Daten
Kommune
Linnich
Größe
15 kB
Datum
05.06.2008
Erstellt
04.12.09, 14:51
Aktualisiert
04.12.09, 14:51
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT LINNICH
Beschlussvorlage
Der Bürgermeister
- öffentlich -
Drucksache B-84/2008
Beratungsfolge
Termin
TOP
Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung
05.06.2008
Dienststelle
Datum:
Sachbearbeiter:
Aktenzeichen
Fachbereich 6
06.05.2008
Frau Muckenheim
BA. 1308
Bauantrag Errichtung eines Lager- und Verkaufsplatzes für PKW-Handel in Linnich,
Erkelenzer Straße 4-6
Finanzielle Auswirkungen
X
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmeseite
Mittel stehen zur Verfügung
Hh.-Stelle
Haushaltsausgabereste
Bisher angeordnet
Investitionsprogramm
Verpflichtungsermächtigung
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt Hh.-Stelle
Deckungsvorschlag:
Gez. Hensen
(Kämmerei)
Beratungsergebnis
Einstimmig
Mit Stimmenmehrheit
Laut Beschlussvorschlag
Abweichender Beschlussvorschlag
Ja _____ Nein _____ Enthaltungen _____
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung beschließt, das Einvernehmen gemäß § 36 (1)
BauGB zu erteilen.
Problembeschreibung/Begründung:
Mit Bauantrag vom 23.04.2008 wird die Errichtung eines Lager- und Verkaufsplatzes für PKWHandel beantragt. Der beabsichtigte Standort ist in beigefügter Skizze ersichtlich.
Auf dem Grundstück befindet sich eine im Jahre 1977 genehmigte Halle als Schreinereiwerkstatt.
Des Weiteren wurde 1994 die Aufstellung eines Imbiss-Containers genehmigt. Aus den Jahren
1994, 1995 und 1999 liegen Genehmigungen verschiedener Plakatanschlagtafeln vor.
Ein Bebauungsplan gemäß 3 30 BauGB besteht nicht. Der Flächennutzungsplan weist für den
Bereich „Gewerbliche Bauflächen“ aus. Zurzeit wird der Bebauungsplan Linnich Nr. 35 „Erkelenzer
Straße“aufgestellt, in dem die betreffende Fläche als „Gewerbegebiet“ festgesetzt werden soll.
Die Erschließung ist gesichert.
Auf Grund der planungsrechtlichen Gegebenheiten wird verwaltungsseitig empfohlen, das
Einvernehmen zu erteilen.
Ob die Errichtung genehmigungsfähig ist, wird der Kreis Düren mit den zuständigen Fachbehörden
abschließend beurteilen.
(Witkopp)