Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Mitteilungsvorlage (Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gem. Schönau, Flur 4, Flurstücke NR. 498 und 555 - Bad Münstereifel-Schönau, Eicherscheider Straße)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
85 kB
Datum
16.09.2014
Erstellt
04.09.14, 16:20
Aktualisiert
04.09.14, 16:20
Mitteilungsvorlage (Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gem. Schönau, Flur 4, Flurstücke NR. 498 und 555 - Bad Münstereifel-Schönau, Eicherscheider Straße) Mitteilungsvorlage (Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gem. Schönau, Flur 4, Flurstücke NR. 498 und 555 - Bad Münstereifel-Schönau, Eicherscheider Straße)

öffnen download melden Dateigröße: 85 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 25.08.2014 - Der Bürgermeister Az: 61-71-05 Hl. Nr. der Ratsdrucksache: 55-X __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 16.09.2014 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gem. Schönau, Flur 4, Flurstücke NR. 498 und 555 - Bad Münstereifel-Schönau, Eicherscheider Straße __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Frau Schulz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Es liegt ein Bauantrag zur Errichtung von 2 unbeleuchteten Werbetafeln als doppelseitige Anlage auf den Flurstücken Nr. 498 und 555, Flur 4 in der Gemarkung Schönau vor. Die Flurstücke liegen im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 33 „Schönau-Ortskern“, der folgende Festsetzungen enthält: MD, II, GRZ 0,3, GFZ 0,5, offene Bauweise, SD, festgesetzte Baufenster, textl. Festsetzungen. Eine Erschließung für das beantragte Vorhaben ist nicht erforderlich. Die Flurstücke liegen am Ortseingang von Schönau aus Richtung Bad Münstereifel kommend und sind derzeit unbebaut. Geplant ist die Errichtung einer rd. 2,87 m hohen und 3,89 m breiten Anlage mit einem Socke von 1,50 m Höhe. Gesamthöhe ist demnach 4,37 m. Die Werbetafel soll der Seite 2 von Ratsdrucksache 55-X Fremdwerbung dienen, die im Dekadenrhythmus, d. h. etwa alle 10 – 14 Tage, neu beklebt werden soll. Gem. § 9 (1) der textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan sind Werbeanlagen nur an der Stätte der Leistung zulässig, d. h. Fremdwerbung schließt sich aus. Zudem soll die Anlage außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen errichtet werden. Das Vorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Mit einer entsprechenden Stellungnahme wurde der Antrag der Bauaufsicht beim Kreis Euskirchen vorgelegt. 2. Rechtliche Würdigung Das Bauvorhaben ist gem. BauGB und BauO NW genehmigungspflichtig. 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine