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Allgemeine Vorlage (Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2015)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
135 kB
Datum
09.12.2014
Erstellt
17.11.14, 13:07
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2015) Allgemeine Vorlage (Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2015)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Finanzen - Herr Stirnberg BE: Herr Stirnberg Kreuzau, 13.11.2014 Vorlagen-Nr.: 57/2014 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Rat 02.12.2014 Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2015 I. Sach- und Rechtslage: Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltssicherungskonzept und den Anlagen für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit gemäß § 80 Abs. 2 GO NRW dem Rat zugeleitet. Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 weist im Ergebnisplan Erträge von sowie Aufwendungen von aus. Damit ergibt sich ein Fehlbedarf von Im Finanzplan werden ausgewiesen an Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit an Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit an Einzahlungen aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit an Auszahlungen aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit 30.705.508 €, 33.373.661 €, - 2.668.153 €. 27.935.269 €, 30.057.612 €, 1.547.889 €, 2.217.476 €. Kredite zur Finanzierung von Investitionen sowie Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 28.000.000 € festgesetzt und ist im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Die Hebesätze für die Gemeindesteuern betragen für die Grundsteuer A: 319 v.H. (Vorjahr 299 v.H.), für die Grundsteuer B: 469 v.H (Vorjahr 449 v.H.) und für die Gewerbesteuer: 464 v.H (Vorjahr 449 v.H.). Der Fehlbedarf des Haushaltsjahres 2015 muss aus der allgemeinen Rücklage abgedeckt werden, da die Ausgleichsrücklage bereits seit dem Jahr 2011 aufgezehrt ist. Die Entwicklung des Eigenkapitals ist auf Seite 400 des Haushaltsplanes dargestellt. Der Ergebnisplan weist sowohl im Haushaltsjahr 2015 als auch in den Folgejahren der Finanzplanung bis einschl. des Haushaltsjahres 2020 einen jährlichen Fehlbedarf aus. Die Gemeinde ist zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts verpflichtet. Dieses Konzept, das den Haushaltsausgleich ab dem Jahr 2021 aufzeigt, ist im Anschluss an den Vorbericht aufgeführt. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Der Haushaltsplan ist nach § 79 Abs. 3 GO NRW Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde und für die Haushaltsführung verbindlich. III. Beschlussvorschlag: Der Haushalt wird zwecks weiterer Beratungen an die Fraktionen des Rates verwiesen. Der Bürgermeister - Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-