Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
87 kB
Datum
09.12.2014
Erstellt
24.10.14, 13:07
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kultur, Schule, Soziales, Sport - Herr Steg
BE: Herr Steg
Kreuzau, 22.10.2014
Vorlagen-Nr.: 52/2014
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Schulausschuss
Sanierungs- und
Entwicklungsausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
05.11.2014
10.11.2014
19.11.2014
02.12.2014
Schulträgeranteil der Gemeinde Kreuzau an der St. Angela-Schulträgergesellschaft mbH,
Düren
I. Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Kreuzau hat 2006 gemeinsam mit dem Kreis Düren und den Kommunen
Hürtgenwald, Inden, Langerwehe, Merzenich, Nideggen, Niederzier, Nörvenich und Vettweiß
einen Vertrag mit der St. Angela-Schulgesellschaft mbH Düren abgeschlossen (s. Anlage 1).
Zweck des Vertrages ist die finanzielle Absicherung des Ersatzschulhaushaltes, unabhängig von
der durch die Stadt Düren als Standortkommune getroffenen Zuschussregelung. Desweiteren
wurde ein Vertrag zwischen den o.a. Kommunen zur internen Regelung der Aufteilung des
Zuschussbetrages geschlossen (s. Anlage 2). Aus § 1 des letztgenannten Vertrages ergeben sich
die höchstens zu zahlenden Zuschüsse.
Folgende Zuschüsse sind bisher gezahlt worden:
2006
53 Schülerinnen
675,60 €
2007
64 Schülerinnen
0,00 €
2008
76 Schülerinnen
3.669,23 €
2009
74 Schülerinnen
3.668,85 €
2010
67 Schülerinnen
3.200,20 €
2011
62 Schülerinnen
2.886,58 €
2012
59 Schülerinnen
2.831,04 €
Eine Abrechnung für das Jahr 2013 liegt noch nicht vor.
§ 5 des erstgenannten Vertrages regelt die Vertragsdauer, die ebenso für den zweitgenannten
Vertrag gilt (siehe dort § 3). Danach sind die Verträge bis zum 31.12.2015 befristet und verlängern
sich jeweils um 2 Jahre, wenn sie nicht mit einer Frist von einem Jahr zum Jahresende vorher
schriftlich gegenüber dem Schulträger gekündigt werden. Daher steht nun die Entscheidung an,
ob die Verträge gekündigt werden sollen oder nicht. Eine Verpflichtung zur Weiterführung besteht
nicht. Seitens der Stadt Nideggen wurden die Verträge bereits gekündigt. In den übrigen
Kommunen steht die Entscheidung noch aus. Auf Kreisebene soll vorgeschlagen werden, die
Verträge fortzusetzen, auch wenn weitere Kommunen die Kündigung aussprechen, allerdings soll
der bisherige Höchstbetrag bestehen bleiben. Der Schulausschuss des Kreises Düren tagt am
29.10.2014.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Bei eine Fortführung der Verträge zur Finanzierung des Schulträgeranteils an der St. AngelaSchulträger mbH, Düren, ergeben sich keine Veränderung. Bei einer Kündigung der Verträge
werden freiwillige Mittel in Höhe von zuletzt 2.881,23 € (für 2012) weniger verausgabt.
III. Beschlussvorschlag:
Da es sich um eine politische Entscheidung handelt, wird seitens der Verwaltung kein
Beschlussvorschlag verfasst.
Der Bürgermeister
- Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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Anlagen
-2-