Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
83 kB
Datum
11.03.2014
Erstellt
06.03.14, 17:10
Aktualisiert
06.03.14, 17:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 28.02.2014
- Der Bürgermeister Az: 60 Lq
Nr. der Ratsdrucksache: 1220-IX/Z-1
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Sitzungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
11.03.2014
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung der Mitteilung:
Entwurf eines neuen Landesentwicklungsplans
hier: Beteiligung der Kommune
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Berichterstatter: Herr Josef A. Laqua
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
.
Seite 2 von Ratsdrucksache 1220-IX/Z-1
1. Sachverhalt:
Zum Entwurf eines neuen Landesentwicklungsplans (LEP) können Öffentlichkeit und berührte
öffentliche Stellen wie die Stadt Bad Münstereifel bis zum 28.2.2014 Stellung nehmen.
Mit der Ursprungs-RD wurde der Ausschuss informiert und ein Beschlussvorschlag unterbreitet.
In der Ausschussdiskussion wurden Fragen zur Windkraft diskutiert, die die Verwaltung teilweise
nicht beantworten konnte. Von daher wurde der Punkt mit Arbeitsauftrag an die Verwaltung vertagt.
Zur Klärung dabei wichtiger Fragen hat die Verwaltung die Bundesnetzagentur eingeschaltet, da
diese u. a. für eine effiziente und störungsfreie Frequenznutzung auch der Radioteleskope zuständig ist. Von dortiger Seite ist eine rechtliche Darlegung der Schutzwürdigkeit der Teleskope
zugesagt. Darüber hinaus wird die Bitte der Verwaltung geprüft, dass Zuständige zu einem Termin
auch mit der Politik nach Bad Münstereifel kommen, um diese Situation u. a. im Bezug auf Windkraftanlagen zu erläutern und Fragen zu beantworten. Sobald entsprechendes vorliegt wird darüber informiert.
Um trotz dieser offenen Fragen die vom Land gesetzte Frist für eine Stellungnahme des der Stadt
zu wahren, wurde mit Datum 27.2.2014 die Verwaltungsvorlage wie beigefügt als Stellungnahme
der Stadt versendet
Dabei wurde der Vorbehalt für eine evtl. spätere Ergänzung der Stellungnahme angefügt.
Der Kreis Euskirchen hat ebenfalls eine Stellungnahme abgegeben, in der auf die Besonderheiten
unseres ländlichen Raumes hingewiesen wird und da heraus Änderungsvorstellungen formuliert
werden, die die der Stadt Bad Münstereifel in der Linie unterstützen, teilweise jedoch auch darüber
hinaus gehen.
Die Stellungnahme des Kreises ist ebenso wie die des Kommunalunternehmens LEP-Fläche Euskirchen/Weilerswist als Anlage beigefügt.
2. Dem Ausschuss zur Kenntnis