Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
92 kB
Datum
12.11.2013
Erstellt
24.10.13, 13:29
Aktualisiert
24.10.13, 13:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 21.10.2013
- Der Bürgermeister Az: SW 2
Nr. der Ratsdrucksache: 1197-IX
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Stadtwerke"
06.11.2013
Rat
12.11.2013
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Abwassergebühren 2014
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Berichterstatter: Herr W. Müller
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BA Stadtwerke
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1197-IX
1. Sachverhalt:
Gem. § 76 Abs. 2 GO NRW (Grundsätze der Einnahmebeschaffung) gelten Gebühren als vorrangige Einnahmequelle. Die aus der Schmutz- und Niederschlagswassergebühr bestehenden Abwassergebühren sollen gem. § 6 Abs. 1 KAG NRW die Kosten der öffentlichen Abwasseranlage
(Kanalisation) decken. Um diesem Gesetzesauftrag gerecht zu werden, sind jährlich wiederkehrende Gebührenbedarfsberechnungen (Kalkulation) vorzunehmen.
Die als Anlage beigefügte Kalkulation 2014 beruht auf dem im Rahmen der Einführung der getrennten Niederschlagswassergebühr (Regenwassergebühr) in Abstimmung mit der Kommunalagentur (vormals Kommunal - und Abwasserberatung) NRW entwickelten Kalkulationsmodell
(vgl. RD-Nr. 56-IX/Z-6).
Gegenüber der Gebührenkalkulation 2013 treten nur so geringfügige Abweichungen bei den jeweiligen Kostenblöcken Schmutzwasser, Niederschlagswasser Anlieger und Niederschlagswasser
Straßenbaulastträger sowie den jeweiligen Maßstabseinheiten auf, dass weder die Schmutz- (4,12
€/cbm) noch die Niederschlagswassergebühren (Anlieger Grundgebühr 27,50 €/je 100 qm, Leistungsgebühr 0,40 €/qm, Straßenbaulastträger 0,81 €/qm) geändert werden brauchen.
Die Stadt hat 2012 und 2013 eine Abwassergebührenhilfe von rd. 54.000 € erhalten. Da die Abwassergebühren 2014 auch ohne den Einsatz dieser Mittel stabil gehalten werden können, sollten
sie noch nicht ausgeschüttet, sondern zur Gebührenstabilisierung der kommenden Jahre verfügbar bleiben.
2. Rechtliche Würdigung
Aufgrund der gesetzlichen Regelungen und der Rechtsprechung des OVG NRW ist eine jährlich
wiederkehrende Kalkulation aufzustellen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Über die Abwassergebühren sind die Aufwendungen für den Betrieb der öffentlichen Kanalisation
zu finanzieren.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Die Abwassergebühren 2014 werden nicht verändert.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
Die Gebührenkalkulation 2014 (Anlage) ist vom Rat überprüft und gebilligt.