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Mitteilungsvorlage (Wirtschaftliche Situation des Gebührenhaushaltes "Friedhöfe allgemein" insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Kostenentwicklung)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
255 kB
Datum
07.11.2013
Erstellt
24.10.13, 13:29
Aktualisiert
24.10.13, 13:29
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 10.09.2013 - Der Bürgermeister Az: 24-72-04 Nr. der Ratsdrucksache: 1151-IX __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 07.11.2013 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Wirtschaftliche Situation des Gebührenhaushaltes „Friedhöfe allgemein“ insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Kostenentwicklung __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Schmitz/Herr Lanzerath __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ Sachverhalt: Entsprechend der Jahresabschlüsse 2010 - 2012 (Anlagen 1-3) stellt sich die wirtschaftliche Situation der kostenrechnenden Einrichtung „Friedhöfe allgemein“ wie folgt dar: Rechnungsjahr Umlagefähiger Aufwand Gebühren/sonstige Entgelte Ergebnis 2010 321.381,88 € 338.684,00 € + 17.302,12 € 2011 307.003,70 € 331.683,30 € + 24.859,61 € 2012 361.678,88 € 322.713,69 € - 38.965,19 € Ursächlich dafür, dass nach Überschüssen in den Jahren 2010 und 2011 der Jahresabschuss 2012 erstmals wieder eine Unterdeckung aufweist, sind unter anderem die rückläufigen Erträge Seite 2 von Ratsdrucksache 1151-IX aus Gebühren und sonstigen Entgelten, im Wesentlichen aber der in 2012 deutlich höhere Aufwand für die Friedhofspflege und -unterhaltung. So betrugen die Aufwendungen o in der Rechungsperiode 2010, in der die Friedhofpflege überwiegend von einer Privatfirma durchgeführt wurde, für die - laufende Unterhaltung (einschl. des Entgeltes für die Privatfirma) - innere Verrechnung Bauhof - innere Verrechnung Personalkosten Bauhof 72.848,83 € 5.051,44 € 16.706,82 € Insgesamt: 94.607,09 € o in der Rechnungsperiode 2011, wo der Bauhof die Pflege der Friedhöfe Kalkar, Kirspenich und Iversheim durchführte, während die übrigen Friedhöfe von der Privatfirma gepflegt wurden, für die - laufende Unterhaltung (einschl. des Entgeltes für die Privatfirma) - innere Verrechnung Bauhof - innere Verrechnung Personalkosten Bauhof 65.590,36 € 7.791,86 € 26.197,04 € Insgesamt: 99.579,26 € o Rechnungsperiode 2012, in der der Bauhof mit Ausnahme des Friedhofes Eschweiler für die Friedhofspflege zuständig war, für die - laufende Unterhaltung - innere Verrechnung Bauhof - innere Verrechnung Personalkosten Bauhof 17.123,36 € 33.453,61 € 102.766,56 € Insgesamt: 153.343,53 € Während die Unterdeckung des Jahres 2012 in Höhe von 38.965,19 € durch die Gebührenüberschüsse der Jahre 2010 – 2012 ausgeglichen werden konnte, ergibt sich im Hinblick auf die zukünftige Finanzierung des Gebührenhaushaltes die Notwendigkeit, die erforderliche Kostendeckung  entweder durch eine weitere Gebührenerhöhung um durchschnittlich mindestens 12 Prozentpunkte  oder Einsparungen, insbesondere im Bereich der Friedhofspflege und -unterhaltung, herzustellen. Nach Einschätzung der Bauhofleitung sind Einsparpotenziale - bei der Entsorgung der Friedhofsabfälle (insbesondere bei den Grünabfällen), im Bereich des Gehölz- und Heckenschnitts nach Aufarbeitung der Pflegerückstände, bei der Wildkrautbekämpfung und durch eine Reduzierung des Pflegestandards in einer Größenordnung von rund 25.000,00 € vorhanden. Die Verwaltung wird daher zunächst die Ertrags- und Aufwandsentwicklung des laufenden und des nächsten Jahres, insbesondere im Hinblick auf die vom Bauhof angestrebte Kostenreduzierung, abwarten und -soweit erforderlich- eine überarbeitete Gebührenbedarfsberechnung vorlegen. Seite 3 von Ratsdrucksache 1151-IX