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Beschlussvorlage (Zwischenbericht des Eigenbetriebes Straßen nach § 20 EigVO NRW; Halbjahresbericht für den Zeitraum 01.01.2013-30.06.2013)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
26 kB
Datum
11.09.2013
Erstellt
29.08.13, 15:06
Aktualisiert
29.08.13, 15:06
Beschlussvorlage (Zwischenbericht des Eigenbetriebes Straßen nach § 20 EigVO NRW; Halbjahresbericht für den Zeitraum 01.01.2013-30.06.2013) Beschlussvorlage (Zwischenbericht des Eigenbetriebes Straßen nach § 20 EigVO NRW; Halbjahresbericht für den Zeitraum 01.01.2013-30.06.2013)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 350/2013 Az.: 6501 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 07.08.2013 gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Betrifft: - 20 - Termin 11.09.2013 gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent 12.08.2013 Datum Freigabe -100- Bemerkungen zur Kenntnis Zwischenbericht des Eigenbetriebes Straßen nach § 20 EigVO NRW; Halbjahresbericht für den Zeitraum 01.01.2013-30.06.2013 Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der als Anlage beigefügte Halbjahresbericht für den Zeitraum 01.01.2013 bis 30.06.2013, bestehend aus - den nicht konsolidierten Gewinn- und Verlustrechnungen der Betriebszweige sowie - der konsolidierten Gewinn- und Verlustrechnung des Eigenbetriebes Straßen wird zur Kenntnis genommen. Wesentliche Abweichungen zwischen Wirtschaftsplan und tatsächlicher Entwicklung sind nicht festzustellen. Begründung: Nach § 20 EigVO hat die Betriebsleitung des Eigenbetriebes den Betriebsausschuss in regelmäßigen Abständen über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Ausführung des Vermögensplans zu unterrichten. . (Erner) -2-