Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
94 kB
Datum
25.03.2014
Erstellt
06.03.14, 17:10
Aktualisiert
19.03.14, 13:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 24.02.2014
- Der Bürgermeister Az: 24-72-04
Nr. der Ratsdrucksache: 1282-IX
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
18.03.2014
Bau- und Feuerwehrausschuss
20.03.2014
Rat
25.03.2014
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 30.11.2009 zur Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 18.12.2007
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Berichterstatter: R. Schmitz
__________________________________________________________________________
( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
HFA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
BauA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1282-IX
1. Sachverhalt:
Mit dieser Ratsdrucksache wird als Anlage 1 die 2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung
vom 30.11.2009 zur Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom
18.12.2007 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Es geht bei der Satzungsänderung ausschließlich um die Einführung eines Gebührentarifes für die
sogenannte „pflegefreie Erdurnenkammer“, die mit dem vorliegenden Entwurf der 3. Satzung zur
Änderung der Friedhofs- und Bestattungsatzung (RD Nr. 1281-IX) als neue Grabart eingeführt
werden soll.
Entsprechend der beigefügten Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2) betragen die ansatzfähigen Kosten für eine Erdurnenkammer bezogen auf den Zeitraum von 25 Jahren (Ruhezeit gemäß
§ 10 der Friedhofs- und Bestattungssatzung) 1.065,61 €. Bei den Erdurnenkammern handelt es
sich um Wahlgrabstätten, so das die Gebührensatzung die Gebühr je Nutzungsjahr in Höhe von
gerundet 42,70 € (1.065,61 € : 25 Jahre) ausweist.
2. Rechtliche Würdigung
Mit der vorgeschlagenen Einführung der pflegefreien Erdurnenkammer als neue Grabart zur
Aschenbeisetzung ergibt sich die Notwendigkeit, einen entsprechenden Gebührentarif in der Gebührensatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung einzuführen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für die Herrichtung und Unterhaltung der Anlagen mit Erdurnenkammern sind über den
Gebührenhaushalt „Zivilfriedhöfe „ zu finanzieren.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine
7. Beschlussvorschlag:
2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 30.11.2009 zur Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 18.12.2007
1.
Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2) zur Gebührensatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 18.12.2007 wird in der Fassung des als
Anlage 1 zu dieser Ratsdrucksache vorliegenden Entwurfs beschlossen.
2.
Die 2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 30.11.2009 zur Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 18.12.2007 wird in der Fassung des als
Anlage 1 zu dieser Ratsdrucksache vorliegenden Entwurfs beschlossen.
Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.