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Beschlussvorlage (Abwägung Bodendenkmalpflege)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
26 kB
Datum
10.12.2013
Erstellt
09.12.13, 13:28
Aktualisiert
09.12.13, 13:28
Beschlussvorlage (Abwägung Bodendenkmalpflege) Beschlussvorlage (Abwägung Bodendenkmalpflege)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 18 „Eicherscheid“, 3. Änderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB Beschlussvorschläge mit Begründung und Abwägung zu den während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange lfd. Nr. Anregung durch Datum Kurzinhalt der Stellungnahme 1 LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland 02.12.13 Das Plangebiet liegt im Tal der Erft in Höhe des Zuflusses des Kruchenbaches in die Erft. Ca. 60 m südlich und 100 m südwestlich des Flurstücks 527 sind römische Fundkonzentrationen bekannt, die auf Gebäude einer größeren römischen Siedlung schließen lassen. Römische Scherben, Glas, zahlreiche Ziegelfragmente, Schlacken und Brandschichten deuten auf ein römisches Landgut hin, in der älteren Literatur wird auch eine Ziegelei vermutet. In Höhe des Flurstücks verläuft auch die römische Straßentrasse Bonn-Schmidtheim, die sich in Schmidtheim mit der überregional bedeutenden Agrippastraße verbindet, die Köln mit Trier verband. Im Umfeld dieser Straßen finden sich oftmals neben römischen Landgütern auch Rast- und Polizeistationen sowie Tempelanlagen. Römische Landgüter sind anhand des umfangreicheren Fundmaterials auf der Oberfläche sehr gut zu erkennen. Ortsfremde Steine, römische Ziegelfragmente und Scherben lassen auf ein Gebäude eines römischen Landgutes (villa rustica) schließen. Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Der Hinweis wird zur Kenntnis Der Hinweis wird zur genommen. Im Rahmen des Kenntnis genommen. Baugenehmigungsverfahrens wird die Bauvorlage dem LVRAmt für Bodendenkmalpflege zur Prüfung vorgelegt. Die römischen Gebäude bestanden entweder aus Stein oder aus auf Steinfundamenten ruhendem Fachwerk oder sind in Pfostenbauweise errichtet, von denen sich nur noch die Pfostengruben im Boden erhalten haben. Mit Ziegeln gedeckte Gebäude lassen sich meist in Form von Ziegelkonzentration auf der Oberfläche erkennen, während Stroh- oder Holz gedeckte Gebäude nur schwer im Fundbild zu erkennen sind. Römische Landgüter bestanden aus einer Reihe von Gebäuden. Neben festen Wohngebäuden z.T. mit Badeanlagen wiesen Landgüter Stall- und Vorratsgebäude, Brunnen, Zisternen, Werkstätten, Begräbnisplätze, Teiche und Gärten sowie ausgedehnte umliegende Landwirtschaftsflächen auf. Die Landgüter sind durch ca. 2 m tiefe Umfassungsgräben oder Hecken und Erdwälle begrenzt und können eine Fläche von 1-6 ha umfassen. Häufig finden sich gewerbliche Anlagen und Gräber außerhalb dieser umwehrten Anlagen. Aufgrund seiner topografisch günstigen Lage am Zusammenfluss zweier Flüsse und seiner Nähe zu den bekannten römischen Fundstellen ist nicht auszuschließen, dass das bekannte römische Landgut bis in das Plangebiet reicht. Ich bitte Sie daher unter Hinweis auf § 29 DSChG NW sicherzustellen, dass die Bauvorlagen dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege zur Prüfung vorgelegt werden.