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Sitzungsvorlage (20. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Entsorgung von Abfällen in der Stadt Jülich)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
305 kB
Datum
06.12.2012
Erstellt
22.11.12, 18:33
Aktualisiert
22.11.12, 18:33

Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 20/22 Az.: Jülich, 31.10.2012 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 465/2012 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 29.11.2012 Stadtrat 06.12.2012 TOP Ergebnisse 20. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Entsorgung von Abfällen in der Stadt Jülich Anlg.: II 20/22 SD.Net Beschlussentwurf: „Der Stadtrat beschließt folgende 20. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Entsorgung von Abfällen in der Stadt Jülich: Folgt Satzung im Wortlaut gemäß Anlage 1 !“ Begründung: Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Aachen hat die Stadt Jülich zum 01.01.2011 zusätzlich zu den bisher vorhandenen Gefäßgrößen die 60-l- und 80-l-Restabfallgefäße (jeweils bei 14täglicher Leerung) neu eingeführt. Aufgrund der „Einwohnerstruktur“ (Anzahl Personen pro Grundstück) war bei der Berechnung der Gebühren für 2011 davon ausgegangen worden, dass in - 3.500 Fällen das bisherige120-l-Gefäß gegen ein 60-l-Gefäß getauscht wird, und in - 1.500 Fällen das vorhandenen 120-l-Gefäß gegen ein 80-l-Gefäß eingetauscht. Das bedeutete gleichzeitig, dass sich die Zahl der 120-l-Gefäße auf rund 5.500 verringern würde. Letztlich sind aber derzeit „nur“ rund 950 60-l-Gefäße und rund 800 80-l-Gefäße in Umlauf. Anstelle der damals angenommenen rund 5.500 120-l-Gefäße sind noch rund 8.800 Gefäße dieser Größe im Umlauf. Diese -so nicht vorhersehbare- Entwicklung führte in 2011 im Bereich Restmüll zu einem erheblichen Überschuss, da wesentlich mehr „teurere“ 120-l-Gefäße in Umlauf waren als angenommen. Dieser Überschuss in Höhe von 348.443,90 € (=12,41 %) wird nun im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung 2013 den Gebührenpflichtigen „gutgeschrieben“ und führt, nach der im Vorjahr schon möglichen deutlichen Verringerung der Müllabfuhren, nun erneut zu deutlich geringeren Gebührensätzen. Erfreulich ist auch die Entwicklung der an den Zweckverband Entsorgung West (ZEW) zu zahlenden Gebühren für Verbrennung bzw. Verwertung. Hier sind im Vergleich zum Vorjahr nach dem derzeitigen (Vorstellung der Gebührenbedarfsberechnung in der Verbands-versammlung am 22.10.2012) die folgenden Gebührensätze zu zahlen: Abfallart Gebühr 2012 Gebühr 2013 Grundgebühr Hausmüll Sperrmüll Bioabfälle Grünabfälle Schadstoffsammlung 11,70 €/EWG 178,55 €/to 126,67 €/to 80,40 €/to 46,53 €/to 0,44 €/EW 9,79 €/EWG 177,92€/to 123,76 €/to 80,40 €/to 46,53 €/to 0,44 €/EW Der endgültige Beschluss über die Gebührensätze ist für die Verbandsversammlung am 19.11.2012 vorgesehen. Zusammengefasst errechnen sich auf der Grundlage der Gebührenbedarfsberechnung gemäß Anlage 2 für das Jahr 2013 für die einzelnen Abfallbehälter die folgenden Gebührensätze: Gefäß 60-l- Restmüll Gebühr 2012 Gebühr 2013 zum Vorjahr absolut zum Vorjahr in % 101,64 € 88,20 € -13,44 € -13,22 % 125,40 € 107,64 € -17,76 € -14,16 % 173,16 € 141,24 € -31,92 € -18,43 % 312,00 € 259,68 € -52,32 € -16,77 % 1.352,76 € 1.123,92 € -228,84 € -16,92 % 2.675,04 € 2.237,64 € -437,40 € -16,35 % 3,75 € 4,20 € +0,45 € +12,00 % Biotonne 120-l- 58,56 € 60,36 € +1,80 € + 3,07 % Biotonne 240-l- 93,84 € 95,52 € +1,68 € + 1,79 % Behältertausch 27,50 € 27,50 € 14-tägl. Leerung 80-l- Restmüll 14-tägl. Leerung 120-l- Restmüll 14-tägl. Leerung 240-l-Restmüll 14-tägl. Leerung 1,1-cbm-Container 14-tägl. Leerung 1,1-cbm-Container wöchentliche Leerung Beistellsack 70-l- Die Gefäßgebühren sind auf durch 12 teilbare Werte gerundet, um den Hauseigentümern die Umrechnung auf die Monatsmiete zu erleichtern. Für Tauschaktionen zwischen den Behältergrößen (z.B. Tausch von einem 120-l-Restmüllgefäß Sitzungsvorlage 465/2012 Seite 2 auf ein 60-l-Restmüllgefäß) ist eine gesonderte Gebühr zu zahlen. Über diese gesonderte Gebühr werden die Unternehmerkosten für die Tauschaktion refinanziert, ebenso die Verwaltungsleistungen der Abfallberatung und des Steueramtes. Die Gebühr beläuft sich auf 27,50 € und bezieht sich auch auf den Tausch von Biotonnen. Mit der gesonderten Gebühr soll ein ständiger Tausch zwischen den einzelnen Gefäßgrößen verhindert werden. Würden die entstehenden Kosten in die allgemeine Gefäßgebühr eingerechnet, würden alle Gebührenpflichtigen hierfür zahlen. Über die gesonderte Gebühr muss nur derjenige zahlen, der die Leistung in Anspruch nimmt und damit die Kosten verursacht. Die Verteilung der Gesamtkosten auf die einzelnen Gefäßgrößen wurde bei der Einführung der kleineren Gefäße kontrovers diskutiert. Der Gebührenbedarfsberechnung für 2013 liegt die mit der Kalkulationen 2011 und 2012 beschlossene folgende Verteilung zugrunde: Die Kosten für die Gestellung und Leerung durch den Unternehmer und die Verkaufsprovision für die Beistellsäcke werden direkt auf den einzelnen Gefäßgrößen zugerechnet, da die Kosten auch je Gefäßgröße in Rechnung gestellt werden. Auch der Überschuss aus dem Jahr 2011 wurde direkt je Gefäßgröße ermittelt und entsprechend angesetzt. Die folgenden Kosten wurden auf der Grundlage der reinen Gefäßzahl (unabhängig vom Volumen) verteilt, da die Kosten auch unabhängig von der Gefäßgröße anfallen: - Personalaufwand - Sachaufwand Verwaltung - Unterhaltung Containerstandorte - Öffentlichkeitsarbeit einschl. MWSt Druck Abfallkalender - Abführung MWSt aus Einnahmen - Bauhofkosten - Verwaltungskostenerstattungen Die Transport- und Verbrennungskosten für den Restmüll sowie die Kosten für Sammlung, Transport und Verbrennung des Sperrmülls und die Grundgebühr wurden auf der Grundlage des Gefäßvolumens verteilt. Im einzelnen liegen der Gebührenermittlung die folgenden Daten/Annahmen zugrunde (Erläuterungen zur Tabelle aus der Anlage 2): Zeile 1: Personalausgaben Im Rahmen der Einführung von Produkten im Neuen Kommunalen Finanzmanagement erfolgt seit 2009 eine wesentlich exaktere Zuordnung der Personalausgaben auf die einzelnen Bereiche (=Teilprodukte). Neben den Personalausgaben der Abfallberaterin ist seit 2009 auch der anteilige Personalaufwand weiterer Mitarbeiter/innen im Bauverwaltungsamt und Tiefbauamt nun direkt den Produkt „Abfallbeseitigung“ zugeordnet. Zuvor waren die Kosten dieser Mitarbeiter/-innen über die Verwaltungskostenerstattungen (siehe Zeile 30) in die Gebühren eingerechnet. In 2013 betragen die so ermittelten Personalausgaben 96.130 €. Von diesen Kosten werden