Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
97 kB
Datum
25.03.2014
Erstellt
20.03.14, 13:23
Aktualisiert
20.03.14, 13:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 18.03.2014
- Der Bürgermeister Az:
Nr. der Ratsdrucksache: 1240-IX/Z-1
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Sitzungsfolge
Termin
Rat
25.03.2014
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung der Mitteilung:
Umwandlung der Katholischen Grundschule Arloff in eine Gemeinschaftsgrundschule
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Berichterstatter: Hans-Josef Dederichs
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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Sachverhalt:
Die Wahl zur Umbenennung der Kath. Grundschule Arloff in eine Gemeinschaftsgrundschule fand am
Dienstag, den 11. März 2014, in der Zeit von 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr und von 14.30
Uhr bis 17.00 Uhr,
Mittwoch, den 12. März 2014, in der Zeit von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr und von
14.30 Uhr bis 19.00 Uhr, und
Donnerstag, den 13. März 2014, in der Zeit von 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr und von
14.30 Uhr bis 17.00 Uhr
im Büro des Schulsekretariats im 1. Obergeschoss der Grundschule statt.
Seite 2 von Ratsdrucksache 1240-IX/Z-1
Gemäß den Bestimmungen von § 8 Abs. 2 der Bestimmungs-Verfahren-Verordnung
(BestVerfVO) wurde vom Schulträger ein Abstimmungsverzeichnis erstellt, wonach 178
Erziehungsberechtigte stimmberechtigt waren.
Die Wahl erfolgte in geheimer Form mit Hilfe einer Wahlkabine.
Nach Abschluss des Abstimmungsverfahrens wurden am Donnerstag, den 13.03.2014 ab
17.00 Uhr die Stimmzettel von zwei städt. Bediensteten ausgezählt. Bei der öffentlichen
Auszählung waren 5 Zuhörer zugegen. Die Auszählung der Stimmzettel führte zu folgendem Ergebnis:
Es wurden insgesamt 104 Stimmen abgegeben.
Hiervon stimmten 75 der Umbenennung zu und 28 gegen die Umbenennung. Eine Stimme wurde für ungültig erklärt.
Nach den Bestimmungen von § 10 Abs. 1 BestVerfVO ist eine Umwandlung durchzuführen, wenn für den Antrag auf Umwandlung einer Grundschule Eltern stimmen, die mindestens zwei Drittel der die Schule besuchenden Kinder vertreten. Andernfalls ist der Antrag
abzulehnen. Die Anzahl der abgegebenen Stimmen liegt mit 104 unter dem für die Kath.
Grundschule Arloff gesetzlich vorgeschriebenen Quorum von mindestens 119 abgegebenen Stimmen, sodass der Antrag auf Umwandlung abzulehnen ist.
Diese Entscheidung bedarf nach § 8 (5) der BestVerfVO der Zustimmung der oberen
Schulaufsichtsbehörde, die beantragt ist. Vorbehaltlich dieser Zustimmung bleibt es weiterhin bei der Bezeichnung Katholische Grundschule Bad Münstereifel-Arloff.