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Beschlussvorlage (16. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel hier: Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
141 kB
Datum
10.12.2013
Erstellt
28.11.13, 13:27
Aktualisiert
28.11.13, 13:27
Beschlussvorlage (16. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel
hier: Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (16. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 20.11.2013 - Der Bürgermeister Az: 24-50-03 Nr. der Ratsdrucksache: 1182-IX/Z-2 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 03.12.2013 Rat 10.12.2013 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 16. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel hier: Satzungsbeschluss __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr R. Schmitz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1182-IX/Z-2 1. Sachverhalt: Am 14.11.2013 ist die Verwaltung durch den Kreis Euskirchen - Untere Abfallwirtschaftsbehörde – telefonisch davon in Kenntnis gesetzt worden, dass die Gebühren des Kreises für die Abfallentsorgung und -verwertung entgegen der bis dahin erteilten Auskunft zur Gebührenentwicklung teilweise doch erheblich reduziert werden können. Die Kreisverwaltung wird den politischen Gremien vorschlagen, den Gebührensatz für  Siedlungsabfälle (Restmüll) von bisher 177,40 €/t um 24,40 € auf 153,00 €/t  Biomüll von bisher 87,80 €/t um 16,50 € auf 71,30 €/t und  Sperrmüll (unberaubt) von bisher 131,00 €/t um 24,00 € auf 107,00 € zu reduzieren. Der zuständige Fachausschuss des Kreistages hat am 27.11.2013 die vorgeschlagene Gebührenreduzierung einstimmig beschlossen. Die weitere Beratung erfolgt im Kreisausschuss am 04.12.2013 und die abschließende Beschlussfassung am 18.12.2013 durch den Kreistag. Sollte der Kreisausschuss der Verwaltungsvorlage nicht oder mit Änderungen zustimmen, könnte die Beschlussempfehlung spätestens bis zur Ratssitzung am 10.12.2013 überarbeitet werden. Für den eher unwahrscheinlichen Fall, dass der Kreistag dem Empfehlungsbeschluss des Kreisausschusses nicht folgt, wird die Wirksamkeit des geänderten Satzungsbeschlusses unter den Vorbehalt gestellt, dass der Kreistag Gebührenreduzierungen, mindestens in Höhe der oben ausgewiesenen Beträge beschließt. Die Gesamtkosten der Abfallentsorgung werden sich entsprechend der überarbeiteten Gebührenbedarfsberechnung 2014 durch die Änderung der Kreisgebühren nochmals um rund 126.000,00 € reduzieren. Nachfolgend werden die Auswirkungen auf die Abfallentsorgungsgebühren 2014 in einem Vergleich der aktuell beschlossenen zu den nunmehr neu ermittelten Gebührensätzen dargestellt. Darstellung der Gebührenentwicklung  Entwicklung der Restmüllbehältergebühr Behältergröße 60 Ltr. Restmüllbehälter Aktuell beschlossener Gebührensatz/€ 81,60 Weitere Reduzierung/€ um 7,80 Neu kalkulierter Gebührensatz/€ 73,80 80 Ltr. Restmüllbehälter 108,80 10,40 98,40 120 Ltr. Restmüllbehälter 163,20 15,60 147,60 240 Ltr. Restmüllbehälter 326,40 31,20 295,20 660 ltr. Container 1.795,20 171,60 1.623,60 1.100 ltr. Container 2.992,00 286,00 2.706,00  Entwicklung des Grundpreises Bezeichnung Aktuell beschlossener Gebührensatz /€ Weitere Reduzierung/€ um Neu kalkulierter Gebührensatz/€ Volle Grundgebühr bei Benutzung der Bio-Tonne 51,22 4,15 47,07 Reduzierte Grundgebühr bei Eigenkompostierung 22,02 1,78 20,24 Seite 3 von Ratsdrucksache 1182-IX/Z-2  Entwicklung der Gebühr für zusätzlich vorgehaltene Biotonnen bzw. zusätzliches Biotonnenvolumen Biotonnenvolumen 80 Ltr. Gefäßvolumen Aktuell beschlossener Gebührensatz/€ 20,56 Weitere Reduzierung/€ um 2,38 Neu kalkulierter Gebührensatz/€ 18,18 120 Ltr. Restmüllbehälter 30,84 3,57 27,27 240 Ltr. Restmüllbehälter 61,68 7,14 54,54 Bei den Übrigen Gebührensätzen ergeben sich zu den bereits mit der Ursprungsvorlage beschlossenen keine Änderungen. Die vom Rat in seiner Sitzung am 12.11.2013 beschlossene 16. Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung wurde noch nicht veröffentlicht. Angesichts der dargestellten deutlichen Gebührenreduzierung und der Vorschrift des § 6 Absatz 1 Satz 2 Kommunalabgabengesetz, wonach das veranschlagte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung nicht übersteigen soll, wird daher ein überarbeiteter Satzungsentwurf zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. 2. Rechtliche Würdigung Wie beschrieben 3. Finanzielle Auswirkungen Wie beschrieben 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine 7. Beschlussvorschlag: 16. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel Unter dem Vorbehalt, dass der Kreistag in seiner Sitzung am 18.12.2013 beschließt, die Gebühren für die Entsorgung bzw. Verwertung der gemischten Siedlungsabfälle um mindestens 24,40 €/t, der kompostierbaren Bioabfälle um mindestens 16,50 €/t und des Sperrmülls (unberaubt) um mindestens 24,00 €/t zu reduzieren, tritt an die Stelle des bereits zu Ratsdrucksache 1182-IX gefassten Beschlusses folgender neuer Beschluss. „Die 16. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel wird in der Fassung des mit dieser Zusatzerläuterung als Anlage 1 vorgelegten Entwurfs beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.“ Anderenfalls wird die Verwaltung beauftragt, die Änderungssatzung in der vom Rat am 12.11.2013 beschlossenen Fassung in Kraft zu setzen.