Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
92 kB
Datum
11.03.2014
Erstellt
26.02.14, 17:07
Aktualisiert
26.02.14, 17:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 25.02.2014
- Der Bürgermeister Az: 60.2
Nr. der Ratsdrucksache: 1235-IX
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
11.03.2014
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Voranfrage für das Grundstück Gemarkung Münstereifel, Flur 6, Flurstück 1350,
Fougèresstraße 11, Bad Münstereifel
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Berichterstatter: Frau Schulz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1235-IX
1. Sachverhalt:
Der Verwaltung liegt eine Anfrage zur Errichtung von zwei Doppelhäusern auf dem Grundstück
Gemarkung Münstereifel, Flur 6, Flurstück 1350 – Münstereifel, Fougèresstraße 11 vor.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 19 „Ochhermen“, für den folgende Festsetzungen in diesem Bereich gelten: reines Wohngebiet – 2 Vollgeschosse – GRZ 0,2 – GFZ 0,3, offene Bauweise, Satteldach 30°-45°. Zudem sind Baugrenzen
festgesetzt. Gemäß den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes darf der Fußboden des
untersten Geschosses talseitig nicht mehr als 50 cm über dem vorhandenen Gelände liegen.
Auf dem 1.620 m² großen Grundstück befindet sich bereits ein Einfamilienwohnhaus. Dieses soll
langfristig abgerissen werden, damit auf dem Grundstück zwei Doppelhäuser entstehen können.
Der Antragsteller beabsichtigt eine zweieinhalbgeschossige Bauweise. Außerdem plant er die
Überbauung der Baugrenzen im rückwärtigen Bereich des Grundstückes. Dazu müsste die Baugrenze um etwa 10 Meter erweitert werden. Dies würde auch den Ruhebereich der Nachbargrundstücke tangieren.
Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist eine Bautiefe entlang der Straße vorgesehen. Dadurch besteht die Möglichkeit, unter Einhaltung der Festsetzungen des Bebauungsplanes,
ein weiteres Gebäude neben dem bereits vorhandenen Einfamilienwohnhaus zu errichten.
Durch die geplante Bebauung mit zwei Doppelhäusern würde die Baugrenze überschritten. Zudem
können die GRZ und die GFZ nicht eingehalten werden. Die Baukörper entsprechen somit nicht
den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Um die geplante Bebauung zu ermöglichen, wäre die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Ein solches Änderungsverfahren wird aus den zuvor aufgeführten Gründen nicht eingeleitet.
2. Rechtliche Würdigung
Es handelt sich hierbei um ein baugenehmigungspflichtiges Vorhaben im Sinne der BauNVO
NRW. Die erforderlichen Verfahren werden auf der Grundlage des BauGB durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
Die Anfrage bzgl. der Errichtung von zwei Doppelhäusern auf dem Grundstück Gemarkung Münstereifel, Flur 6, Flurstück 1350 – Fougèresstraße 11 wird abgelehnt.