Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
97 kB
Datum
10.12.2013
Erstellt
28.11.13, 13:27
Aktualisiert
04.12.13, 13:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 23.09.2013
- Der Bürgermeister Az: 60.2 Hl
Nr. der Ratsdrucksache: 1171-IX
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
28.11.2013
Rat
10.12.2013
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gem. Mutscheid, Flur 5, Flurstück Nr. 133 - Bad Münstereifel-Esch, Eschenstraße 15
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Berichterstatter: Herr Laqua
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1171-IX
1. Sachverhalt:
Es liegt ein Bauantrag für die Herrichtung einer rd. 300 qm großen temporären Abstellfläche für
bis zu 12 gebrauchte PKW-Fahrzeuge auf dem Flurstück Nr. 133, Flur 5 in der Gem. Mutscheid
vor. Diese Fläche soll als Zwischenlager der Fahrzeuge für den Weitertransport zur Verschiffung
ins außereuropäische Ausland dienen. Die Verladung erfolgt bei entsprechend vorhandener Anzahl an Fahrzeugen.
Das Grundstück liegt gem. § 34 BauGB im Innenbereich und ist im Flächennutzungsplan als MDGebiet (Dorfgebiet) dargestellt.
Die Erschließung ist sichergestellt.
Gem. den gesetzlichen Bestimmungen des § 5 Abs. 1 BauNVO NW sind im Dorfgebiet sonstige
nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe zulässig. Fraglich ist, ob es sich bei der Ortschaft
Esch tatsächlich um ein MD-Gebiet im Sinne des Gesetzes handelt und ob die beantragte Nutzung des Grundstückes als ein das Wohnen nicht wesentlich störenden Betrieb ist.
Für den betreffenden Ort/Ortsteil Bad Münstereifel-Esch, gibt es unterschiedliche Einschätzungen
bei der Stadt und beim Kreis Euskirchen bezüglich des Gebietscharakters des betreffenden Bereichs. Der Kreis hält ein WA-Gebiet für vorliegend. Die Einstufung des Gebietes ist nicht nur für
den Antrag und dessen Genehmigungsfähigkeit von Bedeutung, sondern auch für andere, bereits
vorhandene gewerbliche Nutzungen wichtig.
Prägend für die Ausweisung als MD-Gebiet ist das Nebeneinander von Wohn-, gewerblicher und
landwirtschaftlicher Nutzung. Der Gebietscharakter geht verloren, wenn die landwirtschaftliche
Nutzung gänzlich aus dem Ort verschwindet.
Die Ortschaft Esch hat rd. 246 Einwohner. Hiervon haben viele Haushalte noch eine Tierhaltung
(Pferde, Schafe, Ziege, Federvieh). Beispielsweise wird an der Eschenstraße ein Ziegenhof mit
Verkauf der Erzeugnisse betrieben. Außerdem sind 2, wenn auch nebenerwerbsmäßig betriebene
landwirtschaftliche Betriebe vorhanden.
An der Landstraße befindet sich zudem eine Tankstelle mit Waschanlage. Diese genehmigte Anlage liegt ca. 150 m vom beantragten Vorhaben entfernt. Eine Tankstelle wäre in einem WAGebiet ausnahmsweise zulässig, bei der Waschstraße ist eine Zulässigkeit in diesem Gebiet zumindest fraglich. Dies gilt auch für die im Ort vorhandene Bau- und Möbeltischlerei. Zudem sind
weitere Gewerbeanmeldungen im Ort vorhanden.
Nach Auffassung der Stadt Bad Münstereifel handelt es sich somit tatsächlich um ein MD-Gebiet.
Bei einer durch die Stadt beantragten rechtlichen Überprüfung durch einen Fachanwalt kommt
dieser ebenfalls zu dem Ergebnis, dass es sich vorliegend um ein MD-Gebiet handelt. Prägend
hierfür die tatsächlich vorhandene und ausgeprägte Tierhaltung und Nebenerwerbslandwirtschaft,
welche in allgemeinen Wohngebieten weder ausnahmsweise noch als Nebenanlage zulässig wäre. Zudem kann, solange sich die Nutzung auf das Abstellen und gelegentliche Abtransportieren
von PKW beschränkt, nicht von einem das Wohnen wesentlich störenden Eigenschaft ausgegangen werden. Die anwaltliche Stellungnahme ist als Anlage beigefügt.
Die hier vorgenommene Gebietsbewertung ist nicht nur für den Ortsteil Esch von Bedeutung, sondern für alle dörflich gestalteten Ortsteile von Bad Münstereifel. Die Erhaltung der ländlichen
Strukturen, mit der Möglichkeit auf Tierhaltung, Nutzgärten und landwirtschaftlichen Nutzung ist
städtebaulich in den Ortsteilen gewünscht und nicht in den durch Wohnnutzung und Gewerbe geprägten Ballungs- und Neubaugebieten. Sollte diese ländlichen Nutzungen aus den Ortsteilen
durch vermehrte Wohngebietsausweisungen verdrängt werden, ist eine Tierhaltung und Wiederaufnahme von Landwirtschaft, die für viele Menschen ein Grund ist, aufs Land zu ziehen, so nicht
mehr möglich. Dies kann städtebaulich für eine ländliche Kommune, wie Bad Münstereifel, nicht
gewünscht sein.
Aufgrund des festgestellten MD-Gebietes und einer das Wohnen nicht wesentliche störenden Eigenschaft der hier beantragten Nutzung ist das Vorhaben gem. § 34 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 5
BauNVO zulässig. Das Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist zu erteilen.
2. Rechtliche Würdigung
Seite 3 von Ratsdrucksache 1171-IX
Das Bauvorhaben ist genehmigungspflichtig gem. BauGB und BauNVO
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für den Anwalt belaufen sich auf rd. 1.000 € und wurden im Rahmen eines Geschäftes
der laufenden Verwaltung beauftragt.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen gem. § 36 BauGB für die Errichtung einer temporären Abstellfläche für bis zu
12 gebrauchten PKW-Fahrzeugen als Zwischenlager für den Weitertransport zur Verschiffung ins
außereuropäische Ausland wird erteilt.