Daten
Kommune
Linnich
Größe
16 kB
Datum
05.06.2008
Erstellt
04.12.09, 14:51
Aktualisiert
04.12.09, 14:51
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT LINNICH
Beschlussvorlage
Der Bürgermeister
- öffentlich -
Drucksache B-98/2008
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung
05.06.2008
Dienststelle
Datum:
Sachbearbeiter:
Fachbereich 6
16.05.2008
Herr Breuer
TOP
Aktenzeichen
5. Änderung des Bebauungsplanes Linnich Nr. 2
Finanzielle Auswirkungen
X
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmeseite
Mittel stehen zur Verfügung
Hh.-Stelle
Haushaltsausgabereste
Bisher angeordnet
Investitionsprogramm
Verpflichtungsermächtigung
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt Hh.-Stelle
Deckungsvorschlag:
Gez. Hensen
(Kämmerei)
Beratungsergebnis
Einstimmig
Mit Stimmenmehrheit
Laut Beschlussvorschlag
Abweichender Beschlussvorschlag
Ja _____ Nein _____ Enthaltungen _____
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung beschließt,
1.
2.
3.
4.
den Bebauungsplan Linnich Nr. 2 gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu ändern (Änderung
Nr. 5),
die Änderung (Bebauungsplan der Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren gemäß
§ 13 a BauGB durchzuführen,
gemäß § 13 Abs. 2 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3
Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen und
die Planänderung einschließlich der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer
eines Monats öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Problembeschreibung/Begründung:
Auf den Parzellen Flur 16, Nr. 396, 451 und 452, ist der Bau eines Altenpflegeheimes mit ca. 80
Plätzen geplant. Neben den in 9 Wohngruppen angeordneten Einzelzimmern soll die Einrichtung
gemeinschaftliche Aufenthaltsräume, Pflege- und Betreuungsräume, Verwaltungsräume sowie
eine Cafeteria mit einem kleinen Küchenbereich aufweisen. Das teilunterkellerte Gebäude soll aus
2 Geschossen mit einem zurückgesetzten Staffelgeschoss bestehen.
Auch sollen drei städtische Grundstücke in das Vorhaben eingebunden werden, die Nebengebäude und Stellplätze sowie gestaltete Ruhebereich aufnehmen sollen.
Der seit dem 19.11.1963 geltende Bebauungsplan Linnich Nr. 2 mit vier inzwischen vorgenommenen Änderungen setzt im Bereich des geplanten Vorhabens ein allgemeines Wohngebiet mit
ein- oder zweigeschossiger Bauweise fest. Die städtische Parzelle 32 ist als private Grünfläche
ausgewiesen.
Der Bebauungsplan soll zur Verwirklichung des Vorhabens im Wesentlichen wie folgt geändert
werden:
- Festsetzung einer „Fläche für den Gemeinbedarf – Zweckbestimmung Altenpflegeheim“
- Anpassung der Baugrenzen
- Erhöhung der Grundflächenzahl auf 0,6 und der Geschossflächenzahl auf 1,3
- Zulässigkeit von Nebenanlagen und Stellplätzen auf den Nebengrundstücken
- Erweiterung der Verkehrsfläche (Zuwegung zu den Stellplätzen).
Der geltende Flächennutzungsplan stellt den Änderungsbereich als Wohnbaufläche dar. Dem
planerischen Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 BauGB wird somit Rechnung getragen.
Durch die BauGB-Novelle 2007 wurde neu § 13 a „Bebauungspläne der Innenentwicklung“ eingeführt. Danach können Pläne im beschleunigten Verfahren entwickelt werden, die die Wiedernutzung von Brachen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung zum
Gegenstand haben. Im beschleunigten Verfahren kann in Anlehnung an die Regelung über die
vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes (§ 13 BauGB) auf die frühzeitige Beteiligung
verzichtet werden. Für Bebauungspläne, deren Festsetzungen sich auf weniger als 20.000 qm
Grundfläche (wie im vorliegenden Fall) beschränken, werden weitere Verfahrenerleichterungen
eröffnet wie der Verzicht auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung sowie das Entfallen des Erfordernisses eines Ausgleichs für Eingriffe in Natur und Landschaft.
Der Ausschuss hat am 22.04.2008 (TOP I/4.4) seine grundsätzliche Bereitschaft erklärt, für die
Realisierung eines Altenpflegeheimes in Linnich, Schwarzer Weg, den Bebauungsplan Linnich Nr.
2 zu ändern. Er stimmte dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gem. § 11 BauGB mit der
Antragstellerin zwecks Kostenübernahme aller städteplanerischen Leistungen zu. Dieser Vertrag
wurde am 13.05.2008 abgeschlossen.
Die mit den städteplanerischen Leistungen beauftragte Gesellschaft für Wirtschafts- und
Strukturförderung im Kreis Düren mbH (GWS) wird den Planentwurf in der Sitzung vorstellen und
erläutern.
(Witkopp)