Daten
Kommune
Jülich
Größe
81 kB
Datum
29.11.2012
Erstellt
26.11.12, 09:16
Aktualisiert
26.11.12, 09:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zur Vorlage Nr. 388/2012
Im Zuge der letzten Jahre haben sich die Aufgaben und Angebote der Stadtverwaltung Jülich
gewandelt und weiterentwickelt, die räumlichen Gegebenheiten blieben jedoch in quantitativer
Hinsicht unverändert.
So wurde im Zusammenhang mit der Sanierung des Alten Rathauses eine Verlagerung der
Rentenstelle (zwei Büros) zum Nebengebäude Kartäuserstraße notwendig, da weitere Räume
an den Kreis zu vermieten waren für die vor Ort gewünschten Leistungen wie JobCom, den
Schulpsychologischen Dienst etc.
Das Standesamt wurde ebenfalls vom Alten zum Neuen Rathaus verlagert.
Weitere Veränderungen fanden beispielsweise im Einwohnermeldeamt statt. Dort wurde
aufgrund der Aufgabenmehrungen ein weiterer Bedienplatz (zusätzliches Büro) eingerichtet.
Mit der Implementierung des kaufmännischen Immobilienmanagements sind weitere Strukturen
gewachsen, die Raumbedarfe mit sich ziehen, so z.B. ein Arbeitsplatz für die eingerichtete
Controllerstelle. Amt 23 befindet sich weiterhin im Auf- und Ausbau – eine organisatorisch
sinnvolle räumliche Lösung konnte aufgrund diverser Abhängigkeiten noch nicht umgesetzt
werden.
Der EDV-Bereich der Stadt Jülich benötigte die Einrichtung eines neuen Serverraumes
außerhalb der Gefahrenzone im Keller, der sich beispielsweise durch zweimaligen
Wassereinbruch als unzureichend erwies. Dennoch muss der alte Raum weiterhin genutzt
werden für hausinterne Verkabelungen, aktive Netzwerkkomponenten und die Datensicherung
des Schulsupports.
In Form einer öffentlich rechtlichen Vereinbarung hat die Stadt Jülich das politisch gewünschte
Ziel der interkommunalen Zusammenarbeit maßgeblich vorangetrieben und einen Schulsupport
unter dem Zweckverband KDVZ installiert. Für die Bediensteten wurde ebenfalls städtischer
Büroraum (1 Büro) benötigt. Neben den Synergievorteilen durch die Interkommunale
Zusammenarbeit werden auch die Bürokosten von den teilnehmenden Kommunen erstattet.
Ein weiterer gewachsener Raumbedarf entstand durch die Freistellung der dem Personalrat
vorsitzenden Person und dessen Sekretärin.
Auch für die Gleichstellungsbeauftragte ist ein Büroraum vorzuhalten bzw. noch einzurichten, da
diese Aufgabe nach aktuellem Stand nicht mehr in Aufgabenunion innerhalb des Amtes 56
wahrgenommen wird.
Bei Amt 56 haben sich die Aufgabenfelder ebenfalls stetig erweitert und sind immer noch im
Begriff zu expandieren. So musste zusätzlicher Büroraum für Herrn Rücker vorgehalten werden,
für den Demografiebeauftragten und für die Projektmitarbeiterin NASA, sowie Offene/Mobile
Jugendhilfe, Stadtmarketing und zukünftig wegen der geplanten Rückführung der Stelle
Kulturmanagement/-verwaltung.
Im Dezernat III kam es zur Einrichtung einer zusätzlich auf 5 Jahre befristeten Stelle bei Amt 65
Zudem soll zukünftig eine Stelle (und damit wiederum Büroraum) für eine Klimaschutzmanagerin
bzw. einen Klimaschutzmanager vorgehalten werden.
Auf Anraten der Kommunalaufsicht wurde in Amt 20/22 eine Controllingstelle implementiert.
