Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
183 kB
Datum
11.09.2013
Erstellt
29.08.13, 15:06
Aktualisiert
29.08.13, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Anmerkungen zum Bericht 01 - 06 / 2013 des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt
Vorbemerkungen
Mit dem vorliegenden Bericht erfüllt der Eigenbetrieb Straßen der Stadt Erftstadt gemäß § 20 Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO NRW 2004 - „Zwischenberichte“) die vorgegebenen gesetzlichen Verpflichtungen:
Die Betriebsleitung hat die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister und den Betriebsausschuss vierteljährlich
einen Monat nach Quartalsende über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die
Ausführung des Vermögensplans schriftlich zu unterrichten.
Die Fassung des Wirtschaftsplans 2013 (V 446/2012) wurde – nach mehrmaligen Verschiebungen und nach
zwischenzeitlicher Einarbeitung neuerer Erkenntnisse aus dem NKF-Konzernabschluss 2010, u. a. in den
Bereichen Projektdaten und längerer Restnutzungsdauern für Straßenaufbauten und Trauerhallen – zusammen
mit dem Doppelhaushalt 2013 und 2014 der Stadt Erftstadt am 02.07.2013 vom Rat der Stadt – nach vorausgegangener Beratung und Beschlussempfehlung am 19.06.2013 im Betriebsausschuss Straßen – jeweils
mehrheitlich genehmigt; der Wirtschaftsplan 2013 endete mit einem Ergebnis von minus EUR 1.168.300.
Gegenüber der Planung haben sich nach Erkenntnissen der Betriebsleitung zum Zeitpunkt der Berichtslegung
für den Gesamtbetrieb keine wesentlichen (das Ergebnis beeinflussenden) einzelnen Faktoren gezeigt; ggf. sind
absehbare Änderungen mit geringfügigen Auswirkungen in den folgenden betriebszweigspezifischen
Erläuterungen dargestellt. Allgemeine und mit hoher Wahrscheinlichkeit stichtags-, wetter- bzw. zufallsbedingte
Abweichungen sind jedoch keine Grundlage für eine Anpassung der jährlichen Prognoserechnung bzw. des
geplanten Ergebnisses.
Die Abwicklung der Projekte lt. Wirtschaftsplan verläuft – unter Berücksichtigung der o. g. stichtags-, wetter-,
urlaubs- und anderer zufallsbedingter Einflüsse - planmäßig; wesentliche Kostenüberschreitungen sind aus
heutiger Sicht nicht zu erwarten und könnten ggf. mit anderen Projektbudget-Unterschreitungen liquiditätsmäßig
verrechnet werden. Sofern der Betriebsleitung zwischen Berichtslegung und Sitzungstermin von vorstehend
aufgeführten Informationen abweichende Erkenntnisse zugehen sollten, so wird die Betriebsleitung bei
signifikanten Veränderungen ggf. ergänzend mündlich im Ausschuss berichten. Gleichfalls befinden sich alle
größeren Projekte innerhalb des geplanten Zeitfensters der Umsetzungsphase.
Betriebszweig Strassen:
keine relevanten Abweichungen;
Betriebszweig Gartenbau:
Sportplatz Lechenich (alt) verbleibt bei – 65 -;
Unterhaltungskosten werden ggf. ab 2014 vom
Kernhaushalt getragen;
Betriebszweig Friedhöfe:
keine relevanten Abweichungen, Verkauf der
Friedhofserweiterungsfläche im 2. HJ. 2013;
Betriebszweig Straßenreinigung:
keine relevanten Abweichungen,
Sommerreinigung: Gebührenhaushalt;
Winterdienst: Quasi-Gebührenhaushalt mit erheblichen
Verschiebungen betreffend Ausgaben / Aufwand von 2012
in den Zeitraum Jan. bis April 2013.
