Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp im Bauordnungsamt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
27 kB
Datum
24.09.2013
Erstellt
11.09.13, 11:14
Aktualisiert
25.09.13, 06:05
Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp im Bauordnungsamt) Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp im Bauordnungsamt)

öffnen download melden Dateigröße: 27 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 411/2013 Az.: 11 11-41 Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 03.09.2013 gez. Elsen Amtsleiter RPA - 20 - gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Termin 23.09.2013 beschließend Rat 24.09.2013 beschließend Betrifft: 04.09.2013 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Ausnahme vom Einstellungsstopp im Bauordnungsamt Finanzielle Auswirkungen: Die Personalkosten sind im Personalbudget enthalten. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Für die Einstellung eines technischen Angestellten im Bauordnungsamt wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen. Begründung: Der derzeitige Stelleninhaber wechselt aufgrund einer internen Ausschreibung in den Eigenbetrieb Immobilien. Nach Reduzierung des Außendienstes des Bauordnungsamtes vor einigen Jahren von zwei auf eine Vollzeitstelle ist dies der einzige Außendienstmitarbeiter für die allgemeine Bauaufsicht vor Ort und Abnahmen von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie kleineren Baumaßnahmen. Ebenso obliegt dem Außendienst die Überprüfung von Bürgerbeschwerden und Gefährdungsmeldungen aus dem Baubereich. Diese Tätigkeiten können insgesamt auch nicht von den anderen technischen Sachbearbeiter/innen mit übernommen werden, zumal auch hier eine Stelle derzeit (konjunkturbedingt reduziert) nicht besetzt ist. Eine ordnungsgemäße Bauaufsicht ist somit ohne Neueinstellung nicht zu gewährleisten. Ebenso müsste der Bürger wesentlich länger auf eine Reaktion auf seine Beschwerde warten bzw. könnte bei Gefährdungslagen nur verzögert reagiert werden. Es ist beabsichtigt diese Stelle wieder mit einem Meister aus dem Bauhauptgewerbe (Mauer, Betonbauer, Zimmerer) zu besetzen. Die Stelle ist nach Entgeltgruppe 8 TVöD bewertet. (Erner) -2-