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Mitteilungsvorlage (Einrichtung einer Projektgruppe zur Einführung einer Kosten- und Leistungsrechnung)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
117 kB
Datum
15.10.2013
Erstellt
02.10.13, 17:16
Aktualisiert
02.10.13, 17:16
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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 20.09.2013 - Der Bürgermeister Az: 20-10-74 Mü Nr. der Ratsdrucksache: 1168-IX __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 08.10.2013 Rat 15.10.2013 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Einrichtung einer Projektgruppe zur Einführung einer Kosten- und Leistungsrechnung __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Mies __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Nach § 18 der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO) soll die Gemeinde eine Kostenund Leistungsrechnung (KLR) führen. Die örtliche Ausgestaltung obliegt dem Bürgermeister und richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen. Ziele der KLR sind:  Steigerung des Kostenbewusstseins der Mitarbeiter/innen.  Schaffung von Kostentransparenz gegenüber dem Bürger.  Lieferung von Informationen an Verwaltungsführung und Politik zur Steuerungsunterstützung.  Hilfestellung bei der Entscheidungsfindung, ob Aufgaben weiterhin selbst wahrgenommen werden oder von Dritten wirtschaftlicher erledigt werden können. Seite 2 von Ratsdrucksache 1168-IX Zusammengefasst hat die KLR eine Planungs- und Entscheidungsfunktion, in der Rückbetrachtung dient sie aber auch der Kontrolle, ob eine getroffene Entscheidung zum gewünschten Ergebnis geführt hat. Nunmehr sollen die drei bereits bekannten Elemente aus dem Neuen Kommunalen Finanzmanagement (Ergebnisplan/-rechnung, Finanzplan/-rechnung und Bilanz) um eine KLR als vierte Komponente ergänzt werden. Die Konzeption und Einführung soll im Rahmen einer Projektgruppe erfolgen. In nachfolgendem Schaubild ist die geplante Projektorganisation in personeller Hinsicht dargestellt. Projektverantwortlicher Politik Hans Orth Projektleiter Jörg Mies Kernteam drei Mitarbeiter/-innen mit einer Qualifikation als DiplomVerwaltungsbetriebswirtin, staatl. geprüfte Betriebswirtin bzw. Verwaltungsfachwirt alle Produktverantwortlichen bei Bedarf Als aufeinander aufbauende Teilschritte sind geplant: 1. 2. 3. 4. Erstellung Betriebsabrechnungsbogen für den städtischen Bauhof Überarbeitung der internen Leistungsverrechnung Formulierung strategischer Ziele in enger Zusammenarbeit mit der Politik Erarbeitung von Kennzahlenvorschlägen zu steuerungsrelevanten Produkten zur Abstimmung in den politischen Gremien 5. Einrichtung und Bestückung des Datev-Moduls KLR mit Grunddaten 6. Benchmarking mit anderen Kommunen 2. Rechtliche Würdigung Die KLR ist nach § 18 GemHVO NRW ein Instrument zur Unterstützung der Verwaltungssteuerung sowie zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit der Aufgabenerfüllung. Ergänzend hierzu wird zur Erfolgskontrolle gem. § 12 GemHVO NRW ein Kennzahlensystem erstellt. 3. Finanzielle Auswirkungen entfällt 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Die Aufgabe wird mit dem bestehenden Personalbestand erledigt. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen entfällt Seite 3 von Ratsdrucksache 1168-IX 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel entfällt