Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
93 kB
Datum
15.10.2013
Erstellt
10.10.13, 13:25
Aktualisiert
10.10.13, 13:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 08.10.2013
- Der Bürgermeister Az: 60
Nr. der Ratsdrucksache: 1124-IX
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
10.10.2013
Rat
15.10.2013
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
3. Änderung des Bebauungsplanes 5 b "Gewerbegebiet Bad Münstereifel-Flaches
Feld/Steinsmühle
hier: Abwägungsbeschlüsse, zusätzliche verkürzte Offenlage
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Berichterstatter: Herr Laqua
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1124-IX
1. Sachverhalt:
Der Stadtentwicklungsausschuss des Rates der Stadt Bad Münstereifel hat in seiner Sitzung am
19.03.2013 den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5b „Gewerbegebiet Bad Münstereifel Kernstadt-Bereich Flaches Feld / Steinsmühle“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gefasst. Die Umweltbelange
werden im Rahmen des Verfahrens insofern berücksichtigt, als dass eine Artenschutzvorprüfung
beauftragt wurde, die in das Verfahren integriert wird.
Der Geltungsbereich entspricht dem Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes. Der
beigefügte Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der vorstehende Aufstellungsbeschluss wurde öffentlich bekannt gemacht.
Durch die Änderung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für
die Erweiterung der bestehenden Verkaufseinrichtung zur Sicherung des Standortes geschaffen
werden. Für diese Änderung wurde die öffentliche Auslegung beschlossen.
Der Entwurf der Bebauungsplanänderung lag gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
17.6.2013 bis einschließlich 19.7.2013 öffentlich aus. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 9.7.2013. Es wurde um Abgabe von Stellungnahmen bis zum 16.8.2013 gebeten.
Die eingereichten Stellungnahmen machen Abwägungen der vorgebrachten Belange erforderlich,
die nachfolgend aufgeführt werden.
Der Bebauungsplan setzt in der offengelegten Form der 3. Änderung eine Vergrößerung der zulässigen Verkaufsfläche bis maximal 1.200 qm Verkaufsfläche fest, um hier entsprechend den Konzepten
der Nahversorger Erweiterungsmöglichkeiten zur Sicherung des Standortes zu schaffen. Die zwischenzeitlich durchgeführte Ausbauplanung zeigt jedoch, dass in den vorhandenen baulichen
Anlagen, die bis auf einen kleinen Anbau nicht vergrößert werden sollen, nur eine maximale Verkaufsfläche (VK) von 1000 qm VK möglich ist. Um hier den baulichen Gegebenheiten, dem
Wunsch der Bauherren und auch den Anregungen Rechnung zu tragen bzw. zum Teil Rechnung
zu tragen, wird die maximale Verkaufsfläche neu auf 1000 qm VK festgesetzt. Diese Änderung
der Verkaufsfläche macht eine erneute Offenlage erforderlich.
Da im Bebauungsplan eine Unrichtigkeit hinsichtlich der Größe des festgesetzten Baufeldes aufgetreten ist (30 m tief statt 31 m), das bestehende Gebäude eine Tiefe von 31 m aufweist, ist zur Herstellung der Rechtssicherheit im Rahmen der erneuten Offenlage das Baufeld mit 31 m Tiefe eindeutig zu
fixieren. Dieses entspricht dem Bestand und stellt keine zusätzliche Vergrößerung dar.
Es wird deshalb empfohlen, eine erneute Offenlage gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen.
2. Beschlussvorschlag:
2a
Abwägung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 BauGB mit Beschlussvorschlägen - siehe Anlage
2b
Aufgrund der eingegangenen Bedenken, jedoch insbesondere aus dem im einführenden
Sachverhalt Dargelegten wird beschlossen eine erneute Offenlage gemäß § 4a Abs. 3 BauGB
durchzuführen.