rund 770 € für den anteiligen Verwaltungsaufwand in die „Behältertauschgebühr“ eingerechnet, der übrige Betrag in die Gefäßgebühren. Sitzungsvorlage 465/2012 Seite 3 Zeile 2: Arbeitsplatzkosten Abfallbeseitigung Bei den hier angesetzten Kosten von 3.910 € handelt es sich um die Sachkosten der Büroarbeitsplätze der Beschäftigten, die dem Bereich der Abfallbeseitigung zugeordnet sind. Im einzelnen sind entsprechend der Veranschlagung im letztjährigen Haushalt die folgenden Kosten angesetzt: Heizkosten Büroräume Reinigung Büroräume Betriebskosten Büroräume Miete und Wartung Kopierer Allgemeiner Geschäftsbedarf Fernmeldegebühren Fachliteratur Portokosten 1.000 € 600 € 600 € 320 € 530 € 210 € 200 € 420 € Zeile 3: Unterhaltung Containerplätze Für die Unterhaltung der Standplätze der Altglascontainer sollten 500 € bereitgestellt werden. Die Mittel sind vorgesehen für kleinere Pflasterarbeiten u.ä. Zeilen 4 - 7: Unternehmerkosten Restmüll und Sperrmüll Für die Gefäßgestellung und die Leerung der Restabfallgefäße wird vom Abfuhrunternehmer ein Betrag je Gefäß und Leerung in Rechnung gestellt. Unter Berücksichtigung des Entgeltes, der Zahl der Leerungen und der Zahl der Behälter errechnen sich für 2013 Kosten in Höhe von rund 138.100 €. Die Sammelkosten beim Sperrmüll werden nach der gesammelten Menge berechnet und belaufen sich in 2013 auf voraussichtlich 111.000 €, wobei auf der Grundlage der Entwicklung in 2012 eine Sammelmenge von 1.400 to erwartet wird. Die Transportkosten zur Entsorgungsanlage werden auf der Grundlage der gefahrenen km und der eingesammelten Menge in Rechnung gestellt und verteilen sich wie folgt: Abfallart Restmüll Sperrmüll Entgelt pro Jahr 25.500,00 € 7.000,00 € Die Kosten für die Gestellung und Leerung werden direkt den einzelnen Gefäßgrößen zugeordnet. Die Transportkosten für den Restmüll sowie die Sammel- und Transportkosten für den Sperrmüll werden nach dem Volumen auf die einzelnen Gefäßgrößen verteilt. Zeilen 8 und 9: Unternehmerkosten Abfuhr Biotonnen Wie bei den Restmüllgefäßen ist auch bei den Biotonnen neben Miete, Leerung und Gestellung für den Transport zur Verwertungsanlage ein gesondertes Entgelt zu zahlen. Sitzungsvorlage 465/2012 Seite 4 Für die Gestellung etc. errechnen sich unter Berücksichtigung des Entgeltes, der Zahl der Leerungen und der Zahl der Behälter für 2013 die folgenden Kosten: Behälter 120-l-Biotonne 240-l-Biotonne Entgelt pro Jahr 71.000,00 € 22.200,00 € Die Transportkosten zur Verwertungsanlage werden -wie bei den Restmüllgefäßen- auf der Grundlage der gefahrenen km und der eingesammelten Menge in Rechnung gestellt und belaufen sich auf 38.400 €, die entsprechend dem Gefäßvolumen auf die beiden Gefäßgrößen verteilt werden. Zeile 10: Schadstoffe, Altreifen, Wilde Müllkippen Für die Entsorgung von Schadstoffen, wilden Müllkippen etc. werden in 2013 unverändert etwa 20.000 € zu zahlen sein. Von den Kosten entfallen knapp 15.000 € auf das Schadstoffmobil des Kreises. Hierfür ist in 2013 eine Pauschale je Einwohner in Höhe von 0,44 €/Jahr zu zahlen. Bei diesen Kosten handelt es sich nur um die Transportkosten, die Entsorgungskosten werden über die Restmüllentsorgungsgebühren des ZEW finanziert. Außerdem werden aus diesem Sachkonto auch die Kosten (Container- und Entsorgungskosten) für die Entsorgung von Altreifen o.ä. aus Wilden Müllkippen in Höhe von etwa 5.000 € getragen. Zeilen 11-16 : Unternehmerkosten Abfuhr Gartenabfälle und Weihnachtsbäume Seit 2002 wird angeboten, an mehreren Terminen neben der Biotonne auch Grünabfall gebündelt o.ä. abfahren zu lassen. Mit der Neuausschreibung der Abfallbeseitigung erfolgt eine getrennte Ausweisung von Sammel,- Transport- und Verwertungskosten. Die Sammelkosten errechnen sich auf der Grundlage der eingesammelten Menge und betragen in 2013 bei einer angenommenen Sammelmenge von rund 950 to rund 87.900 €. Die Transportkosten werden auch hier auf der Grundlage der gefahrenen km und der Sammelmenge in Rechnung gestellt und belaufen sich auf rund 4.800 € Hinzu kommen noch die Verwertungskosten, die in 2013 mit 44.200 € kalkuliert sind. Insgesamt betragen die Kosten der getrennten Grünabfuhren in 2013 somit 136.900 € Die Kosten werden anteilig entsprechend dem Verhältnis der Anzahl der angemeldeten Gefäße auf die Biotonnen verteilt und somit in die Biotonnengebühr eingerechnet. Dieses zusätzliche Angebot darf aber auch nur von denjenigen genutzt werden, die eine Biotonne angemeldet haben. Neben diesen zusätzlichen Grünabfuhren werden auch die Weihnachtsbäume gesammelt. Wie bei den Grünabfällen, so werden auch hier Sammlung und Transport getrennt in Rechnung gestellt. Für die Sammlung errechnen sich Kosten von rund 2.800 €. Die Transportkosten werden wiederum auf der Grundlage der gefahrenen km und der Sammelmenge in Rechnung gestellt und schlagen mit rund 130 € zu Buche. Hinzu kommen noch Verwertungskosten von etwa 1.200 €. Sämtliche Kosten für die Weihnachtsbäume werden in die Restmüllgefäßgebühren eingerechnet. Zeile 17: Gefäßtausch Sitzungsvorlage 465/2012 Seite 5 Die Kosten für den Behältertausch (z.B. von 120-l- auf ein 80-l-Gefäß) bei Rest- und Bioabfall werden vom Unternehmer gemäß der tatsächlichen Leistung getrennt in Rechnung gestellt. Bis 2010 fielen hier relativ geringe Kosten (ca. 2.000 €) an, da nur wenige Behältergrößen angeboten wurden. Die Hauptkosten entfielen auf den Tausch von Biotonnen, wo verschiedene Nutzer in den Wintermonaten ein 120-l-Gefäß nutzten und in der Hauptvegetationszeit auf ein 240l-l- Gefäß tauschten. Durch die ab 2011 zusätzlich angebotenen 60-l- und 80-l-Restmüllgefäße ergaben sich vor allem im ersten Jahr der Umstellung erheblich höhere Kosten. Bei den eingangs der Vorlage angeführten erwarteten Tauschaktionen wären in 2011 Kosten in Höhe von 114.600 € entstanden. Die Kosten wurden daher ab 2011 nicht mehr in die Tonnengebühr eingerechnet, sondern über eine gesonderte „Tauschgebühr“ dem jeweiligen Verursacher. Seit 2012 ist ein deutlicher Rückgang der Tauschaktionen zu verzeichnen Für die in 2013 kalkulierten 180 Tausche fallen Kosten in Höhe von rund 4.000 € an. Trotz des Rückganges der Fallzahlen sollte die Tauschgebühr weiterhin separat erhoben werden. Zeilen 18-20: Sammlung und Transport Elektrogeräte Für das Jahr 2013 errechnen sich auf der Grundlage einer erwarteten Sammelmenge von rund 80 to Sammelkosten in Höhe von rund 13.200 €. Die Transportkosten werden wieder auf der Grundlage der gefahrenen km und der Sammelmenge in Rechnung gestellt und belaufen sich auf rund 400 €. Daneben sind Kosten für die Annahme- und Übergabestelle zu zahlen, die in 2013 