Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
117 kB
Datum
15.10.2013
Erstellt
02.10.13, 17:16
Aktualisiert
02.10.13, 17:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 20.09.2013
- Der Bürgermeister Az: 20-10-74 Mü
Nr. der Ratsdrucksache: 1168-IX
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Sitzungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
08.10.2013
Rat
15.10.2013
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung der Mitteilung:
Einrichtung einer Projektgruppe zur Einführung einer Kosten- und Leistungsrechnung
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Berichterstatter: Herr Mies
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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1. Sachverhalt:
Nach § 18 der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO) soll die Gemeinde eine Kostenund Leistungsrechnung (KLR) führen. Die örtliche Ausgestaltung obliegt dem Bürgermeister und
richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen.
Ziele der KLR sind:
Steigerung des Kostenbewusstseins der Mitarbeiter/innen.
Schaffung von Kostentransparenz gegenüber dem Bürger.
Lieferung von Informationen an Verwaltungsführung und Politik zur Steuerungsunterstützung.
Hilfestellung bei der Entscheidungsfindung, ob Aufgaben weiterhin selbst wahrgenommen
werden oder von Dritten wirtschaftlicher erledigt werden können.
Seite 2 von Ratsdrucksache 1168-IX
Zusammengefasst hat die KLR eine Planungs- und Entscheidungsfunktion, in der Rückbetrachtung dient sie aber auch der Kontrolle, ob eine getroffene Entscheidung zum gewünschten Ergebnis geführt hat.
Nunmehr sollen die drei bereits bekannten Elemente aus dem Neuen Kommunalen Finanzmanagement (Ergebnisplan/-rechnung, Finanzplan/-rechnung und Bilanz) um eine KLR als vierte
Komponente ergänzt werden.
Die Konzeption und Einführung soll im Rahmen einer Projektgruppe erfolgen. In nachfolgendem
Schaubild ist die geplante Projektorganisation in personeller Hinsicht dargestellt.
Projektverantwortlicher
Politik
Hans Orth
Projektleiter
Jörg Mies
Kernteam
drei Mitarbeiter/-innen mit einer Qualifikation als DiplomVerwaltungsbetriebswirtin, staatl. geprüfte Betriebswirtin
bzw. Verwaltungsfachwirt
alle Produktverantwortlichen bei Bedarf
Als aufeinander aufbauende Teilschritte sind geplant:
1.
2.
3.
4.
Erstellung Betriebsabrechnungsbogen für den städtischen Bauhof
Überarbeitung der internen Leistungsverrechnung
Formulierung strategischer Ziele in enger Zusammenarbeit mit der Politik
Erarbeitung von Kennzahlenvorschlägen zu steuerungsrelevanten Produkten zur Abstimmung in den politischen Gremien
5. Einrichtung und Bestückung des Datev-Moduls KLR mit Grunddaten
6. Benchmarking mit anderen Kommunen
2. Rechtliche Würdigung
Die KLR ist nach § 18 GemHVO NRW ein Instrument zur Unterstützung der Verwaltungssteuerung sowie zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit der Aufgabenerfüllung.
Ergänzend hierzu wird zur Erfolgskontrolle gem. § 12 GemHVO NRW ein Kennzahlensystem erstellt.
3. Finanzielle Auswirkungen
entfällt
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Die Aufgabe wird mit dem bestehenden Personalbestand erledigt.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
entfällt
Seite 3 von Ratsdrucksache 1168-IX
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt