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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Verringerung des Verkehrsaufkommens auf dem Schlunkweg, E.-Liblar)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
88 kB
Datum
05.09.2013
Erstellt
22.08.13, 15:06
Aktualisiert
22.08.13, 15:06
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 286/2013 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 06.06.2013 gez. Böcking Amtsleiter BM / Dezernent Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: 20.08.2013 Datum Freigabe -100- Termin 05.09.2013 Bemerkungen beschließend Anregung bzgl. Verringerung des Verkehrsaufkommens auf dem Schlunkweg, E.Liblar Finanzielle Auswirkungen: Die erforderlichen Mittel für die Einrichtung einer Einbahnstraße sind nicht im Wirtschaftsplan 2013 des Eigenbetriebes Straßen enthalten. Es ist jedoch möglich diese aus dem Bereich Straßenunterhaltung vorzufinanzieren. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Die von Herrn Maaßen beantragte Einbahnstraßenregelung führt zu erheblichen Umwegfahrten sowohl bei den unmittelbaren als auch der mittelbaren Anwohnern. Gleichfalls müssen alle Kraftfahrzeuge die auf der Kreisstraße K 45 bzw. über die Heinz- Cremer- Str.( K 44) in Richtung Liblar fahren gleichfalls Umwege in Kauf nehmen (Fahrzeuge aus Richtung Bliesheim, aus den südlichen Wohngebieten von Liblar, aus Lechenich). Ortskundige Fahrer werden sicherlich deswegen auch auf „Schleichwege“ ausweichen, was auf diesen Strecken natürlich zu einem höheren Verkehrsaufkommen führt. Sowohl der Schlunkweg (Kreisstraße) als auch die nördliche Bahnhofstraße sind so ausgebaut, dass sie ein erhöhtes Verkehrsaufkommen noch aufnehmen können. Verkehrstechnisch gibt es keinen Grund ein Einbahnstraßensystem auszuweisen. Es sollte auch berücksichtigt werden, dass allgemein Einbahnstraßen schneller befahren werden als Straßen mit Gegenverkehr. Dies vermindert die Verkehrssicherheit und erhöht ebenfalls den Lärmpegel. Durch eine Ausweisung der beantragten Einbahnstraßen besteht die Gefahr, dass die Kosten des Umbaus der Bahnhofstraße im direkten Bereich des Bahnhofsumfeldes nicht mehr zuwendungsfähig sind. Der Zuschussgeber kann dann die Auffassung vertreten, dass auf diesem Straßenabschnitt auch ein Teil des Durchgangsverkehrs abgewickelt wird. Somit ist diese Straße nicht mehr nur als Zufahrt zum Bahnhof oder zu den Parkplätzen zu werten Es besteht dann die Gefahr, dass ein Teil der Kosten bzw. auch ggf. alle Kosten des Umbaus der Bahnhofstraße nicht mehr gefördert werden und die Stadt somit hierfür alleine aufkommen muss. Aufgrund der aufgezeigten Sachlage kann ich den Bürgerantrag nicht befürworten. (Erner) -2-