Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
150 kB
Datum
12.11.2013
Erstellt
24.10.13, 13:29
Aktualisiert
24.10.13, 13:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 25.09.2013
- Der Bürgermeister Az: 24-50-03
Nr. der Ratsdrucksache: 1182-IX
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
07.11.2013
Rat
12.11.2013
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
16. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Herr R. Schmitz
__________________________________________________________________________
( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
HFA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1182-IX
1. Sachverhalt:
Mit dieser Ratsdrucksache wird als Anlage 1 die 16. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung
vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel zur Beratung
und Beschlussfassung vorgelegt.
Nachdem die Gebühren aufgrund des Ergebnisses der gemeinsamen Ausschreibung der Abfallentsorgungsleistungen bereits in diesem Jahr deutlich gesenkt werden konnten, ermöglichen
- die aktuelle Entwicklung der zu entsorgenden Abfallmengen,
- die Erlöse aus der Altpapierverwertung und
- die nach einem Jahr Vertragslaufzeit genauer zu kalkulierenden Unternehmerentgelte
eine erneute - wenn auch nur geringfügige - Reduzierung der Abfallentsorgungsgebühren.
Diese Entwicklung ist auch der Tatsache geschuldet, dass die Entsorgungsgebühren des Kreises
nicht steigen. Zudem kann die Firma Schönmacker aufgrund der vertraglich vereinbarten Preisanpassungsklausel keine Erhöhung der Unternehmerentgelte geltend machen.
Aufgrund dieser Rahmenbedingungen, stellen sich die ab dem 01.01.2014 festzusetzenden Abfallentsorgungsgebühren wie folgt dar.
Darstellung der Gebührenentwicklung
Entwicklung der Restmüllbehältergebühr
Behältergröße
60 Ltr. Restmüllbehälter
derzeitiger Gebüh- kalkulierte Reduzie- kalkulierter Gerensatz/€
rung/€
bührensatz/€
82,80
1,20
81,60
80 Ltr. Restmüllbehälter
110,40
1,60
108,80
120 Ltr. Restmüllbehälter
165,60
2,40
163,20
240 Ltr. Restmüllbehälter
331,20
4,80
326,40
660 ltr. Container
1.821,60
26,40
1.795,20
1.100 ltr. Container
3.036,00
44,00
2.992,00
Entwicklung des Grundpreises
Bezeichnung
Volle Grundgebühr bei Benutzung der Bio-Tonne
Reduziert Grundgebühr bei
Eigenkompostierung
derzeitiger Gebüh- Kalkulierte Reduzie- kalkulierter Gerensatz /€
rung/€
bührensatz/€
53,44
2,22
51,22
22,98
0,96
22,02
Entwicklung der Gebühr für zusätzlich vorgehaltene Biotonnen bzw. zusätzliches Biotonnenvolumen
Biotonnenvolumen
80 Ltr. Gefäßvolumen
derzeitiger Gebüh- kalkulierte Reduzie- kalkulierter Gerensatz/€
rung/€
bührensatz/€
23,08
2,52
20,56
120 Ltr. Restmüllbehälter
34,62
3,78
30,84
240 Ltr. Restmüllbehälter
69,24
7,56
61,68
Seite 3 von Ratsdrucksache 1182-IX
Entwicklung der Gebührenzuschläge bei Miete der Restmüllbehälter
Behältergröße
60 Ltr. Restmüllbehälter
derzeitiger Gebüh- kalkulierte Reduzie- kalkulierter Gerensatz/€
rung/€
bührensatz/€
1,18
0,13
1,05
80 Ltr. Restmüllbehälter
1,18
0,13
1,05
120 Ltr. Restmüllbehälter
1,18
0,13
1,05
240 Ltr. Restmüllbehälter
1,46
0,13
1,33
660 Ltr. Container
5,03
0,13
4,90
1.100 Ltr. Container
6,89
0,13
6,76
Gebühr für die Gestellung und Abfuhr von Groß-Containern
Gemäß § 11 Absatz 4 der Abfallentsorgungssatzung werden für Abfälle die nach ihrer Art, Menge
und Beschaffenheit nicht mit den ansonsten angebotenen Systemen (Restmüllbehälter, Sperrgutabfuhr, Grünschnittsammlung) befördert werden können, Absetz- bzw. Abrollcontainer mit einem
Fassungsvermögen von 7, 10, 12, 20 und 36 m³ Fassungsvermögen zur Verfügung gestellt. Für
die Praxis sind diese Container nur von geringer Bedeutung. Mit der Gebühr wird das Entgelt der
Firma Schoenmackers für die Bereitstellung und den Transport der Container zuzüglich der Verwaltungsgemeinkosten auf die Benutzer umgelegt.
Die ausführliche Darstellung zu den einzelnen Kostenpositionen des Gebührenhaushaltes finden
Sie in der Zusatzerläuterung 1 zu dieser Ratsdrucksache, die wegen der vertraulich zu behandelnden Unternehmerentgelte im nichtöffentlichen Teil der Tagesordnung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt wird.
2. Rechtliche Würdigung
Gemäß § 6 Kommunalabgabengesetz i. V. mit den kommunalverfassungsrechtlichen Haushaltsvorschriften sind von der Stadt kostendeckende Gebühren zu erheben.
3. Finanzielle Auswirkungen
Der Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“ ist kostendeckend, so dass der Gesamthaushalt nicht
tangiert wird.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine
7. Beschlussvorschlag:
16. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel
Die 16. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel wird in der Fassung des als Anlage 1 zu dieser Ratsdrucksache vorliegenden Entwurfs beschlossen.
Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.