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Beschlussvorlage (Dienstanweisung über die Grundsätze der Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 Abs. 1 GemHVO der Stadt Bad Münstereifel)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
94 kB
Datum
25.03.2014
Erstellt
06.03.14, 17:10
Aktualisiert
06.03.14, 17:10
Beschlussvorlage (Dienstanweisung über die Grundsätze der Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 Abs. 1 GemHVO der Stadt Bad Münstereifel) Beschlussvorlage (Dienstanweisung über die Grundsätze der Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 Abs. 1 GemHVO der Stadt Bad Münstereifel) Beschlussvorlage (Dienstanweisung über die Grundsätze der Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 Abs. 1 GemHVO der Stadt Bad Münstereifel)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 04.03.2014 - Der Bürgermeister Az: 22-02-21 S Nr. der Ratsdrucksache: 1288-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 18.03.2014 Rat 25.03.2014 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Dienstanweisung über die Grundsätze der Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 Abs. 1 GemHVO der Stadt Bad Münstereifel __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Bürgermeister Alexander Büttner __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1288-IX 1. Sachverhalt: Mit dem 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz für Gemeinden und Gemeindeverbände im Land NRW wurden die Bestimmungen zu § 22 GemHVO – Ermächtigungsübertragungen – geändert: Bisherige Fassung (Abs. 1): „Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen sind übertragbar und bleiben bis zum Ende des folgenden Haushaltsjahres verfügbar. Werden sie übertragen, erhöhen sie die entsprechenden Positionen im Haushaltsplan des folgenden Jahres.“ Neue Fassung (Abs. 1): „Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen sind übertragbar. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister regelt mit Zustimmung des Rates die Grundsätze über Art, Umfang und Dauer der Ermächtigungsübertragungen.“ Grundsätzlich bleibt die Übertragbarkeit von Ermächtigungen im Rahmen einer wirtschaftlichen Haushaltsführung uneingeschränkt bestehen. Die bisher geltenden Detailregelungen wurden jedoch gestrichen und die Entscheidung stärker in die Verantwortung der einzelnen Kommune gelegt. Künftig hat der Bürgermeister mit Zustimmung des Rates die Grundsätze der Übertragung von Haushaltsmitteln zu regeln. Bisher wurden die Übertragungen den Ansätzen des neuen Haushaltsjahres zugeschlagen, da der Beschluss über den Haushalt erst nach Vorliegen der Übertragungen im neuen Jahr gefasst wurde. Da der Haushalt der Stadt Bad Münstereifel für das Haushaltsjahr 2014 bereits im November beschlossen wurde, ergibt sich erstmals eine Ermächtigungsübertragung nach § 22 GemHVO n.F. . Die Verwaltung hat auf der Grundlage der Ermächtigungsübertragungen des Haushaltsjahres 2013 eine entsprechende Dienstanweisung über die Regelungen zur Übertragung von Ermächtigungen erstellt. Diese ist als Anlage 1 beigefügt. 2. Rechtliche Würdigung Siehe Sachverhalt 3. Finanzielle Auswirkungen Der Haushaltsplan eines jeden Jahres erhält Ermächtigungen, Aufwendungen und Auszahlungen zu leisten. Diese unterliegen grundsätzlich dem Prinzip der Jährlichkeit. Werden Ermächtigungen übertragen, erhöhen sie die entsprechenden Positionen des folgendes Haushaltsjahres und verbessern das Ergebnis des abgelaufenen Haushaltsjahres. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Siehe Dienstanweisung 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel 7. Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bad Münstereifel stimmt der als Anlage 1 beigefügten Dienstanweisung über die Grundsätze der Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 Abs. 1 GemHVO NRW der Stadt Bad Münstereifel zu. Seite 3 von Ratsdrucksache 1288-IX