Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
12 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl/653-05
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, Datum
Vorlagen-Nr.:
62/2005
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
06.09.2005
20.09.2005
27.09.2005
TOP: Verbesserung der Entwässerungssituation im Ortsteil Boich im Bereich „Dechanei/L 249“;
hier: Zustimmung zur Durchführung erforderlicher Baumaßnahmen
I. Sach- und Rechtslage:
Anlässlich des Hochwasserereignisses am 25.04.2005 sind bekanntlich im Ortsteil Boich im
Bereich „Dechanei“ zum Teil erhebliche Schäden an Privatgrundstücken und Häusern entstanden.
Ich verweise in diesem Zusammenhang auf den Inhalt meiner Sitzungsvorlage Nr. 45/2005 vom
18.05.2005 sowie die durchgeführte Ortsbesichtigung des Bau- und Planungsausschusses vom
07.06.2005. Anlässlich der Ortsbesichtigung habe ich bereits darauf hingewiesen, dass es
zwingend geboten ist, die Entwässerungssituation der L 249 Richtung „Dechanei“ zu überprüfen.
Diese Überprüfungen sind inzwischen abgeschlossen und haben zum Ergebnis, dass bauliche
Veränderungen angezeigt sind. Hierzu folgende Ausführungen:
Südlich der Ortslage Boich verläuft die L 249 von Kreuzau in Richtung Nideggen. Ein Teil des
Oberflächenwassers dieser Straße sowie aus dem natürlichen Einzugsgebiet südlich der L 249
entwässert über Graben- und Rohrsysteme in den Boicher Bach in Höhe der Straße „Dechanei“.
Aus der beigefügten Übersichtskarte ist das Einzugsgebiet und der Verlauf der Leitung Richtung
Boicher Bach ersichtlich. Während entlang der L 249 ein offener Wegeseitengraben vorhanden ist,
stellt sich das Entwässerungssystem entlang des Wirtschaftsweges, der Richtung „Dechanei“
führt, derzeit wie folgt dar (in der beiliegenden Übersichtskarte sind die Teilstücke entsprechend
der nachstehenden Nummerierung gekennzeichnet):
Teilstück 1: 22,40 m Kanalleitung DN 500
Teilstück 2: 32,40 m Kanalleitung DN 400
Teilstück 3: 46,90 m Kanalleitung DN 300
Teilstück 4: 116,00 m Betonhalbschalen DN 400
Dieses Entwässerungssystem basiert auf Berechnungen aus dem Jahre 1974, die im
Zusammenhang mit dem Bau der L 249, Ortsumgehung Boich, erstellt worden sind. Entsprechend
den damals getroffenen Vereinbarungen wurde dieses Rohrleitungssystem von der Gemeinde
Kreuzau verlegt, die Kosten jedoch vom damaligen Landesstraßenbauamt erstattet. Die
Unterhaltung und Erhaltung dieser Vorflut ist aufgrund bestehender Vereinbarungen in der
Zuständigkeit der Gemeinde Kreuzau verblieben.
Auch in der Vergangenheit ist es bei Starkniederschlägen vermehrt zu Wasseraustritten und
oberflächenlichen Abflüssen des Wassers, insbesondere im Bereich der Halbschalen gekommen.
Bei dem Ereignis am 25.04.2005 handelt es sich jedoch um ein einmaliges Ereignis in dieser
Form. Da es sich um einen lokalen begrenzten Niederschlag gehandelt hat und im näheren
Einzugsgebiet keine offiziellen Messstellen des STUA Aachen vorhanden sind, lässt sich nicht
-2feststellen, ob es sich um ein mehr als 50-jährliches Ereignis gehandelt hat. Fest steht, dass das
Entwässerungssystem ordnungsgemäß unterhalten war und die Schäden nicht durch
Verstopfungen aufgetreten sind.
Das seinerzeit verlegte Rohrsystem basierte auf der Annahme, dass aus dem Einzugsgebiet eine
Wassermenge von 282,5 l/sec. abgeführt werden muss. Von dem Einzugsgebiet (22,33 ha)
entfallen ca. 8 % auf die Straßenfläche und 92 % auf das natürliche Einzugsgebiet.
Ich habe inzwischen eine neue Berechnung nach heutigen Erkenntnissen und Abflussmengen
vornehmen lassen. Hierbei wurden als maßgebliche Ereignisse ein Kurzzeitereignis von 30 Min.
und einer Niederschlagshöhe von 35,6 mm sowie ein Langzeitereignis von 2 Stunden mit einer
Niederschlagshöhe von 56 mm zugrunde gelegt. Beide Niederschläge weisen statistisch eine
Wiederkehrzeit von 50 Jahren auf. Für das Kurzzeitereignis ergibt sich hieraus ein Abfluss von 206
l/sec. und für das Langzeitereignis von 448 l/sec.
