Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
96 kB
Datum
12.11.2013
Erstellt
30.10.13, 13:31
Aktualisiert
30.10.13, 13:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 29.10.2013
- Der Bürgermeister Az: SW 21.2
Nr. der Ratsdrucksache: 1196-IX
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Beratungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Stadtwerke"
06.11.2013
Rat
12.11.2013
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Gebühren zur Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen 2014
hier: 8. Satzungsänderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben)
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Berichterstatter: Herr Müller
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
SW1
SW2
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BA Stadtwerke
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1196-IX
1. Sachverhalt:
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen zur Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben) werden gem. § 6 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz (KAG) NRW Benutzungsgebühren erhoben. Sie sollen nach der vorstehend zitierten Rechtsnorm die Kosten decken.
Die Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen ist eine eigene öffentliche Einrichtung
unter dem Dach der Stadtwerke und hier des Betriebszweiges Abwasser. Wegen der rechtlichen
Selbständigkeit sind die Kosten getrennt von denen an der öffentlichen (leitungsgebundenen) Abwasseranlage zu veranschlagen. Die für die Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen
nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu ermittelten Gesamtkosten liegen im Jahr 2014 bei
155.195 €.
Eine genaue Aufteilung der Gesamtkosten ergibt sich aus der Gebührenkalkulation für das Jahr
2014, welche dieser RD als Anlage 1 beigefügt ist.
Demnach entfallen
100.780 €
auf abflusslose Gruben
32.256 €
auf herkömmliche Kleinkläranlagen
22.197 €
auf vollbiologische Anlagen
Bei den abflusslosen Gruben ist insbesondere beim Transport mit deutlich höheren Kosten zu
rechnen. Dagegen sind die Entsorgungskosten der herkömmlichen und vollbiologischen Kleinkläranlagen spürbar rückläufig.
Während bei den herkömmlichen Kleinkläranlagen und bei den vollbiologischen Anlagen sich die
kostendeckende Gebühr ermäßigt, steigt sie bei den abflusslosen Gruben.
Vor allem im Hinblick auf die verzögerte Kanalisierung in Mahlberg, Bereich Michelsberg, wo insgesamt noch 41 Grundstücke bis spätestens 2015 an die Kanalisation angeschlossen werden
sollen, schlägt die Betriebsleitung vor, die volle Kostendeckung in 2 Schritten bis 2015 zu erreichen. Im 1 Schritt soll eine Anhebung um 1,50 €/m³ auf 15,50 €/m³ erfolgen und die Deckungslücke aus den Rücklagen ausgeglichen werden.
Durch eine Preisanpassung der Entsorgungsfirma für das Jahr 2014 in Höhe von 1,26 % erhöhen
sich die Zusatzgebühren für Mehraufwand geringfügig. Die Zusatzgebühren beinhalten die vom
Unternehmer jeweils in Rechnung gestellten Beträge inklusive der Mehrwertsteuer (siehe Anlage 2
zur RD 1196-IX)
2. Rechtliche Würdigung
Entsprechend der Regelung des Kommunalabgabengesetztes ist eine jährliche Kalkulation vorzunehmen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Siehe Sachverhalt
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Die Gebühren für abflusslose Gruben werden auf 15,50 €/ cbm angehoben.
Die Alternative dazu ist, auf Inanspruchnahme von Rücklagemitteln zu verzichten und die Gebühren auf ein kostendeckendes Niveau von 16,73 €/cbm zu erhöhen.
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6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine
7. Beschlussvorschlag:
Die Gebührenkalkulation 2014 (Anlage 1 zur RD 1196-IX) über die Gebühren zur Entsorgung der
Grundstücksentwässerungsanlagen ist geprüft und gebilligt.
Die 8. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben) vom 31.10.2006 wird in der Fassung des als
Anlage 2 zu dieser RD vorliegenden Entwurfes beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.