Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
100 kB
Datum
25.03.2014
Erstellt
16.01.14, 13:26
Aktualisiert
16.01.14, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
- Der Bürgermeister Az: 41-11-10
Bad Münstereifel, den 14.01.2014
Nr. der Ratsdrucksache: 1205-IX/Z-1
Dringlichkeitsentscheidung/Eilbeschluss gemäß § 60 GO NW
Zur Genehmigung an den
Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften
Termin
18.02.2014
Rat
25.03.2014
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung der Dringlichkeit:
Festlegung der Anzahl der Eingangsklassen an Grundschulen und deren Verteilung auf
(Teil-) Standorte gem. § 46 Abs. 3 SchulG NRW n. F.
hier: Genehmigung einer Dringlichkeit
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Hans-Josef Dederichs
__________________________________________________________________________
( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
Sachverhalt / Begründung der Dringlichkeit:
1. Sachverhalt:
Nach § 46 Abs. 3 SchulG legt der Schulträger unter Beachtung der Höchstgrenze für die zu bildenden Eingangsklassen an Grundschulen nach der Verordnung gemäß § 93 Abs. 2 Nummer 3
die Zahl und die Verteilung der Eingangsklassen auf die Schulen und Teilstandorte fest. Das Er-
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gebnis dieses Entscheidungsprozesses entfaltet bereits Wirkung für die Aufnahmeentscheidung
der Schulleitungen zum Schuljahr 2014/2015 und ist der Schulaufsicht bis zum 15.01.2014 mitzuteilen.
Nach der Beratung und Beschlussfassung in der Sitzung des Rates der Stadt Bad Münstereifel
unter der Ursprungsratsdrucksache am 10.12.2013 hat sich nun über den Jahreswechsel die Anzahl der Anmeldungen an der GGS Bad Münstereifel von 55 um zwei erhöht, sodass nunmehr 57
Anmeldungen vorliegen. Die Zahl der Neuanmeldungen an der KGS Arloff und an der KGV Teilst.
Mutscheid haben sich um je eins auf 45 (Arloff) und 28 (Mutscheid) verringert. Demnach können
nun insgesamt 8 Eingangsklassen gebildet werden, die sich auf die Standorte Arloff (2), Bad
Münstereifel (3), Houverath (1) und Mutscheid (2 jahrgangsübergreifend) verteilen.
Mit Blick auf den Meldetermin 15.01.2014 an die untere Schulaufsichtsbehörde beim Kreis Euskirchen wird hierzu eine Dringlichkeitsentscheidung, wie dies auch in der Ursprungsratsdrucksache
bereits avisiert worden war, gefasst.
2. Rechtliche Würdigung
Siehe RD-Nr. 1205-IX
3. Finanzielle Auswirkungen
keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Siehe RD-Nr. 1205-IX
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Entscheidung:
1. In Anwendung von § 46 Abs. 3 SchulG NRW bildet die Stadt Bad Münstereifel im Schuljahr
2014/2015 insgesamt 8 Eingangsklassen.
2. Diese Eingangsklassen werden auf folgende Standorte verteilt:
KGS Arloff: 2,
GGS Bad Münstereifel: 3,
KGV Teilst. Houverath: 1 und
KGV Teilst. Mutscheid: 2 (jahrgangsübergreifend).
Bad Münstereifel, den 14.01.2014
gez. Alexander Büttner
___________________
Bürgermeister
gez. Eberhard Kremer
__________________
Stadtverordnete/r
gez. Heinz Schmitz
__________________
Stadtverordnete/r
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Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung/
des Eilbeschlusses:
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den
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Abstimmungsergebnis:
SchulA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
7. Beschluss:
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Die am 14.01.2014 gefasste Dringlichkeitsentscheidung
„1. In Anwendung von § 46 Abs. 3 SchulG NRW bildet die Stadt Bad Münstereifel im Schuljahr
2014/2015 insgesamt 8 Eingangsklassen.
2. Diese Eingangsklassen werden auf folgende Standorte verteilt:
KGS Arloff: 2,
GGS Bad Münstereifel: 3,
KGV Teilst. Houverath: 1 und
KGV Teilst. Mutscheid: 2 (jahrgangsübergreifend).“
wird genehmigt.