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Mitteilungsvorlage (Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen für Friedhofsbesucher an der Schleidtalstraße)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
82 kB
Datum
11.03.2014
Erstellt
06.03.14, 17:10
Aktualisiert
06.03.14, 17:10
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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 05.03.2014 - Der Bürgermeister Az: SW 31 Nr. der Ratsdrucksache: 1183-IX/Z-1 __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 11.03.2014 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen für Friedhofsbesucher an der Schleidtalstraße __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Schäfer __________________________________________________________________________ ( x ) Kosten €: 14.000 € ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Mit Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 10.10.2013 zur RD-Nr. 1183-IX wurde die Verwaltung beauftragt, die Voraussetzungen zur Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen für Friedhofsbesucher unter dem Viadukt zu schaffen. Darüber hinaus erhielt die Verwaltung den Prüfauftrag, die Kosten für eine mögliche Neupflanzung von Bäumen in der Schleidtalstraße zu ermitteln und in einem Finanzierungskonzept zu erarbeiten. Bei der Überprüfung des oben angesprochenen Bereichs wurde festgestellt, dass im Gehweg der Schleidtalstraße Versorgungsleitungen des Wasserwerkes sowie von RWE und Telekom vorhanden sind. Diese liegen in unmittelbarer Nähe zu den vorhandenen Baumscheiben und müssten zunächst aus dem Wurzelbereich der eventuell neu zu pflanzenden Bäume hinaus gelegt werden. Seite 2 von Ratsdrucksache 1183-IX/Z-1 Darüber hinaus sind die fünf vorhandenen Baumscheiben zu klein angelegt und müssten auf eine Größe von mindestens 2 x 2 Meter erweitert werden. Zusätzlich müssten zum Schutz der vorhandenen Wasserleitung und der übrigen Versorgungsleitungen entsprechende Wurzelschutzplatten eingebaut werden. Diese sollen verhindern, dass die Wurzeln in den Bereich der Versorgungsleitungen eindringen und zusätzlich den vorhandenen Plattenbelag und Straßenkörper anheben und schädigen. Alleine die Kosten für die Umgestaltung einer Baumscheibe belaufen sich nach überschlägigen Ermittlungen auf 500 €. Zusätzlich müssen pro Baum je nach Art und Sorte inkl. Pflanzung 300 € einkalkuliert werden. Somit würde die Neupflanzung von Bäumen in der Schleidtalstraße Gesamtkosten von 4.000 € verursachen. Hinzu kämen Kosten für das Umlegen der Versorgungsleitungen in Höhe von ca. 10.000 € bzw. für Wurzelschutzplatten mit Erdarbeiten in gleicher Höhe. Aufgrund der zu erwartenden Gesamtkosten von ca. 14.000 € schlägt die Verwaltung daher vor, von der geplanten Neupflanzung in der Schleidtalstraße Abstand zu nehmen. Die Mitteilungsvorlage wird zur Kenntnis genommen.