Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
85 kB
Datum
16.09.2014
Erstellt
04.09.14, 16:20
Aktualisiert
04.09.14, 16:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 25.08.2014
- Der Bürgermeister Az: 61-71-05 Hl.
Nr. der Ratsdrucksache: 55-X
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Sitzungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
16.09.2014
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung der Mitteilung:
Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gem. Schönau, Flur 4, Flurstücke NR. 498 und 555 - Bad
Münstereifel-Schönau, Eicherscheider Straße
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Berichterstatter: Frau Schulz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
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Bürgermeister
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1. Sachverhalt:
Es liegt ein Bauantrag zur Errichtung von 2 unbeleuchteten Werbetafeln als doppelseitige Anlage
auf den Flurstücken Nr. 498 und 555, Flur 4 in der Gemarkung Schönau vor.
Die Flurstücke liegen im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 33 „Schönau-Ortskern“, der folgende
Festsetzungen enthält: MD, II, GRZ 0,3, GFZ 0,5, offene Bauweise, SD, festgesetzte Baufenster,
textl. Festsetzungen.
Eine Erschließung für das beantragte Vorhaben ist nicht erforderlich.
Die Flurstücke liegen am Ortseingang von Schönau aus Richtung Bad Münstereifel kommend und
sind derzeit unbebaut. Geplant ist die Errichtung einer rd. 2,87 m hohen und 3,89 m breiten Anlage mit einem Socke von 1,50 m Höhe. Gesamthöhe ist demnach 4,37 m. Die Werbetafel soll der
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Fremdwerbung dienen, die im Dekadenrhythmus, d. h. etwa alle 10 – 14 Tage, neu beklebt werden soll.
Gem. § 9 (1) der textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan sind Werbeanlagen nur an der
Stätte der Leistung zulässig, d. h. Fremdwerbung schließt sich aus. Zudem soll die Anlage außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen errichtet werden.
Das Vorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Mit einer entsprechenden Stellungnahme wurde der Antrag der Bauaufsicht beim Kreis Euskirchen vorgelegt.
2. Rechtliche Würdigung
Das Bauvorhaben ist gem. BauGB und BauO NW genehmigungspflichtig.
3. Finanzielle Auswirkungen
keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine