Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
91 kB
Datum
28.11.2013
Erstellt
14.11.13, 17:12
Aktualisiert
14.11.13, 17:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 13.11.2013
- Der Bürgermeister Az: 60.2
Nr. der Ratsdrucksache: 1213-IX
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
28.11.2013
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Grundstück Gemarkung Mutscheid, Flur 26, Flurstück 38, Escher Heide
Hier: Antrag zur Änderung des Flächennutzungsplanes-Ausweisung einer Gewerbefläche
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Berichterstatter: Frau Schulz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1213-IX
1. Sachverhalt:
Der Verwaltung liegt eine erneute Anfrage zur Änderung des Flächennutzungsplanes für das
Grundstück Gemarkung Mutscheid, Flur 26, Flurstück 38, Escher Heide vor.
Die Angelegenheit wurde bereits im Stadtentwicklungsausschuss am 20.11.2012 (RD 939-IX) beraten. Damals beantragte der Antragsteller die Darstellung eines Wohn- oder Mischgebietes. Im
Hinblick auf den gegenüber liegenden Gewerbebetrieb wurde dieser Antrag abgelehnt.
Nun wurde der Antrag gestellt, hier eine gewerbliche Nutzung zu ermöglichen.
Das Grundstück liegt gem. § 35 BauGB im Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan teilweise als landwirtschaftliche bzw. als forstwirtschaftliche Fläche dargestellt. Zudem liegt es im Landschaftsschutzgebiet. Durch das Grundstück führt ein offener Gewässergraben sowie ein Drainagesammler.
Aus städtebaulicher Sicht bestehen gegen das beantragte Vorhaben erhebliche Bedenken.
Im Flächennutzungsplan ist angrenzend an die Fa. Auto Heinen eine gewerbliche Baufläche mit
einer Größe von rd. 16.000 qm dargestellt.
Das angefragte Grundstück hat eine Größe von rd. 6.000 qm. Unter landesplanerischen Aspekten
ist ein Mehrbedarf an Gewerbefläche von rd. 6000 qm an dieser Stelle nicht zu begründen. Es
wäre somit erforderlich, Entwicklungsflächen an anderer Stelle einzusparen. Hierfür käme nur die
vorhandene Gewerbefläche unmittelbar angrenzend an die Fa. Auto-Heinen in Frage, die aufzugeben wäre.
Aus stadtplanerischer Sicht ist dies jedoch nicht zu vertreten. Hier wird langfristig Entwicklungsfläche für die angrenzende Firma bzw. bei Bedarf für Neuansiedlungen vorgehalten.
Sollten in Zukunft planerische Schritte für diesen Bereich eingeleitet werden, sind die angrenzenden Flächen, also auch das beantragte Grundstück in die Gesamtbetrachtung mit einzubeziehen.
Im Rahmen dessen wird zu gegebener Zeit sichergestellt, dass dem Schutzanspruch der vorhandenen Wohnbebauung Rechnung getragen wird, ebenso wie dem Aspekt des Einfügens in die
Landschaft im Hinblick auf die Ortsrandlage, sowie dem Landschafts- und Artenschutz.
2. Rechtliche Würdigung
3. Finanzielle Auswirkungen
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
Der Antrag zur Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Ausweisung einer Gewerbefläche
wird abgelehnt.