Daten
Kommune
Jülich
Größe
11 kB
Datum
06.12.2012
Erstellt
22.11.12, 15:12
Aktualisiert
22.11.12, 15:12
Stichworte
Inhalt der Datei
20. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung
über die Entsorgung von Abfällen in der Stadt Jülich
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW Seite 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom
18.09.2012 (GV. NRW Seite 436) und der §§ 4, 6, 7, 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes vom 21.10.1969 (GV NRW Seite 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2011
(GV. NRW Seite 674) in Verbindung mit § 21 der Satzung über die Entsorgung von Abfällen
in der Stadt Jülich vom 14.12.2007 hat der Rat der Stadt Jülich in seiner Sitzung am
folgende 20. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Entsorgung
von Abfällen in der Stadt Jülich vom 27.01.1993 beschlossen:
Artikel I
§ 4 erhält folgende Fassung:
(1) Die Müllabfuhrgebühr beträgt
für jeden 60-l-Restabfallbehälter
für jeden 80-l-Restabfallbehälter
für jeden 120-l-Restabfallbehälter
für jeden 240-l-Restabfallbehälter
für jeden 1,1-cbm-Restabfallbehälter bei wöchentlicher Leerung
für jeden 1,1-cbm-Restabfallbehälter bei 14-täglicher Leerung
für jeden 120-l-Bioabfallbehälter
für jeden 240-l-Bioabfallbehälter
88,20 € jährlich
107,64 € jährlich
141,24 € jährlich
259,68 € jährlich
2.237,64 € jährlich
1.123,92 € jährlich
60,36 € jährlich
95,52 € jährlich.
(2) Die Gebühr für den Beistellsack beträgt 4,20 €.
(3) Die Gebühr für den Umtausch eines Abfallbehälters beträgt 27,50 €.
Artikel II
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 01.01.2013 in Kraft.