Planergebnis 2013 / vorläufig
+ Korrekturen (positiv) BZ Straßen
+ Korrekturen (positiv) BZ Gartenbau
+.Korrekturen (positiv) BZ Friedhöfe
+ Korrekturen (positiv) BZ Straßenreinigung
./. Korrekturen (negativ) BZ Straßen
./. Korrekturen (negativ) BZ Gartenbau
./. Korrekturen (negativ) BZ Friedhöfe
./. Korrekturen (negativ) BZ Straßenreinigung
Planergebnis 2013 / aktueller Stand
i. H. v. - 1.168.300 €
i. H. v. 0€
i. H. v. 0€
i. H. v. 0€
i. H. v. 0€
i. H. v. +
0€
i. H. v. +
0€
i. H. v. +
0€
i. H. v. +
0€
i. H. v. – 1.168.300 €
Prognoserechnungen sind analog und vergleichbar mit dem Wirtschaftsplan für jeden Betriebszweig (einzeln
und unkonsolidiert) sowie für den Eigenbetrieb insgesamt (in einer konsolidierten Fassung) dargestellt.
Seite 2/3 zum Quartalsbericht Eigenbetrieb Straßen vom 09.08.2013
1.
Abgrenzungen innerhalb der Ergebnisrechnung
In der Regel sind in allen beplanten Positionen der Ergebnisrechnungen Abgrenzungen gegenüber den
Konten der Buchhaltung in Höhe der erwarteten (anteiligen) Einnahmen / Erträge bzw. Ausgaben /
Aufwendungen des Berichtszeitraums enthalten. Sofern zutreffend, sind Verkaufserlöse und Bestandsveränderungen anteilig in die Betrachtung einbezogen. Erwartete Nachlaufkosten sind gleichfalls
angemessen (durch Schätzung) berücksichtigt.
2.
Ergebnisabweichung (Eigenbetrieb Straßen konsolidiert)
Die Ergebnisabweichung (in TEUR) betrifft nachfolgend aufgeführte Positionen gegenüber der
anteiligen Jahresplanung, wobei besonders gekennzeichnete Positionen (*) nachstehend gesondert
erläutert werden :
TEUR
Einnahmen / Ertrag
- Umsatzerlöse (VK-Erlöse/SOPO`s)
- Bestandsveränderungen
- Aktivierte Eigenleistungen
- Sonstige betriebliche Erträge
-- davon periodenfremde Erträge
- Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Gesamtabweichung Einnahmen / Ertrag
i. H. v.
i. H. v.
i. H. v.
i. H. v.
i. H. v
i. H. v.
i. H. v.
-
Ausgaben / Aufwendungen
- Materialaufwand / Unterhaltung
- Personalaufwand
- Abschreibungen
- Sonstiger betrieblicher Aufwand
-- davon periodenfremde Aufwendungen
- Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen
- Sonstige Steuern
Gesamtabweichung Ausgaben / Aufwendungen
i. H. v
i. H. v.
i. H. v.
i. H. v.
i. H. v.
i. H. v.
i. H. v.
i. H. v.
-
Saldo = Abweichung zum Wirtschaftsplan
479
0
0
2
8
13
490
*
*
-
158
0
347
22
2
5
1
533
i. H. v. +
43
+
-
*
Die Ergebnisabweichung gegenüber der anteiligen Jahresplanung resultiert im Wesentlichen aus
- der witterungsbedingten Reduzierung des Unterhaltungsaufwands im 1. Halbjahr 2013 (plus TEUR 234)
bei gleichzeitig gestiegenen Winterdienstaufwendungen (minus TEUR 76), per Saldo plus TEUR 158,
sowie
- der Anpassung der Restnutzungsdauern in den Positionen „Abschreibungen für Straßenaufbauten“ und
„Trauerhallen“ (erstmals im Jahresabschluss zum 31.12.2012) nebst der korrespondierenden Inanspruchnahme von Sonderposten als Teil der Umsatzerlöse i. H. v. minus TEUR 132.
Alle anderen Positionen liegen mit einem Gesamtvolumen von plus TEUR 17 unterhalb der Wesentlichkeitsgrenzen bzw. innerhalb normaler Planabweichungen.
3.
Einschränkungen/Berichtsqualität
Auf die Darstellung der Bilanz zum Stichtag 30.06.2013 wird verzichtet, da aufgrund der terminlichen
Situation (Stichtag der Auswertung: 05.08.2013 – Vorlagetermin: 09.08.2013) zwingend notwendige und
umfangreiche Abschlussarbeiten (ggf. mehrfach unterjährig) nicht durchgeführt werden können.
