Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
88 kB
Datum
05.09.2013
Erstellt
22.08.13, 15:06
Aktualisiert
22.08.13, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 286/2013
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 06.06.2013
gez. Böcking
Amtsleiter
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
20.08.2013
Datum Freigabe -100-
Termin
05.09.2013
Bemerkungen
beschließend
Anregung bzgl. Verringerung des Verkehrsaufkommens auf dem Schlunkweg, E.Liblar
Finanzielle Auswirkungen:
Die erforderlichen Mittel für die Einrichtung einer Einbahnstraße sind nicht im Wirtschaftsplan 2013 des
Eigenbetriebes Straßen enthalten. Es ist jedoch möglich diese aus dem Bereich Straßenunterhaltung
vorzufinanzieren.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Die von Herrn Maaßen beantragte Einbahnstraßenregelung führt zu erheblichen Umwegfahrten
sowohl bei den unmittelbaren als auch der mittelbaren Anwohnern. Gleichfalls müssen alle
Kraftfahrzeuge die auf der Kreisstraße K 45 bzw. über die Heinz- Cremer- Str.( K 44) in Richtung
Liblar fahren gleichfalls Umwege in Kauf nehmen (Fahrzeuge aus Richtung Bliesheim, aus den
südlichen Wohngebieten von Liblar, aus Lechenich). Ortskundige Fahrer werden sicherlich
deswegen auch auf „Schleichwege“ ausweichen, was auf diesen Strecken natürlich zu einem
höheren Verkehrsaufkommen führt.
Sowohl der Schlunkweg (Kreisstraße) als auch die nördliche Bahnhofstraße sind so ausgebaut,
dass sie ein erhöhtes Verkehrsaufkommen noch aufnehmen können. Verkehrstechnisch gibt es
keinen Grund ein Einbahnstraßensystem auszuweisen.
Es sollte auch berücksichtigt werden, dass allgemein Einbahnstraßen schneller befahren werden
als Straßen mit Gegenverkehr. Dies vermindert die Verkehrssicherheit und erhöht ebenfalls den
Lärmpegel.
Durch eine Ausweisung der beantragten Einbahnstraßen besteht die Gefahr, dass die Kosten des
Umbaus der Bahnhofstraße im direkten Bereich des Bahnhofsumfeldes nicht mehr
zuwendungsfähig sind. Der Zuschussgeber kann dann die Auffassung vertreten, dass auf diesem
Straßenabschnitt auch ein Teil des Durchgangsverkehrs abgewickelt wird. Somit ist diese Straße
nicht mehr nur als Zufahrt zum Bahnhof oder zu den Parkplätzen zu werten Es besteht dann die
Gefahr, dass ein Teil der Kosten bzw. auch ggf. alle Kosten des Umbaus der Bahnhofstraße nicht
mehr gefördert werden und die Stadt somit hierfür alleine aufkommen muss.
Aufgrund der aufgezeigten Sachlage kann ich den Bürgerantrag nicht befürworten.
(Erner)
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