Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Mitteilung (Dichtheitsprüfung bei privaten Abwasserleitungen § 61 a Landeswassergesetz)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
17 kB
Datum
22.11.2012
Erstellt
26.11.12, 14:57
Aktualisiert
26.11.12, 14:57
Mitteilung (Dichtheitsprüfung bei privaten Abwasserleitungen
§ 61 a Landeswassergesetz)

öffnen download melden Dateigröße: 17 kB

Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 66 Az.: Hel/Wo Jülich, 22.11.2012 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 521/2012 Mitteilung Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 22.11.2012 TOP Ergebnisse Dichtheitsprüfung bei privaten Abwasserleitungen § 61 a Landeswassergesetz Anlg.: SD.Net Mitteilungstext: Die Landesregierung hat mit Presseinformation vom 24.10.2012 mitgeteilt, in welcher Weise eine Änderung des § 61 a LWG vorgesehen ist. Ein entsprechender Gesetzentwurf zur Änderung ist noch nicht in den Landtag eingebracht. Der Städte- und Gemeindebund empfiehlt seinen Mitgliedern, zunächst abzuwarten, wie endgültig die gesetzliche Regelung aussehen wird. Seitens der Stadt Jülich wird derzeit kein Grundstückseigentümer aufgefordert, den Dichtheitsnachweis vorzulegen. Der Schnellbrief liegt den Fraktionen vor. Weitere Informationen können in der Sitzung gegeben werden.