Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
91 kB
Datum
10.12.2013
Erstellt
21.11.13, 13:32
Aktualisiert
21.11.13, 13:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 21.11.2013
- Der Bürgermeister Az: 60.2
Nr. der Ratsdrucksache: 1227-IX
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
28.11.2013
Rat
10.12.2013
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bebauungsplan Nr. 18 "Eicherscheid"
3. Änderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB
hier: Abwägungsbeschlüsse, Satzungsbeschluss
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Berichterstatter: Frau Schulz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1227-IX
1. Sachverhalt:
Die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird im Zeitraum vom 25.10. bis 26.11.2013 durchgeführt.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB ebenfalls in
diesem Zeitraum beteiligt.
Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sind bisher nicht eingegangen. Von den Trägern öffentlicher Belange wurden bisher keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.
Sollten noch Stellungnahmen eingehen, werden diese mit den entsprechenden Abwägungsbeschlüssen spätestens bis zum Rat am 10.12.2013 nachgereicht.
Im weiteren Verfahren sind die erforderlichen Abwägungsbeschlüsse sowie der Satzungsbeschluss zu fassen.
2. Rechtliche Würdigung
Die Verfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten werden vom Antragssteller getragen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bauleitplanungen sind Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie
deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abgewogen werden.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
1.
Zu den im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen werden die Abwägungsbeschlüsse
gefasst.
2.
Aufgrund der §§ 2 und 10 des Baugesetzbuches i.d.F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBL I S. 2515) in der z.Zt. gültigen Fassung i.V. mit dem § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der z.Zt. gültigen Fassung wird die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Eicherscheid“ in der vorliegenden Form
nebst Begründung als Satzung beschlossen.
3.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Rechtskraft der 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Eicherscheid“ herbeizuführen.