Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
99 kB
Datum
12.11.2013
Erstellt
24.10.13, 13:29
Aktualisiert
24.10.13, 13:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 21.10.2013
- Der Bürgermeister Az: SW 2
Nr. der Ratsdrucksache: 1188-IX/Z-1
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Stadtwerke"
06.11.2013
Rat
12.11.2013
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Erlass der Wirtschaftspläne 2014 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad Münstereifel mit den
Betriebszweigen Abwasser und Wasser
hier: Feststellung
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Berichterstatter: Herr W. Müller
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
SW11
SW2
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BA Stadtwerke
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1188-IX/Z-1
1. Sachverhalt:
Die Entwürfe der Wirtschaftspläne Wasser und Abwasser der Stadtwerke Bad Münstereifel für das
Jahr 2014 mit den Erfolgs- und Vermögensplänen wurden allen Stadtverordneten und den sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern des Betriebsausschusses überreicht.
Der Wirtschaftsplan des Betriebszweiges Wasser wird insoweit geändert, als dass der Gewinn auf
den Verlustausgleich 2011 und auf kalkulatorische Rundungsdifferenzen beschränkt wird.
Dadurch ermäßigen sich die Erlöse aus dem Wasserverkauf.
Es ändern sich hierdurch folgende Seiten des Wirtschaftsplanes für den Betriebszweig Wasser:
Feststellung Wirtschaftsplan, Erfolgsplan, Ertrags- und Aufwandübersicht, Erläuterungen zur Ertragsposition „Erlöse Wasserverkauf“, sowie Ergebnisplan.
2. Rechtliche Würdigung
Wirtschaftspläne sind Grundlage des Betriebs sowie der investiven Tätigkeit und für jedes Jahr
gem. §§ 9 ff Eigenbetriebsverordnung und § 12 Betriebssatzung aufzustellen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Bereitstellung der finanziellen Mittel zum Betrieb und vor allem für die Investitionen in Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
Seite 3 von Ratsdrucksache 1188-IX/Z-1
7. Beschlussvorschlag:
Die Wirtschaftspläne der Betriebszweige Wasser und Abwasser für das Jahr 2014 werden wie
folgt festgestellt:
I. Wirtschaftsplan des Betriebszweiges Wasser
1. a)
Erfolgsplan
Erträge
Aufwendungen
b)
Vermögensplan
Einnahmen
Ausgaben
2.518.400 €
2.518.400 €
1.119.000 €
1.119.000 €
2. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2014 zur Finanzierung
von Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird auf 417.000 € festgesetzt.
3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von
Aufgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000 € festgesetzt.
4. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 750.000 € festgesetzt.
II. Wirtschaftsplan des Betriebszweiges Abwasser
1. a)
Erfolgsplan
Erträge
6.062.000 €
Aufwendungen
6.062.000 €
b)
Vermögensplan
Einnahmen
Ausgaben
6.276.000 €
6.276.000 €
2. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2014 zur Finanzierung
von Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird auf 4.196.000 € festgesetzt.
3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von
Aufgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.500.000 € festgesetzt.
4. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 150.000 € festgesetzt.