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Sitzungsvorlage (Anlage zur Sitzungsvorlage 465/2012)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
11 kB
Datum
06.12.2012
Erstellt
22.11.12, 15:12
Aktualisiert
22.11.12, 15:12
Sitzungsvorlage (Anlage zur Sitzungsvorlage 465/2012)

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Inhalt der Datei

20. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Entsorgung von Abfällen in der Stadt Jülich Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW Seite 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.09.2012 (GV. NRW Seite 436) und der §§ 4, 6, 7, 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes vom 21.10.1969 (GV NRW Seite 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2011 (GV. NRW Seite 674) in Verbindung mit § 21 der Satzung über die Entsorgung von Abfällen in der Stadt Jülich vom 14.12.2007 hat der Rat der Stadt Jülich in seiner Sitzung am folgende 20. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Entsorgung von Abfällen in der Stadt Jülich vom 27.01.1993 beschlossen: Artikel I § 4 erhält folgende Fassung: (1) Die Müllabfuhrgebühr beträgt für jeden 60-l-Restabfallbehälter für jeden 80-l-Restabfallbehälter für jeden 120-l-Restabfallbehälter für jeden 240-l-Restabfallbehälter für jeden 1,1-cbm-Restabfallbehälter bei wöchentlicher Leerung für jeden 1,1-cbm-Restabfallbehälter bei 14-täglicher Leerung für jeden 120-l-Bioabfallbehälter für jeden 240-l-Bioabfallbehälter 88,20 € jährlich 107,64 € jährlich 141,24 € jährlich 259,68 € jährlich 2.237,64 € jährlich 1.123,92 € jährlich 60,36 € jährlich 95,52 € jährlich. (2) Die Gebühr für den Beistellsack beträgt 4,20 €. (3) Die Gebühr für den Umtausch eines Abfallbehälters beträgt 27,50 €. Artikel II Inkrafttreten Diese Satzung tritt zum 01.01.2013 in Kraft.