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Beschlussvorlage (Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe hier: Stromkosten Straßenbeleuchtung (Kostenstelle 12 541 100, Sachkonto 524101))

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
94 kB
Datum
08.10.2013
Erstellt
02.10.13, 17:16
Aktualisiert
02.10.13, 17:16
Beschlussvorlage (Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe
hier: Stromkosten Straßenbeleuchtung (Kostenstelle 12 541 100, Sachkonto 524101)) Beschlussvorlage (Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe
hier: Stromkosten Straßenbeleuchtung (Kostenstelle 12 541 100, Sachkonto 524101))

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 26.09.2013 - Der Bürgermeister Az: SW 31 Nr. der Ratsdrucksache: 1164-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 08.10.2013 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe hier: Stromkosten Straßenbeleuchtung (Kostenstelle 12 541 100, Sachkonto 524101) __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Schäfer __________________________________________________________________________ ( x ) Kosten €: 47.500,00 ( x ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. ( x ) Deckung: 13 552 100 / 524210 (Umsetzung Wasserrahmenrichtlinie) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( x ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1164-IX 1. Sachverhalt: Neben den laufend zu entrichtenden Stromkosten für die Straßenbeleuchtung stellt das RWE der Stadt Bad Münstereifel nachträglich zusätzliche Kosten in Höhe von 47.500 € für die Lieferjahre 2011, 2012 und 2013 in Rechnung. Zum einen hat die Bundesnetzagentur im Jahr 2011 verbindlich festgelegt, dass eine Zusammenfassung von Straßenbeleuchtungsanlagen zu einer Kundengruppe zum Zwecke der Bildung eines gesonderten Entgeltes mit Verweis auf den § 17 der Stromnetzentgeltverordnung nicht mehr zulässig ist. Damit entfällt die Zuordnung in die Entnahmeebene „Mittelspannung mit Umspannung auf Niederspannung“ und die Straßenbeleuchtungsanlagen werden stattdessen mit den regulären Netzentgelten für die Entnahmeebene „Niederspannung“ nach der Grundpreis/Arbeitspreis-Systematik abgerechnet. Aufgrund dieser Festlegung durch die Bundesnetzagentur stellt das RWE der Stadt Bad Münstereifel Nachzahlungen für die Jahre 2011 und 2012 in Höhe von jeweils rd. 20.000 €, also insgesamt 40.000 €, in Rechnung. Des Weiteren ist das RWE berechtigt, durch den zum Januar 2013 erfolgten Wechsel des Konzessionsträgers von RWE zu ene Nordeifel (KEV) eine Konzessionsabgabe von rd. 7.500 € zu fordern. Dies ist darin begründet, dass eine Konzessionsabgabe für das Abrechnungsmodul „RWE Licht kommunal“ nur dann nicht gefordert wird, wenn das RWE als Stromlieferant und gleichzeitig als Konzessionsträger bei der Stadt Bad Münstereifel auftritt. 2. Rechtliche Würdigung keine 3. Finanzielle Auswirkungen Die Ausgaben in Höhe von 47.500 € stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung und müssen daher überplanmäßig bereitgestellt werden. Kostendeckung erfolgt durch Minderausgaben bei der Kostenstelle 13 552 100 / 524210 (Umsetzung Wasserrahmenrichtlinie). 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Die berechtigte Nachforderung von RWE über 40.000 € hätte eingespart werden können, wenn die Stadt Bad Münstereifel, so wie die benachbarten Kommunen, das von RWE unterbreitete Angebot zur Verlängerung des Stromliefervertrages bis 2015 angenommen hätte. Das hätte dann aber eine Neuausschreibung des gesamten Strombezuges für die Stadt verhindert. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 47.500 € bei der Kostenstelle 12541100, 524101 (Stromkosten Straßenbeleuchtung) wird zugestimmt. Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei der Kostenstelle 13 552 100 / 524210 (Umsetzung Wasserrahmenrichtlinie).