Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
85 kB
Datum
16.09.2014
Erstellt
04.09.14, 13:19
Aktualisiert
04.09.14, 13:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 25.08.2014
- Der Bürgermeister Az: 32-52-05 Rei.
Nr. der Ratsdrucksache: 76-X
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
16.09.2014
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Konzept zur Minderung von Verkehrslärm, im Speziellen von Motorrädern; hier: Antrag der
SPD-Fraktion vom 25.03.2014
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Berichterstatter: Herr Reidenbach
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 76-X
1. Sachverhalt:
Aufgrund des SPD-Fraktionsantrages, dem mit RD-Nr. 1309-IX vorgelegt wurde, hat die Verwaltung beim Landesbetrieb Straßenbau NRW, beim Straßenverkehrsamt und bei der Kreispolizeibehörde um eine schriftliche Bewertung des Antrages gebeten.
Die Antwortschreiben der beteiligten Fachbehörden werden hiermit dem Ausschuss zur Beratung
vorgelegt. Wie den Antwortschreiben zu entnehmen ist, gibt es in der Zuständigkeit der Stadt Bad
Münstereifel derzeit keine kurzfristig umsetzbare Möglichkeiten, um nachhaltig den Motorradlärm
zu reduzieren. Ein gemeinsames Erörterungsgespräch steht derzeit noch aus.
Im Rahmen der Ausschussberatungen wurde die Verwaltung weiterhin beauftragt, vergleichsweise
Maßnahmen der Stadt Moers heranzuziehen. Diese beziehen sich jedoch auf die Umsetzung der
Umgebungslärmkartierung und Lärmaktionsplanung gem. der anzuwendenden EU-Richtlinie und
der Umsetzung in den §§ 47 a bis 47 f des Bundesimmissionsschutzgesetzes, deren rechtliche
Voraussetzungen hier nicht erfüllt sind. Hierzu bedarf es Verkehrsbelastungen von mehr als sechs
Millionen Kraftfahrzeuge pro Jahr auf Hauptverkehrsstraßen.
2. Rechtliche Würdigung
Siehe RD-Nr.. 1309-IX
3. Finanzielle Auswirkungen
Siehe RD-Nr.. 1309-IX
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Siehe RD-Nr.. 1309-IX
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Siehe RD-Nr.. 1309-IX
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Siehe RD-Nr.. 1309-IX
7. Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, mit den zu beteiligenden Fachbehörden Maßnahmen zur
Minderung von Motorradlärm zu erarbeiten und über das Ergebnis im Ausschuss zu beraten.