Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anlage 1 - Satzungsentwurf -)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
16 kB
Datum
25.03.2014
Erstellt
06.03.14, 17:10
Aktualisiert
06.03.14, 17:10
Beschlussvorlage (Anlage 1 - Satzungsentwurf -)

öffnen download melden Dateigröße: 16 kB

Inhalt der Datei

Anlage 1 zu RD Nr. 1282-IX - Satzungsentwurf - Entwurf 2. Satzung vom zur Änderung der Gebührensatzung vom 30.11.2009 zur Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 18.12.2007 Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023). zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 19.12.2013 (GV. NRW. S. 878) der §§ 1, 2, 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV. NRW. S. 712/SGV. NRW. 610), zuletzt geändert durch Gesetzes vom 13.12.2011 (GV. NRW. S. 687) in Verbindung mit der Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 18.12.2007 in der jeweils gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Bad Münstereifel in seiner Sitzung am (Datum) folgende 2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 30.11.2009 zur Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 18.12.2007 beschlossen: §1 Der Gebührentarif der Gebührensatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Bad Münstereifel wird wie folgt geändert: Absatz A „Gebühren für Nutzungsrechte“ wird um folgenden Gebührentarif erweitert: „2.7 Pflegefreie Erdurnenkammer (§ 15 Abs. 1 Buchstabe g i. V. m. § 15 Abs. 3 Friedhofsund Bestattungssatzung) Die Gebühr für jede Erdurnenkammer, wird berechnet, indem die Dauer des erworbenen Nutzungsrechtes (Nutzungszeit) mit dem Jahresbetrag von multipliziert wird.“ §2 Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. H:\240\TEXTE\Texte 2014\d02sc021.doc 42,70 €