvorlage (Anlage 2 - Begründung Vorentwurf)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
4,2 MB
Datum
16.09.2014
Erstellt
04.09.14, 16:20
Aktualisiert
04.09.14, 16:20

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bebauungsplan Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“ 4. Änderung Begründung (VORENTWURF) C+K Gotthardt + Knipper INGENIEURGESELLSCHAFT mbH BERATENDE INGENIEURE 53937 SCHLEIDEN-GEMÜND • TRÄNKELBACHSTRASSE 44 Aufgestellt: 02.09.2014 Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung - (VORENTWURF) Seite 2 Erläuterungen (Vorentwurf) Inhalt Seite 1. Lage des Plangebietes 3 2. 2.1 2.2 2.3 2.4 Ziel und Zweck der Planung Planungsanlass Planerfordernis Ziel und Zweck der Planung Geltungsbereich 4 4 4 4 4 3. 3.1 3.2 3.3 3.4 Vorgaben Bestand Erschließung Natur und Landschaft Gewässerschutz - WSZ III B 5 5 5 5 5 4. 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 4.6 4.7 4.8 Begründung der Planinhalte Planungskonzept (bauliche und betriebliche Nutzung) Erschließung Art und Maß der baulichen Nutzung Baugebietsgliederung Vergnügungsstätten Einzelhandel / Tankstellen Höhe / Höhenlage baulicher Anlagen Umweltprüfung / Umweltbericht 6 6 8 8 9 10 10 10 10 5. Realisierung der Planung 11 6. Kosten 11 7. Fachgutachten 11 C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung - (VORENTWURF) 1. Seite 3 Lage des Plangebietes Das Plangebiet liegt am nördlichen Rand des Gewerbe- und Industriegebietes „Bendenweg“ zwischen dem Kernort Bad Münstereifel und dem Ortsteil Iversheim. Das Plangebiet ist Teil des bestehenden Werksgeländes der Firma Greven. Der genaue Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in der Planzeichnung zu entnehmen. Auszug aus der Deutschen Grundkarte (unmaßstäblich) C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung - (VORENTWURF) 2. Ziel und Zweck der Planung 2.1 Planungsanlass Seite 4 Lagerung und Vertrieb der Produkte der Firma Greven sind derzeit nicht vollständig am Standort Bad Münstereifel angeordnet, sondern teilweise auf denzentrale Läger ausgelagert. Die Firma Greven beabsichtigt deshalb auf Teilen des bestehenden Werksgeländes ein zentrales Logistikzentrum für den Standort Bad Münstereifel zu errichten, um die Lagerung sowie die gesamten Zuliefererverkehre gebündelt und neu strukturiert durchzuführen zu können. 2.2 Planerfordernis Das Werksgelände der Firma Greven liegt im nördlichen Teil des seit dem 08.04.1976 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 6 "Industriegebiet Iversheim". Das geplante Lager- und Logistikzentrum ist mit den im rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzten Bauflächen- und Höhenfestsetzungen nicht genehmigungsfähig. Der Bebauungsplan ist daher in diesem Teilbereich zweckorientiert zu ändern. 2.3 Ziel und Zweck der Planung Ziel und Zweck der Planung ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung des Lager- und Logistikzentrums am Alt-Standort zu schaffen. Folgende Belange sind hierbei vorrangig zu berücksichtigen: - 2.4 Immissionsschutz Gewässerschutz Landschaftsplanung (Abstand zwischen Wohnen und Gewerbe) (Wasserschutzgebiet III B) (Landschaftsbild) Geltungsbereich Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurde auf diejenigen Grundstücksflächen des AltStandortes der Firma Greven begrenzt, die für die Umstrukturierungen erforderlich sind. Das Baugesetzbuch gibt in §1 (3) BauGB vor, dass Bauleitpläne aufzustellen sind, „sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist". Die vollständige Einbeziehung des Werksgeländes in den Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 ist städtebaulich nicht erforderlich. Die Regelungsinhalte der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 beziehen sich ausschließlich auf die Flächen des geplanten Lagerund Logistikzentrums. Der Geltungsbereich der Planung umfasst eine Größe von rd. 2,4 ha. C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung - (VORENTWURF) Seite 5 Es handelt sich um Grundstücke der Gemarkung Iversheim, Flur 8, Flurstücke 427 (tlw.), 477 (tlw.), 474 und 482 (tlw.). Lage und räumlicher Geltungsbereich sind detailliert in den Planunterlagen dargestellt. 