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Beschlussvorlage (Bauvoranfrage bzgl. des Grundstückes Gemarkung Münstereifel, Flur 1, Nr. 3008, Bad Münstereifel, Otterbach 1 )

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
90 kB
Datum
28.11.2013
Erstellt
14.11.13, 17:12
Aktualisiert
14.11.13, 17:12
Beschlussvorlage (Bauvoranfrage bzgl. des Grundstückes Gemarkung Münstereifel, Flur 1, Nr. 3008, Bad Münstereifel, Otterbach 1 ) Beschlussvorlage (Bauvoranfrage bzgl. des Grundstückes Gemarkung Münstereifel, Flur 1, Nr. 3008, Bad Münstereifel, Otterbach 1 )

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 12.11.2013 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Nr. der Ratsdrucksache: 1212-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 28.11.2013 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bauvoranfrage bzgl. des Grundstückes Gemarkung Münstereifel, Flur 1, Nr. 3008, Bad Münstereifel, Otterbach 1 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Frau Schulz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1212-IX 1. Sachverhalt: Der Verwaltung liegt eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Gemarkung Münstereifel, Flur 1, Flurstück 3008 – Otterbach 1 vor. Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan teilweise als Wohnbaufläche und teilweise als gemischte Baufläche dargestellt. Es liegt außerdem im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 12 a „Untere Windhecke“, der hierfür folgende Festsetzungen enthält: WA, GRZ 0,25, GFZ 0,5, offene Bauweise, Satteldach 23º-30º. Zudem sind Baugrenzen festgesetzt. Auf dem Grundstück befindet sich bereits in einem Abstand von etwa 15 Metern zur Straße ein Einfamilienwohnhaus mit Garage. Der geplante Neubau mit den Maßen 11 m x 11,50 m soll nun außerhalb der im Bebauungsplan ausgewiesenen Baugrenze errichtet werden und entspricht somit nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Eine Genehmigung des Vorhabens im Rahmen einer Befreiung gem. § 31 BauGB ist nicht möglich. Um das Bauvorhaben realisieren zu können, müssen die Festsetzungen der Baugrenzen im Bebauungsplan geändert werden. Hiergegen bestehen aus planungsrechtlicher und städtebaulicher Sicht keine Bedenken. 2. Rechtliche Würdigung 3. Finanzielle Auswirkungen 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel 7. Beschlussvorschlag: Die notwendigen Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes sind einzuleiten und dem Ausschuss zur Beratung vorzulegen.