rund 7.500 € betragen. Zeilen 21 und 22: Entsorgungsgebühren an den ZEW Die Restmüllmenge ist für 2013 auf der Grundlage der hochgerechneten Müllmenge aus 2012 mit rund 5.100 to kalkuliert. Als Verbrennungsgebühren sind nach der Gebührensatzung des ZEW für 2013 wie bereits angeführt 177,92 €/to angesetzt. Die Sperrmüllmenge für 2013 ist auf der Grundlage der Entwicklung in 2012 mit 1.400 to geschätzt. Die Entsorgungsgebühr hierfür ist mit 123,76 €/to berücksichtigt. Insgesamt errechnen sich für 2013 die folgenden tonnageabhängigen Entsorgungskosten: Abfallart Restmüll Sperrmüll Kosten je to 177,92 € 123,76 € Abfallmenge 5.100 1.400 Gebühr pro Jahr 907.400,00 € 173.300,00 € Zeile 23: Gebühren an den ZEW, Grundgebühr je Einwohner Neben der Gebühr je angelieferter Tonne Haus- und Sperrmüll hat die DDG seit 1998 zur Deckung der Fixkosten der Entsorgungsanlagen eine Grundgebühr je Einwohner erhoben. Diese Gebühr wird auch vom ZEW weiter erhoben. Seit 2011 wird die Gebühr allerdings nicht nur je Einwohner, sondern auch für die sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten erhoben. Maßgebend ist die Einwohnerzahl laut Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik zum 30.06. des Vorvorjahres. Für Sitzungsvorlage 465/2012 Seite 6 die Berechnung 2013 ist demnach die Einwohnerzahl zum 30.06.2011 zu berücksichtigen. Diese belief sich auf 32.968 Einwohner. Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten beläuft sich laut den Daten des Landesbetriebes Information und Technik NRW auf 13.490. Nach der Satzung des ZEW wird je 5 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten ein „Einwohner“ angesetzt, für die Stadt Jülich 2013 also 2.698 „Einwohner“. Damit errechnen sich insgesamt also 35.666 „Einwohner“ und bei einer Grundgebühr von 9,79 € insgesamt Kosten in Höhe von rund 349.200 €. Zeile 24: Verwertungskosten Bioabfälle Nach vorliegenden Abrechnungen 2012 ist für 2013 eine Abfallmenge in Höhe von etwa 3.600 to zu erwarten. Die Verwertungskosten sind mit 80,40 €/to in die Kalkulation eingeflossen. Damit errechnen sich Verwertungskosten von 289.400 €. Die Kosten werden entsprechend dem zur Verfügung stehenden Volumen auf die beiden Gefäßgrößen verteilt. Zeile 25: Öffentlichkeitsarbeit Aus dem Ansatz in Höhe von 8.000 € wird in der Hauptsache die Erstellung des Abfallkalenders finanziert. Für dessen Druck und Verteilung sind 3.000 € bzw. 2.000 €, damit insgesamt 5.000 € zu zahlen. Darin nicht enthalten ist der 19-%-ige Mehrwertsteueranteil, da die Mehrwertsteuer vom Finanzamt erstattet wird (siehe zu Zeile 28). Die übrigen 3.000 € werden benötigt für sonstige kleinere Beschaffungen etc. zum Themenbereich Abfallberatung. Zeile 26: Geschäftsprovision Verkauf Beistellsäcke Für den Verkauf der Beistellsäcke wird den Verkaufsstellen eine Provision von 0,12 € gezahlt. Bei erwarteten rund 2.000 Stück verkauften Beistellsäcken errechnen sich Kosten in Höhe von rund 200 €. Zeile 27: Abführung MWSt-Einnahmen an Finanzamt Für die Übernahme der Wertstoffberatung durch die städtische Abfallberaterin zahlt die Duales System Deutschland AG eine Pauschale von 0,26 €/Einwohner = rund 9.000 € je Jahr. Hinzu kommt seit 2004 gemäß der vertraglichen Vereinbarung eine Erstattung in Höhe von 1,15 € je Einwohner = rund 39.000 € für die Reinigung