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Beschlussvorlage (Bauantrag Errichtung eines Lager- und Verkaufsplatzes für PKW-Handel in Linnich, Erkelenzer Straße 4-6)

Daten

Kommune
Linnich
Größe
15 kB
Datum
05.06.2008
Erstellt
04.12.09, 14:51
Aktualisiert
04.12.09, 14:51
Beschlussvorlage (Bauantrag Errichtung eines Lager- und Verkaufsplatzes für PKW-Handel in Linnich, Erkelenzer Straße 4-6) Beschlussvorlage (Bauantrag Errichtung eines Lager- und Verkaufsplatzes für PKW-Handel in Linnich, Erkelenzer Straße 4-6)

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STADT LINNICH Beschlussvorlage Der Bürgermeister - öffentlich - Drucksache B-84/2008 Beratungsfolge Termin TOP Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung 05.06.2008 Dienststelle Datum: Sachbearbeiter: Aktenzeichen Fachbereich 6 06.05.2008 Frau Muckenheim BA. 1308 Bauantrag Errichtung eines Lager- und Verkaufsplatzes für PKW-Handel in Linnich, Erkelenzer Straße 4-6 Finanzielle Auswirkungen X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmeseite Mittel stehen zur Verfügung Hh.-Stelle Haushaltsausgabereste Bisher angeordnet Investitionsprogramm Verpflichtungsermächtigung Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt Hh.-Stelle Deckungsvorschlag: Gez. Hensen (Kämmerei) Beratungsergebnis Einstimmig Mit Stimmenmehrheit Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschlussvorschlag Ja _____ Nein _____ Enthaltungen _____ Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung beschließt, das Einvernehmen gemäß § 36 (1) BauGB zu erteilen. Problembeschreibung/Begründung: Mit Bauantrag vom 23.04.2008 wird die Errichtung eines Lager- und Verkaufsplatzes für PKWHandel beantragt. Der beabsichtigte Standort ist in beigefügter Skizze ersichtlich. Auf dem Grundstück befindet sich eine im Jahre 1977 genehmigte Halle als Schreinereiwerkstatt. Des Weiteren wurde 1994 die Aufstellung eines Imbiss-Containers genehmigt. Aus den Jahren 1994, 1995 und 1999 liegen Genehmigungen verschiedener Plakatanschlagtafeln vor. Ein Bebauungsplan gemäß 3 30 BauGB besteht nicht. Der Flächennutzungsplan weist für den Bereich „Gewerbliche Bauflächen“ aus. Zurzeit wird der Bebauungsplan Linnich Nr. 35 „Erkelenzer Straße“aufgestellt, in dem die betreffende Fläche als „Gewerbegebiet“ festgesetzt werden soll. Die Erschließung ist gesichert. Auf Grund der planungsrechtlichen Gegebenheiten wird verwaltungsseitig empfohlen, das Einvernehmen zu erteilen. Ob die Errichtung genehmigungsfähig ist, wird der Kreis Düren mit den zuständigen Fachbehörden abschließend beurteilen. (Witkopp)