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Beschlussvorlage (16. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
150 kB
Datum
12.11.2013
Erstellt
24.10.13, 13:29
Aktualisiert
24.10.13, 13:29
Beschlussvorlage (16. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel) Beschlussvorlage (16. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel) Beschlussvorlage (16. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 25.09.2013 - Der Bürgermeister Az: 24-50-03 Nr. der Ratsdrucksache: 1182-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 07.11.2013 Rat 12.11.2013 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 16. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr R. Schmitz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1182-IX 1. Sachverhalt: Mit dieser Ratsdrucksache wird als Anlage 1 die 16. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Nachdem die Gebühren aufgrund des Ergebnisses der gemeinsamen Ausschreibung der Abfallentsorgungsleistungen bereits in diesem Jahr deutlich gesenkt werden konnten, ermöglichen - die aktuelle Entwicklung der zu entsorgenden Abfallmengen, - die Erlöse aus der Altpapierverwertung und - die nach einem Jahr Vertragslaufzeit genauer zu kalkulierenden Unternehmerentgelte eine erneute - wenn auch nur geringfügige - Reduzierung der Abfallentsorgungsgebühren. Diese Entwicklung ist auch der Tatsache geschuldet, dass die Entsorgungsgebühren des Kreises nicht steigen. Zudem kann die Firma Schönmacker aufgrund der vertraglich vereinbarten Preisanpassungsklausel keine Erhöhung der Unternehmerentgelte geltend machen. Aufgrund dieser Rahmenbedingungen, stellen sich die ab dem 01.01.2014 festzusetzenden Abfallentsorgungsgebühren wie folgt dar. Darstellung der Gebührenentwicklung  Entwicklung der Restmüllbehältergebühr Behältergröße 60 Ltr. Restmüllbehälter derzeitiger Gebüh- kalkulierte Reduzie- kalkulierter Gerensatz/€ rung/€ bührensatz/€ 82,80 1,20 81,60 80 Ltr. Restmüllbehälter 110,40 1,60 108,80 120 Ltr. Restmüllbehälter 165,60 2,40 163,20 240 Ltr. Restmüllbehälter 331,20 4,80 326,40 660 ltr. Container 1.821,60 26,40 1.795,20 1.100 ltr. Container 3.036,00 44,00 2.992,00  Entwicklung des Grundpreises Bezeichnung Volle Grundgebühr bei Benutzung der Bio-Tonne Reduziert Grundgebühr bei Eigenkompostierung derzeitiger Gebüh- Kalkulierte Reduzie- kalkulierter Gerensatz /€ rung/€ bührensatz/€ 53,44 2,22 51,22 22,98 0,96 22,02  Entwicklung der Gebühr für zusätzlich vorgehaltene Biotonnen bzw. zusätzliches Biotonnenvolumen Biotonnenvolumen 80 Ltr. Gefäßvolumen derzeitiger Gebüh- kalkulierte Reduzie- kalkulierter Gerensatz/€ rung/€ bührensatz/€ 23,08 2,52 20,56 120 Ltr. Restmüllbehälter 34,62 3,78 30,84 240 Ltr. Restmüllbehälter 69,24 7,56 61,68 Seite 3 von Ratsdrucksache 1182-IX  Entwicklung der Gebührenzuschläge bei Miete der Restmüllbehälter Behältergröße 60 Ltr. Restmüllbehälter derzeitiger Gebüh- kalkulierte Reduzie- kalkulierter Gerensatz/€ rung/€ bührensatz/€ 1,18 0,13 1,05 80 Ltr. Restmüllbehälter 1,18 0,13 1,05 120 Ltr. Restmüllbehälter 1,18 0,13 1,05 240 Ltr. Restmüllbehälter 1,46 0,13 1,33 660 Ltr. Container 5,03 0,13 4,90 1.100 Ltr. Container 6,89 0,13 6,76 Gebühr für die Gestellung und Abfuhr von Groß-Containern Gemäß § 11 Absatz 4 der Abfallentsorgungssatzung werden für Abfälle die nach ihrer Art, Menge und Beschaffenheit nicht mit den ansonsten angebotenen Systemen (Restmüllbehälter, Sperrgutabfuhr, Grünschnittsammlung) befördert werden können, Absetz- bzw. Abrollcontainer mit einem Fassungsvermögen von 7, 10, 12, 20 und 36 m³ Fassungsvermögen zur Verfügung gestellt. Für die Praxis sind diese Container nur von geringer Bedeutung. Mit der Gebühr wird das Entgelt der Firma Schoenmackers für die Bereitstellung und den Transport der Container zuzüglich der Verwaltungsgemeinkosten auf die Benutzer umgelegt. Die ausführliche Darstellung zu den einzelnen Kostenpositionen des Gebührenhaushaltes finden Sie in der Zusatzerläuterung 1 zu dieser Ratsdrucksache, die wegen der vertraulich zu behandelnden Unternehmerentgelte im nichtöffentlichen Teil der Tagesordnung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt wird. 2. Rechtliche Würdigung Gemäß § 6 Kommunalabgabengesetz i. V. mit den kommunalverfassungsrechtlichen Haushaltsvorschriften sind von der Stadt kostendeckende Gebühren zu erheben. 3. Finanzielle Auswirkungen Der Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“ ist kostendeckend, so dass der Gesamthaushalt nicht tangiert wird. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine 7. Beschlussvorschlag: 16. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel Die 16. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel wird in der Fassung des als Anlage 1 zu dieser Ratsdrucksache vorliegenden Entwurfs beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.