Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
90 kB
Datum
28.11.2013
Erstellt
14.11.13, 17:12
Aktualisiert
14.11.13, 17:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 12.11.2013
- Der Bürgermeister Az: 60.2
Nr. der Ratsdrucksache: 1212-IX
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
28.11.2013
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauvoranfrage bzgl. des Grundstückes Gemarkung Münstereifel, Flur 1, Nr. 3008, Bad
Münstereifel, Otterbach 1
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Berichterstatter: Frau Schulz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1212-IX
1. Sachverhalt:
Der Verwaltung liegt eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem
Grundstück Gemarkung Münstereifel, Flur 1, Flurstück 3008 – Otterbach 1 vor.
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan teilweise als Wohnbaufläche und teilweise als gemischte Baufläche dargestellt. Es liegt außerdem im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 12 a „Untere Windhecke“, der hierfür folgende Festsetzungen enthält: WA, GRZ
0,25, GFZ 0,5, offene Bauweise, Satteldach 23º-30º. Zudem sind Baugrenzen festgesetzt.
Auf dem Grundstück befindet sich bereits in einem Abstand von etwa 15 Metern zur Straße ein
Einfamilienwohnhaus mit Garage. Der geplante Neubau mit den Maßen 11 m x 11,50 m soll nun
außerhalb der im Bebauungsplan ausgewiesenen Baugrenze errichtet werden und entspricht somit nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Eine Genehmigung des Vorhabens im Rahmen einer Befreiung gem. § 31 BauGB ist nicht möglich. Um das Bauvorhaben realisieren zu können, müssen die Festsetzungen der Baugrenzen im Bebauungsplan geändert werden. Hiergegen
bestehen aus planungsrechtlicher und städtebaulicher Sicht keine Bedenken.
2. Rechtliche Würdigung
3. Finanzielle Auswirkungen
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
Die notwendigen Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes sind einzuleiten und dem Ausschuss zur Beratung vorzulegen.