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Beschlussvorlage (Anlage 2 zur Beschlussvorlage 991-IX/Z-1 - Begründung)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
92 kB
Datum
11.03.2014
Erstellt
26.02.14, 17:07
Aktualisiert
26.02.14, 17:07
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel 21. Änderung des Flächennutzungsplanes Begründung STADT Bad Münstereifel 21. Änderung des Flächennutzungsplanes „Arloffer Weg“ Begründung gemäß § 5 Abs. 5 BauGB vom 30.07.2011 (BGBl.I S.1509) in der zurzeit gültigen Fassung 1.0 Vorgaben zur Planung Gemäß § 1 BauGB ist es die Aufgabe der Gemeinde, durch Bauleitplanung die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in ihrem Gebiet vorzubereiten und zu leiten. Der Flächennutzungsplan der Stadt Bad Münstereifel erlangte im Jahr 2000 seine Rechtskraft und wurde bis heute durch einige Änderungen modifiziert. Mit diesem Verfahren ist die 21. Änderung vorgesehen. 2.0 Anlass und Lage Der Arloffer Weg im Ortsteil Iversheim wurde ausgebaut. Da eine Wendeanlage fehlt, soll diese am Ende der vorhandenen Bebauung neu erstellt werden. Hierbei soll die Bebauung am Ende der Straße durch wenige Häuser abgerundet werden. Die planerische Grundlage hierfür soll durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 „Iversheim – Arloffer Weg“ und parallel gem. § 8 BauGB hierzu der Änderung des Flächennutzungsplanes geschaffen werden. Die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst den Bereich nordöstlich von Iversheim angrenzend an die vorhandene Bebauung am Ende des Arloffer Weges zwischen B 51 und Erft. 3.0 Verfahren Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Bad Münstereifel hat in seiner Sitzung am 23.03.2010 den Beschluss zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 (1) BauGB für diesen Bereich gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 12.04. bis einschließlich 23.04.2010 statt. Die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte durch Schreiben vom 08.04.2010. Die öffentliche Auslegung des Planentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 25.06. bis einschließlich 25.07.2012. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB erfolgte mit Schreiben vom 21.06.2012. Der Feststellungsbeschluss zur 21. Flächennutzungsplan Änderung wurde am ………... vom Rat der Stadt Bad Münstereifel beschlossen. 1 Stadt Bad Münstereifel 21. Änderung des Flächennutzungsplanes 4.0 Begründung Planungsrechtliche Situation Anpassung an die Ziele der Raumordnung Im Gebietsentwicklungsplan des Regierungsbezirks Köln, Teilabschnitt Region Aachen ist der Änderungsbereich als Landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Die Zustimmung der Bezirksregierung zur Flächennutzungsplan Änderung gemäß § 20 Landesplanungsgesetz erfolgt am 30.01.2003. Rechtwirksamer Flächennutzungsplan Im Flächennutzungsplan der Stadt Bad Münstereifel ist das Plangebiet als Außenbereich (landwirtschaftliche Fläche und Grünfläche entlang der Erft) dargestellt. Für die im Rahmen dieser Bebauungsplanaufstellung angestrebte geringfügige Wohnbauflächenausweisung ist somit eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Bestehendes Planrecht Die Flurstücke liegen im Außenbereich. 5.0 Ziele der Flächennutzungsplanänderung Derzeitige Nutzung Das Flurstück 214 südöstlich des Arloffer Weges ist als Pferdeweide genutzt, dort ist kein Bewuchs vorhanden. Lediglich entlang der Erft gibt es eine Begrünung mit Sträuchern und Bäumen, die erhalten bleiben soll. Die beiden Flurstücke 216 und 217 nordöstlich des Arloffer Weges sind ebenfalls als Weide genutzt, dort stehen jedoch einige ältere Obstbäume im vorderen Bereich, die nicht erhalten werden können. Die Begrünung zur B 51 und im Osten soll ebenfalls größtenteils erhalten bleiben und ergänzt werden. Zukünftige Nutzung Der Arloffer Weg soll um weitere ca. 55 m ausgebaut und mit der erforderlichen Wendeanlage gemäß EAE ergänzt werden. Hierdurch können drei Flurstücke nordöstlich des Arloffer Weges erschlossen und als Wohnbaufläche ausgewiesen werden. Die restlichen Flächen bleiben private Grünflächen. 6.0 Umweltverträglichkeit / Umweltbericht im Bauleitplanverfahren Gemäß § 8 Abs. 3 BauGB wird gleichzeitig mit der Änderung des Flächennutzungsplanes, der Bebauungsplan Nr. 78 „Arloffer Weg“ aufgestellt. Um Doppelprüfungen auf den verschiedenen Planebenen (Flächennutzungs- und Bebauungspläne) und bei der Vorhabensgenehmigung zu vermeiden, ist gemäß § 2 Abs. 4 Satz 5 BauGB / § 17 UVPG (Abschichtungsregelung) eine Umweltprüfung, wenn sie auf einer Planebene (hier B-Plan Verfahren) durchgeführt worden ist bzw. wird, auf zusätzliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen zu beschränken. Die Ergebnisse der Umweltprüfung sind im Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan dokumentiert. 7.0 Flächenbilanz Das Plangebiet umfasst ca. 5.689 qm, die sich aufgliedern in: Wohnbaufläche 2.337 qm private Gartenfläche 1.759 qm private Grünfläche 1.187 qm Verkehrsfläche 406 qm 2 Stadt Bad Münstereifel 21. Änderung des Flächennutzungsplanes 8.0 Begründung Auswirkungen auf Natur und Landschaft Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden in dem landschaftspflegerischen Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 78 „Arloffer Weg“ entsprechend festgesetzt. Gemäß § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, der Detaillierungsgrad wird mit den beteiligten Fachämtern und Umweltbehörden abgestimmt. Die Schutzzone IIIB des Wasserschutzgebietes Bad Münstereifel-Arloff-Kalkar sowie der Hochwasserschutz der Erft werden berücksichtigt und bleiben unverändert. Aufgrund der besonderen Mutterbodenqualität und Naturnähe sollte der abgeschobene Oberboden im Rahmen von Baumaßnahmen auf den Grundstücken verbleiben. Bad Münstereifel, den Alexander Büttner (Bürgermeister) 3