Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Umwelt- und Ordnungsamt - Herr Wolfram
BE: Herr Wolfram
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
80/98
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Umweltausschuß
Hauptausschuß
Rat
10.08.1998
27.08.1998
08.09.1998
TOP: Beratung über eventuell notwendige Änderungen im Bereich der Grünabfallentsorgung in der Gemeinde Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
In der Sitzung des Umweltausschusses am 27.04.1998 wurde die Verwaltungsvorlage Nr. 30/98, die unter anderem
auch Änderungen im Bereich der Grünabfallentsorgung vorsah, ausführlich beraten.
Es wurden Lösungsvorschläge erarbeitet, die aber letztlich nicht abschließend vom Rat entschieden wurden. Vielmehr
wurde festgelegt, sich im Herbst 1998 noch einmal mit diesem Problemkreis zu befassen.
Zur Beratung der nun anstehenden Sitzungsvorlage bringe ich den in Frage kommenden Teilbereich der Vorlage 30/98
noch einmal auszugsweise zur Kenntnis:
-----------------------------------Originalauszug aus Vorlage 30/98------------------------------------------------Grünabfälle
Die ordnungsgemäße Entsorgung der Grünabfälle ist in der Zeit von Mai bis September problematisch. Bei den
Haushalten, die an der Bioabfallentsorgung angeschlossen sind, ist das grundsätzlich ausreichende Tonnenvolumen in
den obengenannten Monaten zu klein. Auch die Bürger, die selber kompostieren, haben in der genannten Zeit
Probleme, ihre Grünabfälle und hier insbesondere Rasenschnitt, ordnungsgemäß zu kompostieren.
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Die Erfahrungen im Bereich Grünabfallentsorgung seit der Einführung der Biotonne 1995 zeigen deutlich auf, daß über
das Entsorgungsangebot in diesem Bereich nachgedacht werden muß.
Zusätzlich zur bisherigen Bioabfallentsorgung sind u. a. folgende Entsorgungsangebote denkbar:
a) In den Monaten Mai bis September erfolgt eine wöchentliche Biomüllabfuhr bei den Haushalten, die
dies wünschen. Der Mehrpreis für diese Leistung beträgt 7,84 DM je Monat.
Dies würde bedeuten, daß für die Haushalte, die sich für eine wöchentliche Entleerung in den
genannten Monaten entscheiden, eine zusätzliche Gebühr in Höhe von rd. 40,00 zu zahlen wäre.
Vorteile
Das vorgehaltene Behältervolumen reicht aus.
Nachteile
Die Grünabfälle, die in die Biotonne gefüllt werden,
werden Bioabfälle.
Anstelle einer Deponiegebühr in Höhe von 117,00
DM/t für Grünabfälle ist eine Gebühr in Höhe von
130,00 DM/t für Bioabfälle zu entrichten.
Verwaltungsaufwand für das Kennzeichnen der
Müllgefäße, die für die wöchentliche Entleerung
angemeldet wurden.
Nicht angeschlossene Haushalte würden von diesem
Angebot nur erreicht, wenn sie einen
gebührenpflichtigen Beistellsack erwerben.
b) Es wird eine zentrale Sammelstelle im Gemeindegebiet errichtet, an der zu bestimmten Zeiten im 14täglichen Rhythmus Grünabfälle angeliefert werden können.
Die angelieferten Grünabfälle werden an Ort und Stelle wie folgt behandelt:
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Hecken-, Baum- und Strauchschnitt werden an Ort und Stelle geschreddert, das
Schreddermaterial wird wiederverwertet.
Rasenschnitt und sonstige Gräser werden an einen Silageproduzenten
weitergeleitet. Die Verwertungskosten betragen ca. 60,00 DM/t.
Nur die Grünabfälle, die nicht unter die vorbezeichneten Kategorien fallen, sind als Grünabfälle an die
Deponie zum Preis von 117,00 DM/t anzuliefern.
Von den Nutzern dieses Angebots ist eine noch näher zu beziffernde Nutzungsgebühr zu zahlen; die
angelieferte Höchstmenge muß ebenfalls festgelegt werden.
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Vorteile
Nachteile
Alle Haushalte in der Gemeinde können von diesem
Angebot Gebrauch machen.
Durch dieses Angebot wird der Anschlußgrad an die
Biotonne sinken und die Gebühr für die Nutzung der
Biotonne würde dadurch nicht unerheblich ansteigen.
Es entstehen nur geringe Verwertungskosten
Das genannte Angebot erfordert einen Einsatz von
Personal und Gerät, der wirtschaftlich nur an einem
Standort zentral erbracht werden kann. Die Bürger in
den einzelnen Ortsteilen wären gezwungen, die
Grünabfälle zu dieser Annahmestelle zu
transportieren.
Die kostendeckende Nutzungsgebühr würde
vermutlich zwischen 5,00 DM und 10,00 DM pro
Anlieferung liegen.
c) Alternativ hierzu wäre folgende Möglichkeit denkbar:
Für die Haushalte, die an der Biotonne angeschlossen sind, ist eine gewisse Anzahl von Anlieferungen an
diese Sammelstelle in der Gebühr für die Biotonne enthalten. Die Gebühr und die Anzahl der kostenlosen
Anlieferung müssen festgelegt werden.
Vorteile
Die an die Biotonne angeschlossenen Haushalte
hätten die Möglichkeit, zeitweise mehr anfallende
Grünabfälle kostenlos anzuliefern; alle anderen
Haushalte könnten dieses Angebot ebenfalls gegen
eine geringe Gebühr nutzen
Nachteile
Verwaltungsaufwand für die Ausgabe von
„Anlieferungsberechtigungen“
-----------------------------------Ende Originalauszug aus Vorlage 30/98----------------------------------------Sicherlich sind auch noch andere Möglichkeiten denkbar, das bestehende Entsorgungsangebot für Grünabfälle zu
erweitern. Bei der Schaffung eines zusätzlichen Entsorgungsangebotes muß jedoch berücksichtigt werden, daß die zu
leistenden Ausgaben durch Gebühren abgedeckt werden müssen.
Es sind folgenden Eckdaten zugrunde zu legen:
Aufgrund der Durchschnittswerte der letzten fünf Jahre ist davon auszugehen, daß rd. 600 Tonnen Grünabfälle
zusätzlich erfaßt werden müssen; die Deponiekosten hierfür betragen rund 80.000 DM.
Für die Gestellung von Containern/Fahrzeugen einschließlich einer Kontrollkraft müssen 150,00 DM je Stunde
veranschlagt werden.
Ein Müllfahrzeug kann 10 Tonnen Grünabfälle aufnehmen.
Bei Verwirklichung einer sinnvollen Optimierung der Grünabfallentsorgung ab dem Jahre 1999 ist es notwendig,
kurzfristig eine Entscheidung über das „Wie“ zu treffen, damit die Kosten ermittelt werden können und bei der
Gesamtkalkulation der Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 1999 Berücksichtigung finden.
„Ob“ eine Änderung der Grünentsorgung letztlich -unter Berücksichtigung der Kosten- durchgeführt wird, sollte der
Rat bis Ende diesen Jahres entscheiden.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
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Die Mehrkosten für eventuell notwendige Änderungen in der Abfallentsorgung müssen in der Abfallentsorgungsgebühr
berücksichtigt werden.
III. Beschlußvorschlag:
Ein Beschlußvorschlag wird ggf. in der Ausschußsitzung formuliert.
Der Gemeindedirektor
i.V.
- Winter -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: