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Dringlichkeitsentscheidung (Festlegung der Anzahl der Eingangsklassen an Grundschulen und deren Verteilung auf (Teil-) Standorte gem. § 46 Abs. 3 SchulG NRW n. F. hier: Genehmigung einer Dringlichkeit)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
100 kB
Datum
25.03.2014
Erstellt
16.01.14, 13:26
Aktualisiert
16.01.14, 13:26
Dringlichkeitsentscheidung (Festlegung der Anzahl der Eingangsklassen an Grundschulen und deren Verteilung auf (Teil-) Standorte gem. § 46 Abs. 3 SchulG NRW n. F.
hier: Genehmigung einer Dringlichkeit) Dringlichkeitsentscheidung (Festlegung der Anzahl der Eingangsklassen an Grundschulen und deren Verteilung auf (Teil-) Standorte gem. § 46 Abs. 3 SchulG NRW n. F.
hier: Genehmigung einer Dringlichkeit) Dringlichkeitsentscheidung (Festlegung der Anzahl der Eingangsklassen an Grundschulen und deren Verteilung auf (Teil-) Standorte gem. § 46 Abs. 3 SchulG NRW n. F.
hier: Genehmigung einer Dringlichkeit)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel - Der Bürgermeister Az: 41-11-10 Bad Münstereifel, den 14.01.2014 Nr. der Ratsdrucksache: 1205-IX/Z-1 Dringlichkeitsentscheidung/Eilbeschluss gemäß § 60 GO NW Zur Genehmigung an den Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften Termin 18.02.2014 Rat 25.03.2014 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Dringlichkeit: Festlegung der Anzahl der Eingangsklassen an Grundschulen und deren Verteilung auf (Teil-) Standorte gem. § 46 Abs. 3 SchulG NRW n. F. hier: Genehmigung einer Dringlichkeit __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Hans-Josef Dederichs __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ Sachverhalt / Begründung der Dringlichkeit: 1. Sachverhalt: Nach § 46 Abs. 3 SchulG legt der Schulträger unter Beachtung der Höchstgrenze für die zu bildenden Eingangsklassen an Grundschulen nach der Verordnung gemäß § 93 Abs. 2 Nummer 3 die Zahl und die Verteilung der Eingangsklassen auf die Schulen und Teilstandorte fest. Das Er- Seite 2 von Ratsdrucksache 1205-IX/Z-1 gebnis dieses Entscheidungsprozesses entfaltet bereits Wirkung für die Aufnahmeentscheidung der Schulleitungen zum Schuljahr 2014/2015 und ist der Schulaufsicht bis zum 15.01.2014 mitzuteilen. Nach der Beratung und Beschlussfassung in der Sitzung des Rates der Stadt Bad Münstereifel unter der Ursprungsratsdrucksache am 10.12.2013 hat sich nun über den Jahreswechsel die Anzahl der Anmeldungen an der GGS Bad Münstereifel von 55 um zwei erhöht, sodass nunmehr 57 Anmeldungen vorliegen. Die Zahl der Neuanmeldungen an der KGS Arloff und an der KGV Teilst. Mutscheid haben sich um je eins auf 45 (Arloff) und 28 (Mutscheid) verringert. Demnach können nun insgesamt 8 Eingangsklassen gebildet werden, die sich auf die Standorte Arloff (2), Bad Münstereifel (3), Houverath (1) und Mutscheid (2 jahrgangsübergreifend) verteilen. Mit Blick auf den Meldetermin 15.01.2014 an die untere Schulaufsichtsbehörde beim Kreis Euskirchen wird hierzu eine Dringlichkeitsentscheidung, wie dies auch in der Ursprungsratsdrucksache bereits avisiert worden war, gefasst. 2. Rechtliche Würdigung Siehe RD-Nr. 1205-IX 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Siehe RD-Nr. 1205-IX __________________________________________________________________________ Entscheidung: 1. In Anwendung von § 46 Abs. 3 SchulG NRW bildet die Stadt Bad Münstereifel im Schuljahr 2014/2015 insgesamt 8 Eingangsklassen. 2. Diese Eingangsklassen werden auf folgende Standorte verteilt: KGS Arloff: 2, GGS Bad Münstereifel: 3, KGV Teilst. Houverath: 1 und KGV Teilst. Mutscheid: 2 (jahrgangsübergreifend). Bad Münstereifel, den 14.01.2014 gez. Alexander Büttner ___________________ Bürgermeister gez. Eberhard Kremer __________________ Stadtverordnete/r gez. Heinz Schmitz __________________ Stadtverordnete/r Seite 3 von Ratsdrucksache 1205-IX/Z-1 Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung/ des Eilbeschlusses: ___________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: ___________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den ___________________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: SchulA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ 7. Beschluss: ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Die am 14.01.2014 gefasste Dringlichkeitsentscheidung „1. In Anwendung von § 46 Abs. 3 SchulG NRW bildet die Stadt Bad Münstereifel im Schuljahr 2014/2015 insgesamt 8 Eingangsklassen. 2. Diese Eingangsklassen werden auf folgende Standorte verteilt: KGS Arloff: 2, GGS Bad Münstereifel: 3, KGV Teilst. Houverath: 1 und KGV Teilst. Mutscheid: 2 (jahrgangsübergreifend).“ wird genehmigt.