3. Vorgaben 3.1 Bestand Die Flächen des Geltungsbereiches der 4. Änderung werden seit langem durch die Firma Greven gewerblich genutzt. Durch die geplanten Nutzungen werden die im rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzten Maße der baulichen Flächeninanspruchnahme im Wesentlichen beibehalten. Schutzwürdiger Aufwuchs ist zum derzeitigen Zeitpunkt nicht bekannt. Eine Landschaftkartierung erfolgt im Rahmen der Umweltprüfung. 3.2 Erschließung Die äußere Erschließung des Geltungsbereiches ist durch die „Peter-Greven-Straße“ und den Bendenweg vorhanden und ausreichend dimensioniert. Versorgungs- und Entwässerungsanlagen sind ebenfalls bereits heute Bestandteil des Werksgeländes der Firma Greven und müssen im notwendigen Umfang erweitert werden. 3.3 Natur und Landschaft Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens wird ein Landschaftpflegerischer Fachbeitrag erarbeitet. Eine Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung ist Teil des Fachbeitrages. Die Ergebnisse werden in den Umweltbericht zum Bebauungsplan eingearbeitet. 3.4 Gewässerschutz - WSZ III B Die Flächen des Bebauungsplanvorentwurfes berühren die Belange der Wasserwirtschaft. Die rechtskräftige Wasserschutzgebietsverordnung Bad Münstereifel-Arloff vom 2.12.1983 schränkt durch die Festsetzung der Trinkwasserschutzzone III B eine gewerblich-industrielle Nutzung grundsätzlich ein. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB (so genanntes "Scoping-Verfahren") soll daher eine Vorabstimmung mit der Unteren Wasserbehörde der Kreisverwaltung Euskirchen durchgeführt werden. C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung - (VORENTWURF) 4. Begründung der Planinhalte 4.1 Planungskonzept (bauliche und betriebliche Nutzung) Seite 6 Das Planungskonzept muss grundsätzlich den Entwicklungszielen der betrieblichen Nutzung Rechnung tragen. Dabei sollen keine neuen Produktarten oder Mengen einbezogen werden, sondern lediglich die Lagerung sowie der Warenan- und -abtransport betriebsintern gebündelt und besser organisiert werden. Maßgeblich sind dabei insbesondere die Strukturierung der Transportlogistik sowie die Anpassung der Transporte an die Produktionswege, um betriebliche Abläufe optimiert und prozessorientiert zu gestalten. Die vorgesehene Automatisierung der Transportlogistik trägt dabei, insbesondere hinsichtlich der Immissionsthematik, zu Verbesserungen im gesamten Werksgelände und darüber hinaus in den umgebenden Flächen bei. Erforderlich und geplant ist dafür die Errichtung eines Hochregallagers und einer Versandhalle für die Lkw-Abfertigung. Räumlich und flächenmäßig muss sich die Lage dieser Bauwerke an die Verkehrserschließung des Werksgeländes ausrichten, gleichzeitig aber auch die Produktionswege bis hin zur Verpackung sowie die topographischen Rahmenbedingungen beachten. Aus diesem Grunde ist der geplante Standort in der Nähe des Bendenweges und insbesondere für die Verladung auch in der Nähe der südöstlich angrenzenden Verkehrsanlagen Bahn und Bundesstraße vorgesehen. Die vorgesehenen Bauflächen tragen damit auch den Nutzungskriterien der angrenzenden bereits bebauten Gebiete sowie den Zielen einer geordneten Flächennutzung Rechnung. Baumaßnahmen In einem ersten Bauabschnitt ist vorgesehen, ein Hochregallager mit einer Höhe von maximal 30 m auf einer Grundfläche von ca. 55 x 65 m zu errichten. In weiteren Ausbaustufen ist geplant, das neue Hochregallager mit einer umlaufend geschlossenen Materialflussbrücke (Förderband) an das bestehende Werk anzuschließen. Eine neue Kommissionierung soll später auf der anderen Seite des Bendenweges errichtet und ebenfalls durch eine Materialflussbrücke über den Bendenweg angeschlossen werden. Das Hochregallager wird