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Beschlussvorlage (Umwandlung der Katholischen Grundschule Arloff in eine Gemeinschaftsgrundschule)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
92 kB
Datum
18.02.2014
Erstellt
16.01.14, 13:26
Aktualisiert
16.01.14, 13:26
Beschlussvorlage (Umwandlung der Katholischen Grundschule Arloff in eine Gemeinschaftsgrundschule) Beschlussvorlage (Umwandlung der Katholischen Grundschule Arloff in eine Gemeinschaftsgrundschule)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 10.01.2014 - Der Bürgermeister Az: Nr. der Ratsdrucksache: 1240-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften 18.02.2014 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Umwandlung der Katholischen Grundschule Arloff in eine Gemeinschaftsgrundschule __________________________________________________________________________ Berichterstatter: __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: keine ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: SchulA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1240-IX 1. Sachverhalt mit rechtlicher Würdigung: Am 06.12.2013 haben Eltern von 109 der z. Zt. 178 Schülerinnen und Schüler Anträge auf Umwandlung der Katholischen Grundschule Arloff in eine Gemeinschaftsgrundschule abgegeben. Das Verfahren zur Bestimmung der Schulart von Grundschulen ist in § 27 des Schulgesetzes (SchulG) NRW und der Verordnung über das Verfahren zur Bestimmung der Schulart von Grundschulen und Hauptschulen (Bestimmungsverfahrensverordnung – BestVerfVO) geregelt. Hiernach sind bestehende Grundschulen in eine andere Schulart umzuwandeln, wenn die Eltern eines Fünftels der Schülerinnen und Schüler der Schule dies beantragen und wenn sich anschließend die Eltern von zwei Dritteln der Schülerinnen und Schüler in einem Abstimmungsverfahren dafür entscheiden. Die Antragsrechte bei der Umwandlung von Schulen werden in einem Antragsverfahren ausgeübt, dass sich in ein Einleitungsverfahren und in ein geheimes Abstimmungsverfahren gliedert. Hierbei sind antragsberechtigt die Eltern, deren Kinder am Stichtag (10. Januar des jeweiligen Schuljahres) die Grundschule besuchen. Insgesamt besuchen zum Stichtag 10. Januar 178 Schülerinnen und Schüler die Grundschule Arloff, sodass das Quorum von 20 % (35) deutlich erfüllt ist. Die Anträge sind auch fristgerecht eingegangen; sie müssen bis zum 01.02. des laufenden Schuljahres eingegangen sein. Nun ist durch den Schulträger das Ergebnis des Einleitungsverfahrens festzustellen, wobei die Feststellung der Zustimmung der unteren Schulaufsichtsbehörde (Schulamt des Kreises Euskirchen) bedarf (§ 7 Abs. 3 der VO). Diese Zustimmung wurde mit Schreiben vom 06.01.2014 beantragt (siehe Anlage 1) und mit Schreiben des Kreises vom 10.01.2014 erteilt (siehe Anlage 2). Wenn der Fachausschuss in seiner Sitzung am 18.02.2014 das Einleitungsverfahren festgestellt hat, wird dies anschließend ortsüblich bekanntgemacht. Mit der Bekanntmachung werden die Abstimmungsberechtigten darüber informiert, dass sie über den Antrag auf Umwandlung abstimmen können. Das Abstimmungsverfahren ist innerhalb von zwei Wochen nach der Veröffentlichung durchzuführen. Die Abstimmung ist geheim. Sie erfolgt innerhalb eines öffentlichen Gebäudes an drei Werktagen. Nach der Abstimmung sind die Stimmzettel von mindestens zwei im Dienst der zuständigen Behörde stehenden Personen gemeinsam auszuzählen. Das Ergebnis ist durch eine Entscheidung festzustellen, die der Zustimmung der oberen Schulaufsicht (Bezirksregierung Köln) bedarf. Diese Feststellung ist in der Sitzung des Rates am 25.03.2014 zu treffen. Auch dies ist anschließend ortsüblich bekannt zu geben. 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften beschließt das Ergebnis des Einleitungsverfahrens, da mit 109 Anträgen das 20-%-Quorum erfüllt ist, die Anträge fristgerecht eingegangen sind und die Zustimmung der unteren Schulaufsichtsbehörde vorliegt.