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Beschlussvorlage (Beförderung von Schülerinnen und Schülern der Gemeinschaftsgrundschule Bad Münstereifel hier: Gemeinsamer Antrag der CDU und UWV vom 13.01.2014)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
197 kB
Datum
18.02.2014
Erstellt
13.02.14, 13:24
Aktualisiert
13.02.14, 13:24
Beschlussvorlage (Beförderung von Schülerinnen und Schülern der Gemeinschaftsgrundschule Bad Münstereifel
hier: Gemeinsamer Antrag der CDU und UWV vom 13.01.2014) Beschlussvorlage (Beförderung von Schülerinnen und Schülern der Gemeinschaftsgrundschule Bad Münstereifel
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hier: Gemeinsamer Antrag der CDU und UWV vom 13.01.2014)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 14.01.2014 - Der Bürgermeister Az: 41-32-10 Nr. der Ratsdrucksache: 1241-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften 18.02.2014 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Beförderung von Schülerinnen und Schülern der Gemeinschaftsgrundschule Bad Münstereifel hier: Gemeinsamer Antrag der CDU und UWV vom 13.01.2014 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Hans-Josef Dederichs __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: SchulA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1241-IX 1. Sachverhalt: Vorgegebenes Ziel war stets, den Schülerspezialverkehr soweit wie möglich in die öffentlichen Verkehre zu integrieren, um die Kosten zu senken. Grundlage hierfür waren die einstimmigen Beschlüsse des Fachausschusses vom 14.11.2007, RD-Nr. 1122 sowie vom 17.04.2013, RD-Nr. 1042-IX in nichtöffentlicher Sitzung zum TOP „Organisation des Schülerspezialverkehrs“, wonach die Verwaltung beauftragt wurde, in Abstimmung mit dem Kreis Euskirchen die Linie PeschGilsdorf ab dem Schuljahr 2013/2014 in den ÖPNV zu integrieren. Auf dieser Grundlage sind der Kreis Euskirchen und die RVK tätig geworden. Entsprechende Verträge wurden zwischen der RVK und dem Busunternehmen abgeschlossen. Mit dem gemeinsamen Antrag vom 13.01.2014 begehren nun die Fraktionen der CDU und der UWV, den Schulbus für die Schülerinnen und Schüler nach der 6. Schulstunde wieder vom Klosterplatz abfahren zu lassen. Der Antrag ist als Anlage 1 beigefügt. Die Sonderregelung Haltestelle Klosterplatz war nur durch den freigestellten Verkehr (Schülerspezialverkehr) möglich und kein Bestandteil der Linie 821. Durch die Integration der Strecke PeschGilsdorf-Nöthen zum 04.09.2013 in den ÖPNV musste diese Sonderregelung entfallen. Wegen verspäteter Weitergabe dieser Information an die Schulen, entstanden durch einen Zuständigkeitswechsel in der Verwaltung, hatten die Kinder nicht die Möglichkeit, den geänderten Schulweg einzuüben. Aus diesem Grunde wurde in Zusammenarbeit mit dem Kreis und der RVK nach schnellen Lösungsmöglichkeiten gesucht. Zum 07.10.2013 konnte die Fahrstrecke für die beiden Hinfahrten (der Nöthener Bereich wird morgens von 2 Bussen bedient) und die Rückfahrten nach der 4. und 5. Schulstunde zum Klosterplatz verlängert werden. Lediglich nach der 6. Unterrichtsstunde ließ sich die Abfahrt vom Klosterplatz nicht einrichten u. a., da ein Einbiegen der Busse aus Richtung Klosterplatz zum Bahnhof aus fahrtechnischen Gründen nicht möglich ist. Daher wurde die Anbindung des Klosterplatzes nach der 6. Schulstunde vom Kreis nicht in Erwägung gezogen. Eine erneute Überprüfung durch Kreis und RVK ergab nun folgendes: „Anbindung Bad Münstereifel Klosterplatz Von Seiten der Bad Münstereifeler CDU und UWV wurde ein Antrag auf wieder Bedienung der Busfahrt um 13.45 Uhr ab Klosterplatz für die Grundschüler gestellt. Der Kreis Euskirchen hat dies zum Anlass genommen, zusammen mit der RVK die komplette Bedienung im Bereich Bad Münstereifel zu prüfen. Im Ergebnis wurde folgendes festgestellt: Der Bereich Nöthen-Gilsdorf wird seit der Integration zum Schuljahreswechsel 2013/2014 außer um 13:45 