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Allgemeine Vorlage (Schulträgeranteil der Gemeinde Kreuzau an der St. Angela-Schulträgergesellschaft mbH, Düren)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
87 kB
Datum
09.12.2014
Erstellt
24.10.14, 13:07
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Gemeinde Kreuzau Kultur, Schule, Soziales, Sport - Herr Steg BE: Herr Steg Kreuzau, 22.10.2014 Vorlagen-Nr.: 52/2014 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Schulausschuss Sanierungs- und Entwicklungsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Rat 05.11.2014 10.11.2014 19.11.2014 02.12.2014 Schulträgeranteil der Gemeinde Kreuzau an der St. Angela-Schulträgergesellschaft mbH, Düren I. Sach- und Rechtslage: Die Gemeinde Kreuzau hat 2006 gemeinsam mit dem Kreis Düren und den Kommunen Hürtgenwald, Inden, Langerwehe, Merzenich, Nideggen, Niederzier, Nörvenich und Vettweiß einen Vertrag mit der St. Angela-Schulgesellschaft mbH Düren abgeschlossen (s. Anlage 1). Zweck des Vertrages ist die finanzielle Absicherung des Ersatzschulhaushaltes, unabhängig von der durch die Stadt Düren als Standortkommune getroffenen Zuschussregelung. Desweiteren wurde ein Vertrag zwischen den o.a. Kommunen zur internen Regelung der Aufteilung des Zuschussbetrages geschlossen (s. Anlage 2). Aus § 1 des letztgenannten Vertrages ergeben sich die höchstens zu zahlenden Zuschüsse. Folgende Zuschüsse sind bisher gezahlt worden: 2006 53 Schülerinnen 675,60 € 2007 64 Schülerinnen 0,00 € 2008 76 Schülerinnen 3.669,23 € 2009 74 Schülerinnen 3.668,85 € 2010 67 Schülerinnen 3.200,20 € 2011 62 Schülerinnen 2.886,58 € 2012 59 Schülerinnen 2.831,04 € Eine Abrechnung für das Jahr 2013 liegt noch nicht vor. § 5 des erstgenannten Vertrages regelt die Vertragsdauer, die ebenso für den zweitgenannten Vertrag gilt (siehe dort § 3). Danach sind die Verträge bis zum 31.12.2015 befristet und verlängern sich jeweils um 2 Jahre, wenn sie nicht mit einer Frist von einem Jahr zum Jahresende vorher schriftlich gegenüber dem Schulträger gekündigt werden. Daher steht nun die Entscheidung an, ob die Verträge gekündigt werden sollen oder nicht. Eine Verpflichtung zur Weiterführung besteht nicht. Seitens der Stadt Nideggen wurden die Verträge bereits gekündigt. In den übrigen Kommunen steht die Entscheidung noch aus. Auf Kreisebene soll vorgeschlagen werden, die Verträge fortzusetzen, auch wenn weitere Kommunen die Kündigung aussprechen, allerdings soll der bisherige Höchstbetrag bestehen bleiben. Der Schulausschuss des Kreises Düren tagt am 29.10.2014. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Bei eine Fortführung der Verträge zur Finanzierung des Schulträgeranteils an der St. AngelaSchulträger mbH, Düren, ergeben sich keine Veränderung. Bei einer Kündigung der Verträge werden freiwillige Mittel in Höhe von zuletzt 2.881,23 € (für 2012) weniger verausgabt. III. Beschlussvorschlag: Da es sich um eine politische Entscheidung handelt, wird seitens der Verwaltung kein Beschlussvorschlag verfasst. Der Bürgermeister - Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ Anlagen -2-