mit einer automatisch wirkenden Brandschutzanlage (Sprinkleranlage) geplant. Die Bodenplatte wird als Schutz gegen wassergefährdende Grundstoffe ausgelegt. Verkehrs- und Materialströme Durch die fördertechnische Anbindung der Produktionsbetriebe an das neue Hochregallager mittels einer Materialflussbrücke über die Erft werden die internen Werksverkehre deutlich vermindert. Wegen der höheren Lagerkapazität im Hochregallager können Transporte und Zwischenlagerung in die bisherigen Außenlager stark reduziert und so auch die Verkehrsbelastung außerhalb des Werksgeländes deutlich gemindert werden. C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung - (VORENTWURF) Seite 7 Alle angelieferten Materialien und die Auslieferungswaren werden auf Paletten verpackt zwischen Anlieferung, Lagerung und Produktionsstätte transportiert. Die Transportwege sind automatisiert geplant. Für die Anlieferung werden je Tag ca. 10 Lkw und für Auslieferung je Tag je ca. 20 Lkw abgeschätzt. Ausreichende Warteflächen für den Lkw-Verkehr sind auf den Werksflächen vor der Kommissionierung (Versandhalle) in Form von Lkw-Stellplätzen geplant. Die Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrswege durch ruhenden Lkw-Verkehr wird damit sicher vermieden. Beschäftige Lagerbereich Für das Hochraumlager und die Kommissionierung werden insgesamt voraussichtlich 5 Beschäftigte benötigt. C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung - (VORENTWURF) 4.2 Seite 8 Erschließung Nach Umsetzung der vorgesehenen baulichen Maßnahmen erfolgt die Lkw-Anlieferung der Firma Greven zukünftig vorwiegend im Bereich des südlich angrenzenden Logistikzentrums. Von diesem Logistikzentrum aus werden die Waren über ein Transportband, das den Bendenweg und weiter nördlich die Erft quert, verteilt. Zusätzliche öffentliche Erschließungsmaßnahmen oder Änderungen der vorhandenen öffentlichen Erschließung sind für die Bebauungsplanänderung nicht erforderlich. Entwässerung Neue Entwässerungsanlagen sollen an die bestehenden Entwässerungsnetze des vorhandenen Werksgeländes angebunden werden und werden damit letztlich über das bestehende Kanalnetz entsorgt. Die Möglichkeiten einer Versickerung oder Direkteinleitung von nicht verschmutzten Niederschlagswässern (z. B. Dachflächen) sollen in den weiteren Planungsschritten untersucht werden. Damit werden sowohl die Belange des § 51a LWG als auch die Belange des Trennerlasses bei der Planung beachtet. Versorgung Erforderliche Versorgungsanlagen für die bauliche Erweiterung können direkt an bestehende Versorgungsanlagen im Werksgelände angebunden werden. Alle erforderlichen Versorgungsmedien sind bereits auf dem bestehenden Betriebsgelände vorhanden und können eingebunden werden. 4.3 Art und Maß der baulichen Nutzung Das Ziel der städtebaulichen Entwicklung ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung des Lager- und Logistikzentrums am Werksstandort der Firma Greven in Bad Münstereifel zu schaffen. Bei der Festsetzung der Art der baulichen Nutzungen wurden daher die Betriebsanforderungen der Firma Greven sowie die immissionsschutzrechtlichen Gegebenheiten berücksichtigt. Da im Bereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes bereits nach BlmSchG genehmigungsbedürftigen Anlagen betrieben werden, wird im Bebauungsplan für den Flächenbereich zwischen Bendenweg und Erft auch zukünftig weiterhin die Baugebietsart „Industriegebiet“ gemäß den Festsetzungen des derzeit rechtskräftigen Bebauungsplanes beibehalten und für die dem Bendenweg gegenüberliegende Fläche ebenfalls gemäß den rechtskräftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes die Baugebietsart „Gewerbegebiet“ festgesetzt. Im Industriegebiet sind zusätzlich nutzungsspezifische Gliederungen vorgesehen, um das Maß der baulichen Nutzung gemäß den geplanten Entwicklungszielen einzugrenzen. Diese werden im Zuge der Entwurfsplanung festgelegt. C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung - (VORENTWURF) Seite 9 Das Maß der baulichen Nutzung wird gemäß § 16 BauNVO bestimmt durch die: • • Grundflächenzahl - GRZ 0,8 Höhe baulicher Anlagen (s.a. 4.7) Die Ausnutzung der Bauflächen richtet sich nach den Obergrenzen des § 17 BauNVO. 