Uhr derzeit ab Klosterplatz bedient. Nach Rücksprache mit der RVK ist es möglich, auch die Fahrt um 13:45 Uhr über den Klosterplatz fahren zu lassen. Hierbei würde zunächst um 13:45 Uhr der Bahnhof in Bad Münstereifel bedient, um ggf. Umsteiger von der Linie 801 oder weitere Fahrgäste aufzunehmen, danach würde die Haltestelle Klosterplatz angefahren bevor der Bus den normalen Linienweg der Linie 821 über Eifelbad nach Gilsdorf und Nöthen bedient. Aus betrieblicher Sicht ist diese Reihenfolge der Haltestellen befahrbar. Ein weiterer Vorteil wäre, dass die Kinder aus dem Bereich Kolvenbach und Hohn dann ebenfalls ab Klosterplatz fahren könnten, da diese nach der Bedienung Nöthen bis Kolvenbach/Hohn gefahren werden. Der Bereich Langscheid, Vollmert, Schönau und Eicherscheid wird zu allen Schulzeiten ab/bis Klosterplatz gefahren. Morgens müssen die Schüler hierfür am Eifelbad in den Anschlussbus zum Klosterplatz umsteigen. Der Bereich Mahlberg wird ebenfalls morgens über eine Anschlussmöglichkeit am Eifelbad bis zum Klosterplatz bedient. Mittags starten die Fahrten nach Mahlberg ebenfalls ab Klosterplatz. Lediglich Sasserath und Reckerscheid werden zu den Zeiten um 11:50 Uhr und 12:50 Uhr nicht ab Klosterplatz gefahren, da zu diesen Zeiten nur eine TaxiBus-Verbindung besteht. Hier sind gemäß Schülerliste der RVK lediglich 2 Schüler betroffen. Hier bestand zudem auch noch nie eine Verbindung ab Klosterplatz. Um 13:45 Uhr besteht für diese Schüler eine Verbindung zwischen Klosterplatz und Eifelbad. Seite 3 von Ratsdrucksache 1241-IX Ab Eifelbad müssen diese Schüler in die Linien 819/822 umsteigen.´ Aus dem Bereich Holzem, Lethert, Scheuren, Scheuerheck und Wald besteht morgens mit Umstieg am Bahnhof eine Fahrmöglichkeit bis zum Klosterplatz. Mittags besteht keine Verbindung ab Klosterplatz, lediglich ab Bahnhof. Hier sind insgesamt 11 Kinder betroffen. Für diesen Bereich bestand allerdings auch noch nie eine Verbindung. Für die heute noch nicht ab Klosterplatz bedienten Schüler könnte sich zukünftig nach Umbau des Bahnhofs in Bad Münstereifel eine Veränderung ergeben, da dann voraussichtlich die Anfahrt des Bahnhofs nach Bedienung des Klosterplatzes möglich wird. Für den Bereich Gilsdorf/Nöthen könnte bereits kurzfristig eine Lösung über die oben dargestellte Fahrbeziehung Bahnhof - Klosterplatz - Eifelbad um 13:45 Uhr umgesetzt werden. Der Kreis Euskirchen weist darauf hin, dass bei einer Umsetzung über Klosterplatz ggf. auch die Schüler der weiterführenden Schulen am Klosterplatz einsteigen werden, um den weiteren Weg bis zum Bahnhof einzusparen. Inwieweit dies zu Problemen am Klosterplatz führen wird, kann vorab nicht eingeschätzt werden.“ 2. Rechtliche Würdigung Keine. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Integration der SSV-Linie Pesch-Gilsdorf sollte ursprünglich nach Berechnungen des Kreises Euskirchen zu einer Aufwandsminderung von mindestens 7.000,00 € p. a. bei der Stadt Bad Münstereifel führen. Durch die nachträglich vorgenommenen Verlängerungen der Fahrstrecken vom Bahnhof zum Klosterplatz und zurück entstehen Kosten von ca. 1.500,00 € pro Schuljahr, so dass sich die Aufwandsminderung auf 5.500,00 € p. a. reduziert. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Keine. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine. 7. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, 1. den Kreis zu bitten, die gewünschte Umsetzung der Fahrt um 13.45 Uhr über „Bahnhof – Klosterplatz – eifelbad“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt in die Wege zu leiten. 2. nach Fertigstellung des neuen Bahnhofs in Bad Münstereifel zu prüfen, ob sich für die heute noch nicht ab Klosterplatz bedienten Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsgrundschule Bad Münstereifel aus anderen Stadtteilen Veränderungen ergeben, da dann voraussichtlich die Anfahrt des Bahnhofs nach Bedienung des Klosterplatzes möglich sein wird.