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Allgemeine Vorlage (Auswirkungen Verschiebung Steuererhöhung)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
130 kB
Datum
09.12.2014
Erstellt
04.12.14, 15:49
Aktualisiert
04.08.15, 09:58
Allgemeine Vorlage (Auswirkungen Verschiebung Steuererhöhung)

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Inhalt der Datei

Anlage 1 zu VL-Nr. 54/2014 Finanzielle Auswirkungen der vorgeschlagenen Verschiebung der Erhöhungen der Realsteuern um 1 Jahr Grundsteuer A Berechnung gemäß HSK 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 50.000 50.000 53.000 53.000 56.400 56.700 60.200 60.500 60.800 61.100 61.400 Summe 623.100 319% 319% 339% 339% 359% 359% 379% 379% 379% 379% 379% Grundsteuer B Alternativberechnung 47.000 50.000 50.000 53.000 53.300 56.700 57.000 57.300 57.600 57.900 58.200 598.000 299% 319% 319% 339% 339% 359% 359% 359% 359% 359% 359% -3.000 0 -3.000 0 -3.100 0 -3.200 -3.200 -3.200 -3.200 -3.200 -25.100 Berechnung gemäß HSK Alternativberechnung 2.790.000 469% 2.670.000 449% 2.790.000 469% 2.790.000 469% 2.909.000 489% 2.790.000 469% 2.938.000 489% 2.938.000 489% 3.085.000 509% 2.964.000 489% 3.112.000 509% 3.112.000 509% 3.262.000 529% 3.139.000 509% 3.291.000 529% 3.167.000 509% 3.320.000 529% 3.194.000 509% 3.349.000 529% 3.222.000 509% 3.378.000 529% 3.250.000 509% 34.224.000 33.236.000 Erläuterungen: 1) Berechnung gemäß HSK bedeutet die Erhöhungen der Realsteuern in den Jahren 2015,2017,2019,2021 (gemäß HSK) 2) Alternativberechnung bedeutet die Erhöhungen der Realsteuern in den Jahren 2016,2018 und 2020 3) Zu beachten ist, dass die im Jahr 2015 ausgewiesene Ergebnisverbesserung von 264.000 € bei einer Verschiebung der Steuererhöhungen entfällt und anderweitig zu kompensieren ist. 4) Die Verschiebung der Erhöhungen bedeutet gleichzeitig, dass anstatt der 4 vorgesehenen Erhöhungen nur 3 durchgeführt werden. Daher kommt es zu den erheblichen Differenzen ab dem Jahr 2021, da die Hebesätze ab diesem Zeitpunkt durchgängig geringer sind als ursprünglich im HSK berechnet (weil 1 Erhöhung fehlt). 5) Zu beachten ist bei beiden Berechnungsmodellen , dass ab dem Jahr 2018 zusätzlich zu den geplanten Hebesatzerhöhungen jährliche Steigerungsraten anhand der vom Land vorgegebenen Berechnungssystematik berücksichtigt sind. Gewerbesteuer -120.000 0 -119.000 0 -121.000 0 -123.000 -124.000 -126.000 -127.000 -128.000 -988.000 Berechnung gemäß HSK Alternativberechnung 4.357.000 464% 4.216.000 449% 4.357.000 464% 4.357.000 464% 4.498.000 479% 4.357.000 464% 4.760.000 479% 4.760.000 479% 5.190.000 494% 5.032.600 479% 5.487.000 494% 5.487.000 494% 5.978.000 509% 5.802.000 494% 6.320.000 509% 6.134.000 494% 6.682.000 509% 6.485.000 494% 7.065.000 509% 6.857.000 494% 7.469.000 509% 7.249.000 494% 62.163.000 60.736.600 Summe -141.000 0 -141.000 0 -157.400 0 -176.000 -186.000 -197.000 -208.000 -220.000 -264.000 0 -263.000 0 -281.500 0 -302.200 -313.200 -326.200 -338.200 -351.200 -1.426.400 -2.439.500