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Mitteilungsvorlage (Anfrage bzgl. des Grundstückes Gem. Mutscheid, Flur 18, Flurstück Nr. 90 - Bad Münstereifel-Hilterscheid)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
143 kB
Datum
11.03.2014
Erstellt
26.02.14, 17:07
Aktualisiert
26.02.14, 17:07
Mitteilungsvorlage (Anfrage bzgl. des Grundstückes Gem. Mutscheid, Flur 18, Flurstück Nr. 90 - Bad Münstereifel-Hilterscheid) Mitteilungsvorlage (Anfrage bzgl. des Grundstückes Gem. Mutscheid, Flur 18, Flurstück Nr. 90 - Bad Münstereifel-Hilterscheid)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 20.12.2013 - Der Bürgermeister Az: 61-71-05 Hl. Nr. der Ratsdrucksache: 1239-IX __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 11.03.2014 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Anfrage bzgl. des Grundstückes Gem. Mutscheid, Flur 18, Flurstück Nr. 90 – Bad Münstereifel-Hilterscheid __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Frau Schulz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Für das Grundstück Gem. Mutscheid, Flur 18, Flurstück Nr. 90 – Bad Münstereifel-Hilterscheid, Ecke Hauptstraße/Zum Grünen Tal liegt eine Anfrage zur weiteren baulichen Entwicklung vor. Das Grundstück liegt gem. § 34 BauGB teilweise im Innenbereich und ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet dargestellt. Der rückwärtige Grundstücksbereich liegt gem. § 35 BauGB im Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt und liegt im Landschaftsschutzgebiet. Geplant ist die Errichtung eines rd. 40 m x 15 m lagen Objektes mit Flachdach. Untergebracht werden soll in diesem Gebäude ein Hospiz. Im rückwärtigen, entlang der Straße „Zum Grünen Tal“ gelegenen, 2-geschossig geplanten Gebäudetrakt ist die Unterbringung von 10 Bewohnerzimmern nebst Nasszelle geplant. Im vorderen Grundstücksbereich, zur „Hauptstraße“ hin gelegen, ist ein Seite 2 von Ratsdrucksache 1239-IX eingeschossiger Gebäudetrakt für die Unterbringung von Sozial-, Material-, Ess- und Arzträumen geplant. Hierauf ist eine Dachterrasse mit Blick auf die Hauptstraße geplant. Die Erschließung hinsichtlich Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung ist von der „Hauptstraße“ aus sichergestellt. Bei geplanten Stellplätze und Anlieferungsverkehr mit Zufahrt über die Straße „Zum Grünen Tal“ aus, ist die wegemäßige Erschließung nicht sichergestellt, da der derzeitige Ausbaustand dieser Straße nicht diesen zusätzlichen Erschließungsanforderungen durch den Mehrverkehr genügt. Hierzu bedarf es des Ausbaus und damit zur Sicherstellung dem Abschluss eines Erschließungsvertrages mit Kostenübernahmeerklärung durch den Antragsteller. Das Grundstück liegt in einem Dorfgebiet, welches u. a. der Unterbringung von Wohnen, sonstigen Wohngebäuden sowie auch der Unterbringung von Anlagen für soziale und gesundheitliche Zwecke dient (§ 5 Abs. 1 S. 1 BauNVO NW und § 5 Abs. 2 Nr. 3 und 7 BauNVO NW). Das beantragte Vorhaben entspricht diesen rechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für ein MD-Gebiet gem. der Baunutzungsverordnung; das Vorhaben entspricht dem Gebietscharakter und ist hier grundsätzlich zulässig. Aufgrund der weit rückwärtig errichteten Gebäude Hauptstraße 31 sowie Zum Grünen Tal 1 fügt sich das Objekt auch von der Lage bis in den hinteren Grundstücksbereich ein. Es liegt in einer Flucht mit den beiden vorgenannten Gebäuden. Bedenken bestehen gegen die Gebäudefront mit einer Länge von 40 m. Umliegend ist eine kleinteilige dörfliche Struktur vorhanden, der auch bei der Planung dieses Objektes Rechnung zu tragen ist. Die derzeitige Planung entspricht nicht diesen Anforderungen, sie fügt sich nicht in die Umgebung ein. Vom Antragsteller sind Gestaltungsvorschläge vorzulegen, die den Anforderungen an die vorhandene dörfliche Struktur gerecht werden. Hiernach wird weiter berichtet. Dem Ausschuss zur Kenntnis. 2. Rechtliche Würdigung Das Vorhaben ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB und der BauO NW genehmigungspflichtig 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen entfällt 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel entfällt