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Allgemeine Vorlage (Verbesserung der Entwässerungssituation im Ortsteil Boich im Bereich "Dechanei/L 249"; hier: Zustimmung zur Durchführung erforderlicher Baumaßnahmen)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
12 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Verbesserung der Entwässerungssituation im Ortsteil Boich im Bereich "Dechanei/L 249";
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hier: Zustimmung zur Durchführung erforderlicher Baumaßnahmen)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl/653-05 BE: Herr Schmühl Kreuzau, Datum Vorlagen-Nr.: 62/2005 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 06.09.2005 20.09.2005 27.09.2005 TOP: Verbesserung der Entwässerungssituation im Ortsteil Boich im Bereich „Dechanei/L 249“; hier: Zustimmung zur Durchführung erforderlicher Baumaßnahmen I. Sach- und Rechtslage: Anlässlich des Hochwasserereignisses am 25.04.2005 sind bekanntlich im Ortsteil Boich im Bereich „Dechanei“ zum Teil erhebliche Schäden an Privatgrundstücken und Häusern entstanden. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf den Inhalt meiner Sitzungsvorlage Nr. 45/2005 vom 18.05.2005 sowie die durchgeführte Ortsbesichtigung des Bau- und Planungsausschusses vom 07.06.2005. Anlässlich der Ortsbesichtigung habe ich bereits darauf hingewiesen, dass es zwingend geboten ist, die Entwässerungssituation der L 249 Richtung „Dechanei“ zu überprüfen. Diese Überprüfungen sind inzwischen abgeschlossen und haben zum Ergebnis, dass bauliche Veränderungen angezeigt sind. Hierzu folgende Ausführungen: Südlich der Ortslage Boich verläuft die L 249 von Kreuzau in Richtung Nideggen. Ein Teil des Oberflächenwassers dieser Straße sowie aus dem natürlichen Einzugsgebiet südlich der L 249 entwässert über Graben- und Rohrsysteme in den Boicher Bach in Höhe der Straße „Dechanei“. Aus der beigefügten Übersichtskarte ist das Einzugsgebiet und der Verlauf der Leitung Richtung Boicher Bach ersichtlich. Während entlang der L 249 ein offener Wegeseitengraben vorhanden ist, stellt sich das Entwässerungssystem entlang des Wirtschaftsweges, der Richtung „Dechanei“ führt, derzeit wie folgt dar (in der beiliegenden Übersichtskarte sind die Teilstücke entsprechend der nachstehenden Nummerierung gekennzeichnet): Teilstück 1: 22,40 m Kanalleitung DN 500 Teilstück 2: 32,40 m Kanalleitung DN 400 Teilstück 3: 46,90 m Kanalleitung DN 300 Teilstück 4: 116,00 m Betonhalbschalen DN 400 Dieses Entwässerungssystem basiert auf Berechnungen aus dem Jahre 1974, die im Zusammenhang mit dem Bau der L 249, Ortsumgehung Boich, erstellt worden sind. Entsprechend den damals getroffenen Vereinbarungen wurde dieses Rohrleitungssystem von der Gemeinde Kreuzau verlegt, die Kosten jedoch vom damaligen Landesstraßenbauamt erstattet. Die Unterhaltung und Erhaltung dieser Vorflut ist aufgrund bestehender Vereinbarungen in der Zuständigkeit der Gemeinde Kreuzau verblieben. Auch in der Vergangenheit ist es bei Starkniederschlägen vermehrt zu Wasseraustritten und oberflächenlichen Abflüssen des Wassers, insbesondere im Bereich der Halbschalen gekommen. Bei dem Ereignis am 25.04.2005 handelt es sich jedoch um ein einmaliges Ereignis in dieser Form. Da es sich um einen lokalen begrenzten Niederschlag gehandelt hat und im näheren Einzugsgebiet keine offiziellen Messstellen des STUA Aachen vorhanden sind, lässt sich nicht -2feststellen, ob es sich um ein mehr als 50-jährliches Ereignis gehandelt hat. Fest steht, dass das Entwässerungssystem ordnungsgemäß unterhalten war und die Schäden nicht durch Verstopfungen aufgetreten sind. Das seinerzeit verlegte Rohrsystem basierte auf der Annahme, dass aus dem Einzugsgebiet eine Wassermenge von 282,5 l/sec. abgeführt werden muss. Von dem Einzugsgebiet (22,33 ha) entfallen ca. 8 % auf die Straßenfläche und 92 % auf das natürliche Einzugsgebiet. Ich habe inzwischen eine neue Berechnung nach heutigen Erkenntnissen und Abflussmengen vornehmen lassen. Hierbei wurden als maßgebliche Ereignisse ein Kurzzeitereignis von 30 Min. und einer Niederschlagshöhe von 35,6 mm sowie ein Langzeitereignis von 2 Stunden mit einer Niederschlagshöhe von 56 mm zugrunde gelegt. Beide Niederschläge weisen statistisch eine Wiederkehrzeit von 50 Jahren auf. Für das Kurzzeitereignis ergibt sich hieraus