Diese Berechnungen führen zu dem eindeutigen Ergebnis, dass das vorhandene
Entwässerungssystem teilweise nicht ausreichend dimensioniert ist, um diese Wassermassen
abzuführen. Während die wie oben unter Ziffer 1 und 2 aufgeführten Kanalleitungen DN 500 und
DN 400 ausreichend sind, müssen die vorhandenen Kanalleitungen DN 300 und die
Betonhalbschalen DN 400 durch eine geschlossene Kanalleitung DN 400 ausgetauscht werden.
Es handelt sich hierbei um eine Länge von ca. 160 m. Außerdem halte ich es für erforderlich, das
bisher noch nicht asphaltierte Teilstück des Wirtschaftsweges im Rahmen der Baumaßnahme
ebenfalls zu asphaltieren, um auch bei normal starken Niederschlägen ein Ausspülen des Weges
zu verhindern. Hierzu ist es erforderlich, den Wirtschaftsweg auf einer Länge von ca. 120 m mit
einer 10 cm-Tragdeckschicht auszubauen.
Die Gesamtkosten wurden vom Ingenieurbüro mit rund 80.000,00 € ermittelt. Hiervon entfallen
rund 70.000,00 € auf die Entwässerungsleitungen und 10.000,00 € auf die Asphaltierung des
Weges. Hinsichtlich der Finanzierung verweise ich auf meine Ausführungen unter Ziffer II.
Im Rahmen der durchgeführten Überprüfungen wurde auch eine Grobuntersuchung durchgeführt,
ob und inwieweit es möglich ist, den Straßenseitengraben der L 249 anderweitig zu entwässern.
Hierzu wäre es jedoch erforderlich, den vorhandenen Entwässerungsgraben in dem Teilstück
zwischen K 12 und K 13 (siehe beigef. Lageplan) gefällemäßig zu verändern. Es handelt sich
hierbei um ca. 160 lfdm. Es müsste ein Höhenunterschied von ca. 2,00 m überwunden werden.
Dies lässt sich mit einem offenen Graben überhaupt nicht verwirklichen. Vielmehr wäre hier die
Verlegung einer geschlossenen Leitung erforderlich. Die hiermit verbundenen Kosten sind ohne
nähere
Untersuchungen
um
ein
Vielfaches
höher
als
die
Veränderung
der
Entwässerungssituation, wie vorgeschlagen. Von daher sollte hier auf detailliertere
Kostenermittlungen und Untersuchungen verzichtet werden.
Rechtlich stellt sich für mich die Frage, ob der Landesbetrieb Straßenbau sich an den Kosten
beteiligen muss. Fakt ist, dass aufgrund der bestehenden Vereinbarungen aus dem Jahre 1974
sich die Gemeinde zur Unterhaltung und Erhaltung der Vorflut verpflichtet hat. Fakt ist auch, dass
vor der Verlegung des heutigen Systems und somit vor dem Bau der L 249 ebenfalls ein
Entwässerungssystem vorhanden war, welches lediglich durch den Bau der L 249 verändert
worden ist. Fakt ist auch, dass sich der Anteil der Straßenwässer auf ca. 8 % und der Anteil des
natürlichen Einzugsgebietes auf 92 % beläuft. Ich habe die erarbeiteten Unterlagen inzwischen
dem Landesbetrieb Straßenbau NRW zur Stellungnahme zugesandt und gleichzeitig darauf
hingewiesen, dass die Gemeinde Kreuzau zumindest eine Kostenbeteiligung des Baulastträgers
der L 249 erwartet. Ich hoffe, dass mir eine Rückantwort bis zur Sitzung des Bau- und
Planungsausschusses vorliegt, wobei ich wenig Hoffnung habe.
Unabhängig von der Frage der Kostenbeteiligung schlage ich Ihnen vor, der Durchführung der
Maßnahme zuzustimmen und die Verwaltung zu beauftragen, unverzüglich die Ausschreibung
durchzuführen, damit noch in diesem Jahr mit den Bauarbeiten begonnen werden kann.
-3II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Gesamtkosten belaufen sich, wie erwähnt, voraussichtlich auf 80.000,00 €. Hierauf entfallen
10.000,00 € für die Asphaltierung des Verbindungsweges „Dechanei“/L 249. Dieser Betrag muss
aus dem Verwaltungshaushalt finanziert werden. Die entsprechenden Kosten gehen zu Lasten des
Haushaltsansatzes 630.5100. Haushaltsmittel stehen noch zur Verfügung. Die Kosten für die
Erneuerung der Entwässerungsleitungen müssen aus dem Vermögenshaushalt bereitgestellt
werden. Im Haushaltsplan sind bei Haushaltsstelle 700.9501 Haushaltsmittel in Höhe von
150.000,00 € für Kanalerneuerungen veranschlagt. Diese Mittel stehen noch in voller Höhe für das
Jahr 2005 zur Verfügung.
III. Beschlussvorschlag:
„1. Der Verbesserung der Entwässerungssituation im Bereich „Dechanei/L249“ wird
entsprechend den vorliegenden Untersuchungsergebnissen zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die entsprechenden Baumaßnahmen öffentlich
auszuschreiben.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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