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Beschlussvorlage (Abwassergebühren 2014)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
92 kB
Datum
12.11.2013
Erstellt
24.10.13, 13:29
Aktualisiert
24.10.13, 13:29
Beschlussvorlage (Abwassergebühren 2014) Beschlussvorlage (Abwassergebühren 2014)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 21.10.2013 - Der Bürgermeister Az: SW 2 Nr. der Ratsdrucksache: 1197-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Betriebsausschuss "Stadtwerke" 06.11.2013 Rat 12.11.2013 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Abwassergebühren 2014 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr W. Müller __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BA Stadtwerke ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1197-IX 1. Sachverhalt: Gem. § 76 Abs. 2 GO NRW (Grundsätze der Einnahmebeschaffung) gelten Gebühren als vorrangige Einnahmequelle. Die aus der Schmutz- und Niederschlagswassergebühr bestehenden Abwassergebühren sollen gem. § 6 Abs. 1 KAG NRW die Kosten der öffentlichen Abwasseranlage (Kanalisation) decken. Um diesem Gesetzesauftrag gerecht zu werden, sind jährlich wiederkehrende Gebührenbedarfsberechnungen (Kalkulation) vorzunehmen. Die als Anlage beigefügte Kalkulation 2014 beruht auf dem im Rahmen der Einführung der getrennten Niederschlagswassergebühr (Regenwassergebühr) in Abstimmung mit der Kommunalagentur (vormals Kommunal - und Abwasserberatung) NRW entwickelten Kalkulationsmodell (vgl. RD-Nr. 56-IX/Z-6). Gegenüber der Gebührenkalkulation 2013 treten nur so geringfügige Abweichungen bei den jeweiligen Kostenblöcken Schmutzwasser, Niederschlagswasser Anlieger und Niederschlagswasser Straßenbaulastträger sowie den jeweiligen Maßstabseinheiten auf, dass weder die Schmutz- (4,12 €/cbm) noch die Niederschlagswassergebühren (Anlieger Grundgebühr 27,50 €/je 100 qm, Leistungsgebühr 0,40 €/qm, Straßenbaulastträger 0,81 €/qm) geändert werden brauchen. Die Stadt hat 2012 und 2013 eine Abwassergebührenhilfe von rd. 54.000 € erhalten. Da die Abwassergebühren 2014 auch ohne den Einsatz dieser Mittel stabil gehalten werden können, sollten sie noch nicht ausgeschüttet, sondern zur Gebührenstabilisierung der kommenden Jahre verfügbar bleiben. 2. Rechtliche Würdigung Aufgrund der gesetzlichen Regelungen und der Rechtsprechung des OVG NRW ist eine jährlich wiederkehrende Kalkulation aufzustellen. 3. Finanzielle Auswirkungen Über die Abwassergebühren sind die Aufwendungen für den Betrieb der öffentlichen Kanalisation zu finanzieren. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Die Abwassergebühren 2014 werden nicht verändert. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Die Gebührenkalkulation 2014 (Anlage) ist vom Rat überprüft und gebilligt.