Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
141 kB
Datum
10.12.2013
Erstellt
28.11.13, 13:27
Aktualisiert
28.11.13, 13:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 20.11.2013
- Der Bürgermeister Az: 24-50-03
Nr. der Ratsdrucksache: 1182-IX/Z-2
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
03.12.2013
Rat
10.12.2013
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
16. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel
hier: Satzungsbeschluss
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Berichterstatter: Herr R. Schmitz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
HFA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1182-IX/Z-2
1. Sachverhalt:
Am 14.11.2013 ist die Verwaltung durch den Kreis Euskirchen - Untere Abfallwirtschaftsbehörde –
telefonisch davon in Kenntnis gesetzt worden, dass die Gebühren des Kreises für die Abfallentsorgung und -verwertung entgegen der bis dahin erteilten Auskunft zur Gebührenentwicklung teilweise doch erheblich reduziert werden können.
Die Kreisverwaltung wird den politischen Gremien vorschlagen, den Gebührensatz für
Siedlungsabfälle (Restmüll) von bisher 177,40 €/t um 24,40 € auf 153,00 €/t
Biomüll von bisher 87,80 €/t um 16,50 € auf 71,30 €/t und
Sperrmüll (unberaubt) von bisher 131,00 €/t um 24,00 € auf 107,00 €
zu reduzieren.
Der zuständige Fachausschuss des Kreistages hat am 27.11.2013 die vorgeschlagene Gebührenreduzierung einstimmig beschlossen. Die weitere Beratung erfolgt im Kreisausschuss am
04.12.2013 und die abschließende Beschlussfassung am 18.12.2013 durch den Kreistag.
Sollte der Kreisausschuss der Verwaltungsvorlage nicht oder mit Änderungen zustimmen, könnte
die Beschlussempfehlung spätestens bis zur Ratssitzung am 10.12.2013 überarbeitet werden. Für
den eher unwahrscheinlichen Fall, dass der Kreistag dem Empfehlungsbeschluss des Kreisausschusses nicht folgt, wird die Wirksamkeit des geänderten Satzungsbeschlusses unter den Vorbehalt gestellt, dass der Kreistag Gebührenreduzierungen, mindestens in Höhe der oben ausgewiesenen Beträge beschließt.
Die Gesamtkosten der Abfallentsorgung werden sich entsprechend der überarbeiteten Gebührenbedarfsberechnung 2014 durch die Änderung der Kreisgebühren nochmals um rund 126.000,00 €
reduzieren.
Nachfolgend werden die Auswirkungen auf die Abfallentsorgungsgebühren 2014 in einem Vergleich der aktuell beschlossenen zu den nunmehr neu ermittelten Gebührensätzen dargestellt.
Darstellung der Gebührenentwicklung
Entwicklung der Restmüllbehältergebühr
Behältergröße
60 Ltr. Restmüllbehälter
Aktuell beschlossener Gebührensatz/€
81,60
Weitere Reduzierung/€ um
7,80
Neu kalkulierter
Gebührensatz/€
73,80
80 Ltr. Restmüllbehälter
108,80
10,40
98,40
120 Ltr. Restmüllbehälter
163,20
15,60
147,60
240 Ltr. Restmüllbehälter
326,40
31,20
295,20
660 ltr. Container
1.795,20
171,60
1.623,60
1.100 ltr. Container
2.992,00
286,00
2.706,00
Entwicklung des Grundpreises
Bezeichnung
Aktuell beschlossener Gebührensatz /€
Weitere Reduzierung/€ um
Neu kalkulierter
Gebührensatz/€
Volle Grundgebühr bei Benutzung der Bio-Tonne
51,22
4,15
47,07
Reduzierte Grundgebühr bei
Eigenkompostierung
22,02
1,78
20,24
Seite 3 von Ratsdrucksache 1182-IX/Z-2
Entwicklung der Gebühr für zusätzlich vorgehaltene Biotonnen bzw. zusätzliches Biotonnenvolumen
Biotonnenvolumen
80 Ltr. Gefäßvolumen
Aktuell beschlossener Gebührensatz/€
20,56
Weitere Reduzierung/€ um
2,38
Neu kalkulierter
Gebührensatz/€
18,18
120 Ltr. Restmüllbehälter
30,84
3,57
27,27
240 Ltr. Restmüllbehälter
61,68
7,14
54,54
Bei den Übrigen Gebührensätzen ergeben sich zu den bereits mit der Ursprungsvorlage beschlossenen keine Änderungen.
Die vom Rat in seiner Sitzung am 12.11.2013 beschlossene 16. Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung wurde noch nicht veröffentlicht. Angesichts der dargestellten deutlichen Gebührenreduzierung und der Vorschrift des § 6 Absatz 1 Satz 2 Kommunalabgabengesetz, wonach das
veranschlagte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung nicht übersteigen soll, wird daher ein überarbeiteter Satzungsentwurf zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
2. Rechtliche Würdigung
Wie beschrieben
3. Finanzielle Auswirkungen
Wie beschrieben
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine
7. Beschlussvorschlag:
16. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel
Unter dem Vorbehalt, dass der Kreistag in seiner Sitzung am 18.12.2013 beschließt, die Gebühren
für die Entsorgung bzw. Verwertung der gemischten Siedlungsabfälle um mindestens 24,40 €/t,
der kompostierbaren Bioabfälle um mindestens 16,50 €/t und des Sperrmülls (unberaubt) um mindestens 24,00 €/t zu reduzieren, tritt an die Stelle des bereits zu Ratsdrucksache 1182-IX gefassten Beschlusses folgender neuer Beschluss.
„Die 16. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel wird in der Fassung des mit dieser Zusatzerläuterung
als Anlage 1 vorgelegten Entwurfs beschlossen.
Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.“
Anderenfalls wird die Verwaltung beauftragt, die Änderungssatzung in der vom Rat am 12.11.2013
beschlossenen Fassung in Kraft zu setzen.