4. Änderung Bebauungsplan Nr. 6 (Vorentwurf ohne Maßstab) 4.4 Baugebietsgliederung Da die geplante Nutzung auf die mittelbar angrenzende bestehende Wohnnutzung Rücksicht nehmen muss (Prinzip der Konfliktvermeidung), ist eine uneingeschränkte Nutzung der Industrieund Gewerbegebiete immissionsschutzrechtlich nicht möglich. Die Baugebiete werden daher auf der Grundlage des Abstandserlasses NW und des § 1 BauNVO "nach der Art der Betriebe und Anlagen und deren besonderen Bedürfnissen" eingeschränkt. Dies bedeutet, dass nach der typisierenden Betrachtungsweise des Abstandserlasses Betriebsarten, die ein Abstandserfordernis aufgrund ihres Emissionsverhaltens entsprechend den Abstandsklassen I bis V (Abstände: 1.500 m bis 500 m) besitzen, grundsätzlich ausgeschlossen werden. C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung - (VORENTWURF) Seite 10 In den Industrie- und Gewerbegebieten sind Betriebe und Anlagen allgemein zulässig, die einen Abstand von 300 m zur nächstgelegenen Wohnbebauung (bei freier Schallausbreitung) einhalten. Bei Einhaltung der entsprechenden Abstände zwischen Wohnbebauung und Gewerbe kann es bei einer typisierenden Betrachtungsweise des Abstandserlasses NW nicht zu Immissionskonflikten kommen. Darüber hinaus soll eine Lärmschutzbeurteilung erarbeitet werden. Die Ergebnisse werden in den Entwurf zum Bebauungsplan eingearbeitet. 4.5 Vergnügungsstätten Da die bauliche Nutzung des Bebauungsplangebietes ausschließlich durch die Betriebsanlagen der Firma Greven bestimmt ist, werden die gemäß BauNVO in Gewerbegebieten zulässigen Vergnügungsstätten ausgeschlossen. 4.6 Einzelhandel / Tankstellen Da die bauliche Nutzung des Bebauungsplangebietes ausschließlich durch die Betriebsanlagen der Firma Greven bestimmt ist, werden die gemäß BauNVO in Gewerbe- und Industriegebieten zulässigen Einzelhandelsnutzungen und Tankstellen ausgeschlossen. Dieser Nutzungsausschluss ist städtebaulich begründet. Es kann nicht planungsrechtlich geregelt werden, dass die Firma Greven die Betriebsflächen auch tatsächlich zukünftig selber nutzt. Da es im Falle einer Veräußerung der Flächen, nicht im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist, an diesem Standort zentrumsschädlichen Einzelhandel anzusiedeln, wurde der Nutzungsausschluss erforderlich. 4.7 Höhe / Höhenlage baulicher Anlagen Da innerhalb von Gewerbe- und Industriegebieten die Festsetzung der Zahl der Vollgeschosse städtebaulich nicht sinnvoll ist (Hallennutzungen), werden im Bebauungsplan die maximal zulässigen Gebäudehöhen gemäß § 18 BauNVO bezogen auf die Höhe über Normal-Höhe-Null (ü NHN) festgesetzt. 4.8 Umweltprüfung / Umweltbericht Für das Verfahren zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“ wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. BauGB für die Belange nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB durchgeführt. Die Ergebnisse werden im weiteren Verfahren bis zur öffentlichen Auslegung in einem Umweltbericht gemäß § 2a Nr. 2 BauGB, der Teil der Begründung ist, dargestellt. C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung - (VORENTWURF) 5. Seite 11 Realisierung der Planung Die Realisierung des Lager- und Logistikzentrums der Firma Greven ist kurzfristig vorgesehen. 6. Kosten Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes entstehen der Stadt Bad Münstereifel keine Planungskosten. 7. Fachgutachten Folgende Fachgutachten werden im Rahmen des Aufstellungsverfahrens erarbeitet und bis zur Offenlage dem Bebauungsplan als Anlage beigefügt: • • Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Lärmgutachten Aufgestellt: Gemünd, im September 2014 C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden