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Beschlussvorlage (5. Änderung des Bebauungsplanes Linnich Nr. 2 )

Daten

Kommune
Linnich
Größe
16 kB
Datum
05.06.2008
Erstellt
04.12.09, 14:51
Aktualisiert
04.12.09, 14:51
Beschlussvorlage (5. Änderung des Bebauungsplanes Linnich Nr. 2 ) Beschlussvorlage (5. Änderung des Bebauungsplanes Linnich Nr. 2 )

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STADT LINNICH Beschlussvorlage Der Bürgermeister - öffentlich - Drucksache B-98/2008 Beratungsfolge Termin Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung 05.06.2008 Dienststelle Datum: Sachbearbeiter: Fachbereich 6 16.05.2008 Herr Breuer TOP Aktenzeichen 5. Änderung des Bebauungsplanes Linnich Nr. 2 Finanzielle Auswirkungen X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmeseite Mittel stehen zur Verfügung Hh.-Stelle Haushaltsausgabereste Bisher angeordnet Investitionsprogramm Verpflichtungsermächtigung Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt Hh.-Stelle Deckungsvorschlag: Gez. Hensen (Kämmerei) Beratungsergebnis Einstimmig Mit Stimmenmehrheit Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschlussvorschlag Ja _____ Nein _____ Enthaltungen _____ Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung beschließt, 1. 2. 3. 4. den Bebauungsplan Linnich Nr. 2 gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu ändern (Änderung Nr. 5), die Änderung (Bebauungsplan der Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchzuführen, gemäß § 13 Abs. 2 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen und die Planänderung einschließlich der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Problembeschreibung/Begründung: Auf den Parzellen Flur 16, Nr. 396, 451 und 452, ist der Bau eines Altenpflegeheimes mit ca. 80 Plätzen geplant. Neben den in 9 Wohngruppen angeordneten Einzelzimmern soll die Einrichtung gemeinschaftliche Aufenthaltsräume, Pflege- und Betreuungsräume, Verwaltungsräume sowie eine Cafeteria mit einem kleinen Küchenbereich aufweisen. Das teilunterkellerte Gebäude soll aus 2 Geschossen mit einem zurückgesetzten Staffelgeschoss bestehen. Auch sollen drei städtische Grundstücke in das Vorhaben eingebunden werden, die Nebengebäude und Stellplätze sowie gestaltete Ruhebereich aufnehmen sollen. Der seit dem 19.11.1963 geltende Bebauungsplan Linnich Nr. 2 mit vier inzwischen vorgenommenen Änderungen setzt im Bereich des geplanten Vorhabens ein allgemeines Wohngebiet mit ein- oder zweigeschossiger Bauweise fest. Die städtische Parzelle 32 ist als private Grünfläche ausgewiesen. Der Bebauungsplan soll zur Verwirklichung des Vorhabens im Wesentlichen wie folgt geändert werden: - Festsetzung einer „Fläche für den Gemeinbedarf – Zweckbestimmung Altenpflegeheim“ - Anpassung der Baugrenzen - Erhöhung der Grundflächenzahl auf 0,6 und der Geschossflächenzahl auf 1,3 - Zulässigkeit von Nebenanlagen und Stellplätzen auf den Nebengrundstücken - Erweiterung der Verkehrsfläche (Zuwegung zu den Stellplätzen). Der geltende Flächennutzungsplan stellt den Änderungsbereich als Wohnbaufläche dar. Dem planerischen Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 BauGB wird somit Rechnung getragen. Durch die BauGB-Novelle 2007 wurde neu § 13 a „Bebauungspläne der Innenentwicklung“ eingeführt. Danach können Pläne im beschleunigten Verfahren entwickelt werden, die die Wiedernutzung von Brachen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung zum Gegenstand haben. Im beschleunigten Verfahren kann in Anlehnung an die Regelung über die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes (§ 13 BauGB) auf die frühzeitige Beteiligung verzichtet werden. Für Bebauungspläne, deren Festsetzungen sich auf weniger als 20.000 qm Grundfläche (wie im vorliegenden Fall) beschränken, werden weitere Verfahrenerleichterungen eröffnet wie der Verzicht auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung sowie das Entfallen des Erfordernisses eines Ausgleichs für Eingriffe in Natur und Landschaft. Der Ausschuss hat am 22.04.2008 (TOP I/4.4) seine grundsätzliche Bereitschaft erklärt, für die Realisierung eines Altenpflegeheimes in Linnich, Schwarzer Weg, den Bebauungsplan Linnich Nr. 2 zu ändern. Er stimmte dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gem. § 11 BauGB mit der Antragstellerin zwecks Kostenübernahme aller städteplanerischen Leistungen zu. Dieser Vertrag wurde am 13.05.2008 abgeschlossen. Die mit den städteplanerischen Leistungen beauftragte Gesellschaft für Wirtschafts- und Strukturförderung im Kreis Düren mbH (GWS) wird den Planentwurf in der Sitzung vorstellen und erläutern. (Witkopp)