ein Abfluss von 206 l/sec. und für das Langzeitereignis von 448 l/sec. Diese Berechnungen führen zu dem eindeutigen Ergebnis, dass das vorhandene Entwässerungssystem teilweise nicht ausreichend dimensioniert ist, um diese Wassermassen abzuführen. Während die wie oben unter Ziffer 1 und 2 aufgeführten Kanalleitungen DN 500 und DN 400 ausreichend sind, müssen die vorhandenen Kanalleitungen DN 300 und die Betonhalbschalen DN 400 durch eine geschlossene Kanalleitung DN 400 ausgetauscht werden. Es handelt sich hierbei um eine Länge von ca. 160 m. Außerdem halte ich es für erforderlich, das bisher noch nicht asphaltierte Teilstück des Wirtschaftsweges im Rahmen der Baumaßnahme ebenfalls zu asphaltieren, um auch bei normal starken Niederschlägen ein Ausspülen des Weges zu verhindern. Hierzu ist es erforderlich, den Wirtschaftsweg auf einer Länge von ca. 120 m mit einer 10 cm-Tragdeckschicht auszubauen. Die Gesamtkosten wurden vom Ingenieurbüro mit rund 80.000,00 € ermittelt. Hiervon entfallen rund 70.000,00 € auf die Entwässerungsleitungen und 10.000,00 € auf die Asphaltierung des Weges. Hinsichtlich der Finanzierung verweise ich auf meine Ausführungen unter Ziffer II. Im Rahmen der durchgeführten Überprüfungen wurde auch eine Grobuntersuchung durchgeführt, ob und inwieweit es möglich ist, den Straßenseitengraben der L 249 anderweitig zu entwässern. Hierzu wäre es jedoch erforderlich, den vorhandenen Entwässerungsgraben in dem Teilstück zwischen K 12 und K 13 (siehe beigef. Lageplan) gefällemäßig zu verändern. Es handelt sich hierbei um ca. 160 lfdm. Es müsste ein Höhenunterschied von ca. 2,00 m überwunden werden. Dies lässt sich mit einem offenen Graben überhaupt nicht verwirklichen. Vielmehr wäre hier die Verlegung einer geschlossenen Leitung erforderlich. Die hiermit verbundenen Kosten sind ohne nähere Untersuchungen um ein Vielfaches höher als die Veränderung der Entwässerungssituation, wie vorgeschlagen. Von daher sollte hier auf detailliertere Kostenermittlungen und Untersuchungen verzichtet werden. Rechtlich stellt sich für mich die Frage, ob der Landesbetrieb Straßenbau sich an den Kosten beteiligen muss. Fakt ist, dass aufgrund der bestehenden Vereinbarungen aus dem Jahre 1974 sich die Gemeinde zur Unterhaltung und Erhaltung der Vorflut verpflichtet hat. Fakt ist auch, dass vor der Verlegung des heutigen Systems und somit vor dem Bau der L 249 ebenfalls ein Entwässerungssystem vorhanden war, welches lediglich durch den Bau der L 249 verändert worden ist. Fakt ist auch, dass sich der Anteil der Straßenwässer auf ca. 8 % und der Anteil des natürlichen Einzugsgebietes auf 92 % beläuft. Ich habe die erarbeiteten Unterlagen inzwischen dem Landesbetrieb Straßenbau NRW zur Stellungnahme zugesandt und gleichzeitig darauf hingewiesen, dass die Gemeinde Kreuzau zumindest eine Kostenbeteiligung des Baulastträgers der L 249 erwartet. Ich hoffe, dass mir eine Rückantwort bis zur Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vorliegt, wobei ich wenig Hoffnung habe. Unabhängig von der Frage der Kostenbeteiligung schlage ich Ihnen vor, der Durchführung der Maßnahme zuzustimmen und die Verwaltung zu beauftragen, unverzüglich die Ausschreibung durchzuführen, damit noch in diesem Jahr mit den Bauarbeiten begonnen werden kann. -3II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Gesamtkosten belaufen sich, wie erwähnt, voraussichtlich auf 80.000,00 €. Hierauf entfallen 10.000,00 € für die Asphaltierung des Verbindungsweges „Dechanei“/L 249. Dieser Betrag muss aus dem Verwaltungshaushalt finanziert werden. Die entsprechenden Kosten gehen zu Lasten des Haushaltsansatzes 630.5100. Haushaltsmittel stehen noch zur Verfügung. Die Kosten für die Erneuerung der Entwässerungsleitungen müssen aus dem Vermögenshaushalt bereitgestellt werden. Im Haushaltsplan sind bei Haushaltsstelle 700.9501 Haushaltsmittel in Höhe von 150.000,00 € für Kanalerneuerungen veranschlagt. Diese Mittel stehen noch in voller Höhe für das Jahr 2005 zur Verfügung. III. Beschlussvorschlag: „1. Der Verbesserung der Entwässerungssituation im Bereich „Dechanei/L249“ wird entsprechend den vorliegenden Untersuchungsergebnissen zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die entsprechenden Baumaßnahmen öffentlich auszuschreiben.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________