Anzumerken ist jedoch, dass alle für die Darstellung der Ertragslage wesentlichen und bekannten
Einflussfaktoren in der Ergebnisdarstellung berücksichtigt worden sind.
Seite 3/3 zum Quartalsbericht Eigenbetrieb Straßen vom 09.08.2013
4.
Liquidität
Die Liquidität des Eigenbetriebes ist zum Stichtag 30.06.2013 ausreichend und zukünftig (unter Vorbehalt
der regelmäßigen unterjährigen Verlustausgleiche aus dem Kernhaushalt mittels Abschlagszahlungen) durch
Barmittel gesichert; die Aufnahme von Kassenkrediten ist bei „normalem Geschäftsverlauf“ (d. h. zeitnahe
Genehmigung des Wirtschaftsplans und der Kreditaufnahmen, spätestens zu Beginn des PlanWirtschaftsjahres) aus heutiger Sicht nicht notwendig.
5.
Barmittel
TEUR +
715
Kreditlinie Kassenkredite
TEUR + 2.700
noch nicht abgerufene Kredite aus WiPlan 2012 – KfW
(energieeffiziente Straßenbeleuchtung)
TEUR +
noch nicht abgerufene Kredite aus WiPlan 2013
(geplanter Abruftermin: Ende 2013)
TEUR + 1.241
600
Risikomanagement
Die Einführung des Risiko-Management-Systems (RMS) wurde 2006 abgeschlossen; danach erfolgten
(unter gleichbleibenden Rahmenbedingungen im Eigenbetrieb Straßen) regelmäßige Fortschreibungen bei
tendenziell unveränderter Risikoeinschätzung.
Durch den Verzehr des Eigenkapitals im Eigenbetrieb in 2012 und der daraus resultierenden Verpflichtung
des Kernhaushaltes der Stadt Erftstadt nach § 10 Abs. 6 EigVO NRW hinsichtlich „angemessener
Ausstattung“ mit Kapital zeigen sich folgende grundsätzlichen Veränderungen bzw. Verbesserungen der
Risikosituation:
- Das korrigierte Kapital (nach Verlust- bzw. Kapitalausgleich) wird zukünftig voraussichtlich zwischen 0 %
und 5% der korrigierten Bilanzsumme betragen bzw. schwanken und damit unterhalb der Sollwert-Spanne
i. H. v. 25% bis 40% (gemäß Risiko-Management-Handbuch) liegen.
- Eine marktübliche Verzinsung des eingesetzten Kapitals (vor Verlust- bzw. Kapitalausgleich) kann
bei (sich in der mittelfristigen Planung abzeichnenden) anhaltenden Verlusten grundsätzlich nicht erreicht
werden; die Effektivverzinsung ist negativ; ausgenommen von dieser Feststellung sind der Gebührenhaushalt „Sommerreinigung“ und der „Quasi-Gebührenhaushalt „Winterdienst“.
- Der Liquiditätsstatus im Eigenbetrieb Straßen hat sich – bedingt durch den erstmaligen Kapitalausgleich
des Kernhaushaltes der Stadt Erftstadt im Jahre 2012 – verbessert und wird sich zukünftig sukzessiv weiter
verbessern.
Alle anderen bekannten Risikopotentiale sind nach Einschätzung der Betriebsleitung als im Zeitablauf
unverändert einzustufen; eventuell könnte das allgemeine Finanzierungsrisiko der Stadt Erftstadt und daraus
resultierend auch das allgemeine Finanzierungsrisiko des Eigenbetriebes Straßen zukünftig steigen.
Die Fortschreibung des Risiko-Management-Handbuchs auf den Stand 31.12.2012 ist für das IV. Quartal
2013 vorgesehen, verbunden mit einer Information der politischen Gremien. Sollten sich aus der geplanten
Umgliederung der städtischen Dienste (zur Zeit Stadtwerke - 81.5.) in den Eigenbetrieb Straßen (Betriebszweig Straßenreinigung) zusätzliche oder höhere Risikopotentiale ergeben, so wird dies entsprechend
berücksichtigt.