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Beschlussvorlage (Bauvoranfrage bzgl. des Grundstücks Gemarkung Schönau, Flur 10, Flurstück 196 - Mahlberger Straße 38, Schönau )

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
146 kB
Datum
11.03.2014
Erstellt
26.02.14, 17:07
Aktualisiert
26.02.14, 17:07
Beschlussvorlage (Bauvoranfrage bzgl. des Grundstücks Gemarkung Schönau, Flur 10, Flurstück 196 - 
Mahlberger Straße 38, Schönau ) Beschlussvorlage (Bauvoranfrage bzgl. des Grundstücks Gemarkung Schönau, Flur 10, Flurstück 196 - 
Mahlberger Straße 38, Schönau )

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 12.12.2013 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Nr. der Ratsdrucksache: 1238-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 11.03.2014 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bauvoranfrage bzgl. des Grundstücks Gemarkung Schönau, Flur 10, Flurstück 196 – Mahlberger Straße 38, Schönau __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Frau Schulz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1238-IX 1. Sachverhalt: Der Verwaltung liegt eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Gemarkung Schönau, Flur 10, Flurstück 196 – Schönau, Mahlberger Straße 38 vor. Das Flurstück liegt gem. § 34 BauGB im Innenbereich und ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Planungsrechtlich bestehen gegen das geplante Vorhaben keine Bedenken. Die Erschließungssituation stellt sich wie folgt dar: Die Erschließung ist derzeit nicht sichergestellt. Der Antragsteller plant die wegemäßige Erschließung seines Grundstückes über die Wegeparzelle Nr. 90. Da diese jedoch nicht befestigt ist, kann die wegemäßige Erschließung nur über den Abschluss eines Erschließungsvertrages gesichert werden. Sowohl die Wasserversorgung wie auch die Abwasserbeseitigung können über die Verlängerung der Anschlussleitungen ebenfalls auf Kosten des Bauherren sichergestellt werden. Gegebenenfalls sind Leitungsrechte einzutragen, sofern bei der Verlängerung der Anschlüsse Fremdgrundstücke in Anspruch genommen werden. Ferner würde für die Wasserversorgung eventuell der Einbau einer privaten und hausinternen Druckerhöhungsanlage erforderlich, deren Baukosten auch zu Lasten des Antragstellers als Erschließungsträger fallen würden. Da die Erschließung im Rahmen eines Erschließungsvertrages sichergestellt werden kann und gegen das Vorhaben aus städtebaulicher Sicht keine Bedenken bestehen, ist die Bauvoranfrage positiv zu bewerten. 2. Rechtliche Würdigung Das Bauvorhaben ist genehmigungspflichtig gem. BauGB und BauO NW. 3. Finanzielle Auswirkungen 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel 7. Beschlussvorschlag: Hinsichtlich der Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Gemarkung Schönau, Flur 10, Flurstück Nr. 196 – Schönau, Mahlberger Straße 38 bestehen keine Bedenken, sofern die Erschließung durch den Abschluss eines Erschließungsvertrages abschließend sichergestellt wird. Das Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist zu erteilen.