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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 18 "Eicherscheid" 3. Änderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB hier: Abwägungsbeschlüsse, Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
91 kB
Datum
10.12.2013
Erstellt
21.11.13, 13:32
Aktualisiert
21.11.13, 13:32
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 18 "Eicherscheid"
3. Änderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB
hier: Abwägungsbeschlüsse, Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 18 "Eicherscheid"
3. Änderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB
hier: Abwägungsbeschlüsse, Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 21.11.2013 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Nr. der Ratsdrucksache: 1227-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 28.11.2013 Rat 10.12.2013 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bebauungsplan Nr. 18 "Eicherscheid" 3. Änderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB hier: Abwägungsbeschlüsse, Satzungsbeschluss _________________________________________________________________________ Berichterstatter: Frau Schulz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1227-IX 1. Sachverhalt: Die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird im Zeitraum vom 25.10. bis 26.11.2013 durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB ebenfalls in diesem Zeitraum beteiligt. Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sind bisher nicht eingegangen. Von den Trägern öffentlicher Belange wurden bisher keine Anregungen und Bedenken vorgebracht. Sollten noch Stellungnahmen eingehen, werden diese mit den entsprechenden Abwägungsbeschlüssen spätestens bis zum Rat am 10.12.2013 nachgereicht. Im weiteren Verfahren sind die erforderlichen Abwägungsbeschlüsse sowie der Satzungsbeschluss zu fassen. 2. Rechtliche Würdigung Die Verfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten werden vom Antragssteller getragen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bauleitplanungen sind Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abgewogen werden. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel 7. Beschlussvorschlag: 1. Zu den im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen werden die Abwägungsbeschlüsse gefasst. 2. Aufgrund der §§ 2 und 10 des Baugesetzbuches i.d.F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBL I S. 2515) in der z.Zt. gültigen Fassung i.V. mit dem § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der z.Zt. gültigen Fassung wird die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Eicherscheid“ in der vorliegenden Form nebst Begründung als Satzung beschlossen. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Rechtskraft der 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Eicherscheid“ herbeizuführen.