und Miete der Altglascontainerstandorte. Diese Reinigung erfolgt durch städtisches Personal (=Bauhof, siehe Verrechnung dort). Auf die Erstattungsbeträge werden 19 % Mehrwertsteuer = 9.100 € (siehe Zeilen 36 bis 38) aufgeschlagen, die nach Aussage des Finanzamtes im Zusammenhang mit der Betriebsprüfung bei der Tiefgarage von der Stadt Jülich an das Finanzamt abzuführen ist. Zeile 28: Mehrwertsteueranteil Kosten Abfallkalender Sitzungsvorlage 465/2012 Seite 7 Da die Einnahmen für die Wertstoffberatung nach Auffassung des Finanzamtes der Steuerpflicht unterliegen (siehe zu Zeile 27), kann die Stadt Jülich im Gegenzug bei den Ausgaben für die Wertstoffberatung die zu zahlende Mehrwertsteuer im Rahmen des Vorsteuerabzugs geltend machen. Mit dem Finanzamt wurde vereinbart, dass der Abfallkalender wesentlicher Bestandteil der Abfallberatung ist, und dass daher hierfür ein Vorteuerabzug geltend gemacht werden kann. Der Mehrwertsteueranteil in Höhe von rund 900 € aus den Druck- und Verteilungskosten des Abfallkalenders (siehe zu Zeile 25) ist daher hier separat verbucht und wird in gleicher Höhe vom Finanzamt im Wege des Vorsteuerabzuges erstattet (siehe Einnahme Zeile 36). Zeile 29: Leistungsverrechnung UA 7710 -BauhofDie Ansätze errechnen sich aus den durchschnittlichen Einsatzstunden des Bauhofes aus Vorjahren. Danach entfallen auf die Entleerung Papierkörbe Reinigung Standorte Altglascontainer Entsorgung wilder Müllkippen 59.000 € (einschl. Container- und Entsorgungsgebühren) 45.000 € (siehe aber auch Einnahme) 22.000 € (ohne Container und Entsorgungsgebühren). Insgesamt sind damit wie im Vorjahr voraussichtlich 126.000 € an den Bauhof zu erstatten. In § 9 Absatz 2 des Landesabfallgesetzes ist ausdrücklich geregelt, dass die Kosten für die Entleerung der Papierkörbe und die Entsorgung wilder Müllkippen in die Müllabfuhrgebühren eingerechnet werden dürfen. Die Kosten für die Reinigung der Altglascontainerstandorte werden von der Duales System Deutschland GmbH in Form einer Pauschale je Einwohner erstattet (siehe Einnahme Zeile 39). Zeile 30: Verwaltungskostenerstattungen Wie bereits in der Erläuterungen zu den Personalausgaben (Zeile 1) ausgeführt, wird ein Teil der zuvor hier verbuchten Kosten nun direkt dem Produkt Abfallbeseitigung zugeordnet. Über die Verwaltungskostenerstattung fließen nun noch die folgenden Leistungen in die Gebühren ein: - Steueramt für die Bearbeitung der Gefäßan- und -abmeldungen und die Versendung der Gebühren- und Änderungsbescheide, Kämmerei für die Berechnung der Gebühren und die Überwachung der Haushaltsausführung, Stadtkasse für die Vereinnahmung der Gebühren und das Leisten der Ausgaben für die Müllabfuhr, Verwaltungsführung für das Treffen von Grundsatzentscheidungen (Vergabe, Gebühren, ...), EDV-Anlage für die Abwicklung der Arbeiten in Steueramt, Kasse und Kämmerei. Die Personalausgaben und Sachausgaben für die Beschäftigten, die diese Leistungen erbringen, sind aber nicht im Unterabschnitt Abfallbeseitigung verbucht, sondern in den Unterabschnitten der jeweiligen Ämter. Erst über die Verwaltungskostenerstattungen werden diese Kosten in den Gebührenhaushalt eingerechnet. Sitzungsvorlage 465/2012 Seite 8 Dazu werden lt. Vorgaben der KGSt die Arbeitsplatzkosten der Beschäftigten (einschließlich eines Zuschlages