Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
92 kB
Datum
18.02.2014
Erstellt
16.01.14, 13:26
Aktualisiert
16.01.14, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 10.01.2014
- Der Bürgermeister Az:
Nr. der Ratsdrucksache: 1240-IX
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften
18.02.2014
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Umwandlung der Katholischen Grundschule Arloff in eine Gemeinschaftsgrundschule
__________________________________________________________________________
Berichterstatter:
__________________________________________________________________________
( ) Kosten €: keine
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
SchulA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1240-IX
1. Sachverhalt mit rechtlicher Würdigung:
Am 06.12.2013 haben Eltern von 109 der z. Zt. 178 Schülerinnen und Schüler Anträge auf Umwandlung der Katholischen Grundschule Arloff in eine Gemeinschaftsgrundschule abgegeben.
Das Verfahren zur Bestimmung der Schulart von Grundschulen ist in § 27 des Schulgesetzes
(SchulG) NRW und der Verordnung über das Verfahren zur Bestimmung der Schulart von Grundschulen und Hauptschulen (Bestimmungsverfahrensverordnung – BestVerfVO) geregelt.
Hiernach sind bestehende Grundschulen in eine andere Schulart umzuwandeln, wenn die Eltern
eines Fünftels der Schülerinnen und Schüler der Schule dies beantragen und wenn sich anschließend die Eltern von zwei Dritteln der Schülerinnen und Schüler in einem Abstimmungsverfahren
dafür entscheiden.
Die Antragsrechte bei der Umwandlung von Schulen werden in einem Antragsverfahren ausgeübt,
dass sich in ein Einleitungsverfahren und in ein geheimes Abstimmungsverfahren gliedert. Hierbei
sind antragsberechtigt die Eltern, deren Kinder am Stichtag (10. Januar des jeweiligen Schuljahres) die Grundschule besuchen. Insgesamt besuchen zum Stichtag 10. Januar 178 Schülerinnen
und Schüler die Grundschule Arloff, sodass das Quorum von 20 % (35) deutlich erfüllt ist. Die Anträge sind auch fristgerecht eingegangen; sie müssen bis zum 01.02. des laufenden Schuljahres
eingegangen sein.
Nun ist durch den Schulträger das Ergebnis des Einleitungsverfahrens festzustellen, wobei die
Feststellung der Zustimmung der unteren Schulaufsichtsbehörde (Schulamt des Kreises Euskirchen) bedarf (§ 7 Abs. 3 der VO). Diese Zustimmung wurde mit Schreiben vom 06.01.2014 beantragt (siehe Anlage 1) und mit Schreiben des Kreises vom 10.01.2014 erteilt (siehe Anlage 2).
Wenn der Fachausschuss in seiner Sitzung am 18.02.2014 das Einleitungsverfahren festgestellt
hat, wird dies anschließend ortsüblich bekanntgemacht. Mit der Bekanntmachung werden die Abstimmungsberechtigten darüber informiert, dass sie über den Antrag auf Umwandlung abstimmen
können. Das Abstimmungsverfahren ist innerhalb von zwei Wochen nach der Veröffentlichung
durchzuführen. Die Abstimmung ist geheim. Sie erfolgt innerhalb eines öffentlichen Gebäudes an
drei Werktagen.
Nach der Abstimmung sind die Stimmzettel von mindestens zwei im Dienst der zuständigen Behörde stehenden Personen gemeinsam auszuzählen. Das Ergebnis ist durch eine Entscheidung
festzustellen, die der Zustimmung der oberen Schulaufsicht (Bezirksregierung Köln) bedarf. Diese
Feststellung ist in der Sitzung des Rates am 25.03.2014 zu treffen. Auch dies ist anschließend
ortsüblich bekannt zu geben.
3. Finanzielle Auswirkungen
keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften beschließt das Ergebnis
des Einleitungsverfahrens, da mit 109 Anträgen das 20-%-Quorum erfüllt ist, die Anträge fristgerecht eingegangen sind und die Zustimmung der unteren Schulaufsichtsbehörde vorliegt.