Außerdem wird derzeit befristet beschäftigtes Personal für unterstützende Tätigkeiten im
Zusammenhang mit den Jahresabschlussarbeiten vorgehalten und befristetes Personal für das
neu zu integrierende Thema Zweitwohnungssteuer. Drei Büroarbeitsplätze (nicht Büros) sind
dafür notwendig.
Um den städtischen Ansprüchen des Bürgerservices gerecht zu werden, wird ein Büroraum für
externe Angebote vorgehalten. Dieser wird beispielsweise vom Schiedsmann, Weißer Ring,
Seniorenbeirat etc. genutzt.
Noch nicht umgesetzt werden konnten erweiterte Raumbedarfe im Personalamt und noch
anstehende Bedarfe durch organisatorische Änderungen, wie z.B. Verlagerung der Aufgabe
Ehe- und Altersjubilare und der aktuell befristet benötigte Mehrbedarf aufgrund Elternzeit durch
den Auffang mit zwei Teilzeitstellen im Amt 32.
Bereits bekannt sind Raumverluste durch die Umsetzung des Brandschutzkonzeptes. So
werden im Erdgeschoß sowohl ein Fraktionszimmer, als auch ein Büroraum des Amtes 32
zukünftig nicht mehr als Büroraum/ Aufenthaltsraum zulässig sein. Das von den Politessen
genutzte Büro wird aufgrund der Fluchtwegkonzeption für deren Zwecke unbrauchbar – Ersatz
ist jedoch von Nöten.
Weiterhin sind Stellflächen für die Kopierer vorzuhalten, die zukünftig nicht mehr in den
Flurbereichen aufgrund der davon ausgehenden Gefährdung als Brandlast stehen dürfen.
Durch Personalfluktuation frei gewordene Raumkapazitäten sind eher marginal und bereits in
Gänze aufgebraucht (z.B. frei gewordener Büroraum nach Pensionierung stellvertretende
Leitung Amt 32 wurde zum Bedienplatz für das Einwohnermeldeamt). Bei organisatorischen
Veränderungen wurde verstärkt darauf geachtet, keine unnötigen zusätzlichen Bedarfe bei
Personal und Raum entstehen zu lassen.
In der Vergangenheit wurden bereits suboptimale Lösungen zur Unterbringung von Kolleginnen
und Kollegen realisiert (Büros in Durchgängen, beengte Unterbringung etc.).
Für Auszubildende sind teilweise keine Arbeitsplätze mehr in den Fachbereichen verfügbar.
Außerdem wurden Organisationseinheiten zerrissen, was zu Laufwegen aber insbesondere
Kommunikationserschwernissen führt. Sinnvolle und notwendige Zusammenlegungen sind
aktuell nicht realisierbar.
Besprechungsräume stehen nicht mehr in ausreichendem Maße zur Verfügung. So wird z.B.
auch die Kantine anderweitig genutzt, für z.B.: Vorstellungsgespräche, Mitarbeitergespräche im
Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements. Dies ist auf Grund entsprechender
Gerüche nicht immer angenehm.
Die Aktenaufbewahrung und Archivierung stößt ebenfalls im erhöhten Maße an ihre Grenzen.
Büro- und der Wohnraum in der ehemaligen Hausmeisterwohnung wurde schon zu Aktenraum
umfunktioniert. Dabei handelt es sich um beengte suboptimale Unterbringungen. Bei
Wassereinbrüchen durch das marode Abwassersystem wurden schon Akten geschädigt.
Die Unterbringung weiterer Unterlagen auf den Speichern ist u.a. aus statischen Gründen nicht
mehr zulässig. Außerdem sind diese Räume aufgrund mangelhafter Isolierung durch Schmutz
und Taubenkot konterminiert und für die Nutzerinnen und Nutzer zwischenzeitlich unzumutbar.
Bürgerfreundliche und moderne Prozessabläufe (Stichworte E-Government, One-StopGovernment, Front-/Backoffice) z.B. in einem Bürgerbüro sind auf Grund des Raumproblems
nicht zu realisieren.
Vorgenannte Aspekte führen zu einem Raumbedarf und machen dringend ein Handeln
erforderlich.