für deren Verwaltung und Sachausgaben) mittels Verrechnungsschlüsseln auf die einzelnen Gebührenhaushalte verteilt. Produkt 011 111 001 001 011 111 002 001 011 111 006 001 011 111 005 001 011 111 001 003 011 111 004 001 011 111 003 001 011 111 011 001 011 111 011 002 011 111 007 001 011 111 008 001 Bezeichnung Rat und Ausschüsse Verwaltungsführung Rechnungsprüfung Organisation Sitzungsdienst Personalverwaltung Rechts- und Versicherungsangelegenheiten Finanzmanagement (Stadtkasse und Kämmerei) Steueramt EDV Druckerei Betrag 2.300,00 € 30.300,00 € 6.200,00 € 900,00 € 400,00 € 1.000,00 € 3.700,00 € 14.400,00 € 30.800,00 € 3.200,00 € 200,00 € Ingesamt errechnen sich so für das Jahr 2013 Verwaltungskostenerstattungen in Höhe von 93.400 €. Von den Kosten des Steueramtes wird auf der Grundlage des erwarteten Aufwandes ein Teil in die „Behältertauschgebühr eingerechnet. Damit errechnen sich lt. Zeile 31 für die Abfallbeseitigung in 2013 insgesamt Kosten in Höhe von 2.656.770 €. Von den Kosten werden nun noch die Erlöse (Zeilen 37 bis 42) abgezogen. Insbesondere ist hier die bereits eingangs erwähnte Verrechnung des Überschusses aus dem Jahre 2011 anzuführen. Nach dem Kommunalabgabengesetz sind Überschüsse eines Gebührenhaushaltes innerhalb von vier Jahren dem Gebührenzahler „gutzuschreiben“, Unterdeckungen sollen innerhalb des gleichen Zeitraumes ausgeglichen, also quasi Gebühren „nacherhoben“ werden. Insofern fließt das Ergebnis 2011 nun hier in die Gebührenberechnung für 2013 ein. Die Betriebsabrechnung für 2011 schließt für den Bereich Restabfall mit einer Überdeckung in Höhe von 321.266,03 € ab. Für die Bioabfallgefäße weist die Betriebsabrechnung 2011 eine Überdeckung in Höhe von 27.288,20 € aus. Bei den Tauschgebühren beträgt errechnet sich eine Unterdeckung in Höhe von 110,33 €. Die Betriebsabrechnung für 2011 ist als Anlage 3 beigefügt. Nach Abzug der Einnahmen verbleibt der jeweilige Gebührenbedarf und danach errechnen sich, dividiert durch die Anzahl der Gefäße die schon angeführten kostendeckenden Gebührensätze von 88,20 € für ein 60-l-Restmüllgefäß bei 14-täglicher Leerung 107,64 € für ein 80-l-Restmüllgefäß bei 14-täglicher Leerung 141,24 € für ein 120-l-Restmüllgefäß bei 14-täglicher Leerung 259,68 € für ein 240-l-Restmüllgefäß bei 14-täglicher Leerung 1.123,92 € für einen 1,1-cbm-Container bei 14-täglicher Leerung 2.237,64 € für einen 1,1-cbm-Container bei wöchentlicher Leerung 4,20 € für einen 70-l-Beistellsack 60,36 € für ein 120-l-Bioabfallgefäß bei 14-täglicher Leerung 95,52 € für ein 240-l-Bioabfallgefäß bei 14-täglicher Leerung und 27,50 € bei der Tauschgebühr Da die Gebührenreduzierung hauptsächlich aus der Verrechnung des Überschusses 2011 resultiert, ist schon jetzt darauf hinzuweisen, dass in 2014 eine deutliche Steigerung der Gebühren bei den Restmüllgefäßen erfolgen wird. In 2012 ist ein ähnlicher Überschuss nämlich nicht zu erwarten, da im Rahmen der Gebührenkalkulation 2012 die Gefäßzahlen der tatsächlichen Entwicklung angepasst wurden Sitzungsvorlage 465/2012 Seite 9 1.Finanzielle Auswirkungen: X Gesamtkosten: ja nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: X jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung ja X nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 465/2012 X nein nein Seite 10