Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
27 kB
Datum
24.09.2013
Erstellt
11.09.13, 11:14
Aktualisiert
25.09.13, 06:05
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 411/2013
Az.: 11 11-41
Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 03.09.2013
gez. Elsen
Amtsleiter
RPA
- 20 -
gez. Erner,
Bürgermeister
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Finanz- und Personalausschuss
Termin
23.09.2013
beschließend
Rat
24.09.2013
beschließend
Betrifft:
04.09.2013
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Ausnahme vom Einstellungsstopp im Bauordnungsamt
Finanzielle Auswirkungen:
Die Personalkosten sind im Personalbudget enthalten.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Für die Einstellung eines technischen Angestellten im Bauordnungsamt wird die Ausnahme vom
Einstellungsstopp beschlossen.
Begründung:
Der derzeitige Stelleninhaber wechselt aufgrund einer internen Ausschreibung in den Eigenbetrieb
Immobilien. Nach Reduzierung des Außendienstes des Bauordnungsamtes vor einigen Jahren
von zwei auf eine Vollzeitstelle ist dies der einzige Außendienstmitarbeiter für die allgemeine
Bauaufsicht vor Ort und Abnahmen von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie kleineren
Baumaßnahmen. Ebenso obliegt dem Außendienst die Überprüfung von Bürgerbeschwerden und
Gefährdungsmeldungen aus dem Baubereich. Diese Tätigkeiten können insgesamt auch nicht von
den anderen technischen Sachbearbeiter/innen mit übernommen werden, zumal auch hier eine
Stelle derzeit (konjunkturbedingt reduziert) nicht besetzt ist. Eine ordnungsgemäße Bauaufsicht ist
somit ohne Neueinstellung nicht zu gewährleisten. Ebenso müsste der Bürger wesentlich länger
auf eine Reaktion auf seine Beschwerde warten bzw. könnte bei Gefährdungslagen nur verzögert
reagiert werden.
Es ist beabsichtigt diese Stelle wieder mit einem Meister aus dem Bauhauptgewerbe (Mauer,
Betonbauer, Zimmerer) zu besetzen. Die Stelle ist nach Entgeltgruppe 8 TVöD bewertet.
(Erner)
-2-