Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
94 kB
Datum
08.10.2013
Erstellt
02.10.13, 17:16
Aktualisiert
02.10.13, 17:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 26.09.2013
- Der Bürgermeister Az: SW 31
Nr. der Ratsdrucksache: 1164-IX
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
08.10.2013
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe
hier: Stromkosten Straßenbeleuchtung (Kostenstelle 12 541 100, Sachkonto 524101)
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Herr Schäfer
__________________________________________________________________________
( x ) Kosten €: 47.500,00
( x ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
( x ) Deckung: 13 552 100 / 524210
(Umsetzung Wasserrahmenrichtlinie)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( x ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
HFA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1164-IX
1. Sachverhalt:
Neben den laufend zu entrichtenden Stromkosten für die Straßenbeleuchtung stellt das RWE der
Stadt Bad Münstereifel nachträglich zusätzliche Kosten in Höhe von 47.500 € für die Lieferjahre
2011, 2012 und 2013 in Rechnung.
Zum einen hat die Bundesnetzagentur im Jahr 2011 verbindlich festgelegt, dass eine Zusammenfassung von Straßenbeleuchtungsanlagen zu einer Kundengruppe zum Zwecke der Bildung eines
gesonderten Entgeltes mit Verweis auf den § 17 der Stromnetzentgeltverordnung nicht mehr zulässig ist.
Damit entfällt die Zuordnung in die Entnahmeebene „Mittelspannung mit Umspannung auf Niederspannung“ und die Straßenbeleuchtungsanlagen werden stattdessen mit den regulären Netzentgelten für die Entnahmeebene „Niederspannung“ nach der Grundpreis/Arbeitspreis-Systematik
abgerechnet.
Aufgrund dieser Festlegung durch die Bundesnetzagentur stellt das RWE der Stadt Bad Münstereifel Nachzahlungen für die Jahre 2011 und 2012 in Höhe von jeweils rd. 20.000 €, also insgesamt 40.000 €, in Rechnung.
Des Weiteren ist das RWE berechtigt, durch den zum Januar 2013 erfolgten Wechsel des Konzessionsträgers von RWE zu ene Nordeifel (KEV) eine Konzessionsabgabe von rd. 7.500 € zu
fordern. Dies ist darin begründet, dass eine Konzessionsabgabe für das Abrechnungsmodul „RWE
Licht kommunal“ nur dann nicht gefordert wird, wenn das RWE als Stromlieferant und gleichzeitig
als Konzessionsträger bei der Stadt Bad Münstereifel auftritt.
2. Rechtliche Würdigung
keine
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Ausgaben in Höhe von 47.500 € stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung und müssen
daher überplanmäßig bereitgestellt werden. Kostendeckung erfolgt durch Minderausgaben bei der
Kostenstelle 13 552 100 / 524210 (Umsetzung Wasserrahmenrichtlinie).
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Die berechtigte Nachforderung von RWE über 40.000 € hätte eingespart werden können, wenn
die Stadt Bad Münstereifel, so wie die benachbarten Kommunen, das von RWE unterbreitete Angebot zur Verlängerung des Stromliefervertrages bis 2015 angenommen hätte. Das hätte dann
aber eine Neuausschreibung des gesamten Strombezuges für die Stadt verhindert.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
Der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 47.500 € bei der Kostenstelle 12541100, 524101
(Stromkosten Straßenbeleuchtung) wird zugestimmt.
Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei der Kostenstelle 13 552 100 / 524210 (Umsetzung
Wasserrahmenrichtlinie).