Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
148 kB
Datum
29.04.2014
Erstellt
17.04.14, 13:22
Aktualisiert
17.04.14, 13:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 14.04.2014
- Der Bürgermeister Az: 61-20-30 Hl.
Nr. der Ratsdrucksache: 1310-IX
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
29.04.2014
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
27. Änderung des Flächennutzungplanes für die Ortslage Kalkar – Wohnbaufläche Romulusstraße
hier: Vorverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB
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Berichterstatter: Frau Schulz
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( )Kosten €:
( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
( ) Deckung:
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
Folgekosten: ( ) ja / (X ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1310-IX
1. Sachverhalt:
Bei dem Grundstück Gemarkung Kalkar, Flur 1, Flurstück Nr. 78 handelt es sich um eine geplante
Erweiterungsfläche für den Friedhof Kalkar.
Das städtische Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Grünfläche mit der Zweckbestimmung
„Friedhof“ dargestellt, zudem weist der rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 59 „Kalkar-Friedhof“
eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Friedhof aus.
Der bislang vorhandene Friedhof in Kalkar weist bereits einen Überschuss an Grabstätten aus, so
kein Bedarf besteht für eine Friedhofserweiterungsfläche.
Damit eine Wohnbebauung auf dem Grundstück realisiert werden kann, sind planungsrechtliche
Schritte einzuleiten. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 59 „Kalkar-Friedhof“ sind erforderlich. Geplant ist eine Darstellung des betreffenden Flurstückes im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche. Die Aufhebung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 59 „Kalkar-Friedhof“ wird in Ratsdrucksache Nr. 1312 gesondert beraten.
Aus städtebaulicher Sicht bestehen gegen eine Flächennutzungsplanänderung grundsätzlich keine Bedenken. Der Einleitung der hierfür notwendigen planungsrechtlichen Schritte kann zugestimmt werden. Im weiteren Verfahren sind nun die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs.
1 BauGB durchzuführen.
2. Rechtliche Würdigung
Die Verfahren sind auf der Grundlage des BauGB durchzuführen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten der Planverfahren trägt der Eingebetrieb Forst.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bauleitplanungen sind Verfahren, bei denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie
deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abgewogen werden.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Es wird Baufläche entwickelt, die auch von jungen Familien genutzt werden kann.
7. Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Vorverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB
zur 27. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ortslage Kalkar – Wohnbaufläche Romulusstraße - durchzuführen.