Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
88 kB
Datum
19.03.2014
Erstellt
06.03.14, 17:10
Aktualisiert
06.03.14, 17:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 05.03.2014
- Der Bürgermeister Az: SW 2
Nr. der Ratsdrucksache: 1269-IX
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Beratungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Stadtwerke"
19.03.2014
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Feststellung Jahresabschluss und Lagebericht zum 31.12.2013 des Eigenbetriebes Stadtwerke - Betriebszweig Abwasser hier: Vorabinformation
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Berichterstatter: Herr W. Müller
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BA Stadtwerke
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1269-IX
1. Sachverhalt:
Die Betriebsleitung verfolgt das Ziel, dem Betriebsausschuss bereits in der anstehenden Sitzung
aussagekräftige Zahlen zum Jahresabschluss 2013 des Betriebszweigs Abwasser unterbreiten zu
können. Die erforderlichen Auswertungen und Buchungen sind erfolgt. Daher sollten nächste Woche in der Zusatzerläuterung Geschäftszahlen vorgelegt werden können.
Da die Gebührenbescheide versandt sind, können nunmehr die Gebühreneinnahmen näher beziffert werden. Zwar stehen noch abschlusstechnische Buchungen an und die Abschlussprüfung
kann sich auch noch auf das Ergebnis spürbar auswirken, doch sollte aus den Zahlen die Grundtendenz über den Geschäftsverlauf abgelesen werden können.
2. Rechtliche Würdigung
Aufgabe nach § 21 ff. EigVO NRW
3. Finanzielle Auswirkungen
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine