Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
50 kB
Datum
12.11.2013
Erstellt
11.11.13, 17:14
Aktualisiert
11.11.13, 17:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Haushaltsbuch 2014/2015
Stadt Bad Münstereifel
Haushaltssatzung
Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.
Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.09.2012 (GV. NRW. S. 436) hat der Rat der Stadt Bad
Münstereifel mit Beschluss vom _______________ folgende Haushaltssatzung erlassen:
§1
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2014/2015, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt Bad Münstereifel voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit
Gesamtbetrag der Erträge auf
Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
2014
28.186.862 €
32.778.527 €
2015
28.478.206 €
32.959.470 €
im Finanzplan mit
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
26.652.298 €
29.211.257 €
27.170.430 €
29.346.668 €
4.467.939 €
4.724.825 €
2.322.280 €
658.095 €
0€
444.164 €
0€
460.694 €
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf
festgesetzt.
§2
Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt.
§3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
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Haushaltssatzung
§4
Die Ausgleichsrücklage ist aufgebraucht.
Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplanes wird auf
festgesetzt.
2014
2015
4.591.665 €
4.481.264 €
2014
2015
26.500.000 €
27.500.000 €
§5
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch
genommen werden dürfen, wird auf
festgesetzt.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, Kreditverträge zur Liquiditätssicherung abzuschließen bzw. bis zu vorgenannter Höhe aufzunehmen.
§6
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern für die Haushaltsjahre 2013 – 2015 sind mit besonderer Hebesatzsatzung vom
28.05.2013 festgesetzt worden. Die Steuersätze für die Gemeindesteuern für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 werden daher in dieser Haushaltssatzung nur deklaratorisch angegeben:
2014
2015
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf
310 v.H.
310 v.H.
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
490 v.H.
490 v.H.
2. Gewerbesteuer auf
465 v.H.
465 v.H.
§7
Nach dem Haushaltssicherungskonzept ist der Haushaltsausgleich im Jahre 2022 wieder hergestellt. Die dafür im Haushaltssicherungskonzept enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplanes umzusetzen.
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Haushaltssatzung
§8
(1) Soweit im Stellenplan der Vermerk ”künftig umzuwandeln” (ku) angebracht ist, sind frei werdende Stellen dieser Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe in Stellen niedrigerer Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen umzuwandeln. Soweit im Stellenplan
der Vermerk ”künftig wegfallend” (kw) angebracht ist, dürfen frei werdende Stellen dieser Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe
nicht mehr besetzt werden.
(2) Um unterjährig bei der Personalbewirtschaftung flexibel reagieren zu können, können vorübergehend Stellen von Beamten
mit vergleichbaren tariflich Beschäftigten und Stellen von tariflich Beschäftigten mit vergleichbaren Beamten besetzt werden.
§9
Es werden folgende allgemeine Deckungsvermerke ausgebracht:
• Mehrerträge/-einzahlungen aus Ersatzleistungen für Schadensfälle dürfen für Mehraufwendungen/-auszahlungen der
Schadensbeseitigung in Anspruch genommen.
• Mehrerträge/-einzahlungen aus zweckgebundenen Zuweisungen, Zuschüssen, Spenden und Erstattungen berechtigen zu
zweckentsprechenden Mehraufwendungen/-auszahlungen.
• Personalaufwendungen und Personalauszahlungen sind produktübergreifend gegenseitig deckungsfähig.
• Die Aufwendungen und Auszahlungen für die Unterhaltung und Bewirtschaftung des städtischen Immobilienbestandes
sind produktübergreifend gegenseitig deckungsfähig.
Produktübergreifend sind folgende Sachkonten gegenseitig deckungsfähig:
• Arbeitskleidung (Konto 541200)
• Aus- und Fortbildung (Konto 541201)
• Reise- und Fahrtkosten (Konto 541202)
• Bücher und Zeitschriften (Konto 543101)
• Sachverständigen- und Gerichtskosten (Konto 542902)
• Wartungskosten (Konto 521512)
• Umlage KDVZ (Konto 531300)
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Innerhalb einer Schule sind folgende Sachkonten gegenseitig deckungsfähig (Budget):
• Unterhaltung sonstiges bewegliches Vermögen (Konto 525500)
• Mieten Fotokopiergeräte (Konto 542200)
• Unterhaltung Lehrer- und Schülerbücherei (Konto 527909)
• Sächliche Verwaltungsausgaben (Konto 543100)
• Fernmeldegebühren (Konto 543102)
• Leasing Telefonanlage (Konto 542303)
• Sachkosten Archiv (Konto 543117)
Alle Schulen sind untereinander mit folgenden Sachkonten deckungsfähig:
• Schülerunfallversicherung (Konto 544102)
• Lernmittel nach dem LFG (Konto 527100)
§ 10
Die haushaltsrechtlichen Vermerke sind Bestandteil des Haushaltsplanes.
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