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Beschlussvorlage (3. Änderung des Bebauungsplanes 5 b "Gewerbegebiet Bad Münstereifel-Flaches Feld/Steinsmühle hier: Abwägungsbeschlüsse, zusätzliche verkürzte Offenlage)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
93 kB
Datum
15.10.2013
Erstellt
10.10.13, 13:25
Aktualisiert
10.10.13, 13:25
Beschlussvorlage (3. Änderung des Bebauungsplanes 5 b "Gewerbegebiet Bad Münstereifel-Flaches Feld/Steinsmühle
hier: Abwägungsbeschlüsse, zusätzliche verkürzte Offenlage) Beschlussvorlage (3. Änderung des Bebauungsplanes 5 b "Gewerbegebiet Bad Münstereifel-Flaches Feld/Steinsmühle
hier: Abwägungsbeschlüsse, zusätzliche verkürzte Offenlage)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 08.10.2013 - Der Bürgermeister Az: 60 Nr. der Ratsdrucksache: 1124-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 10.10.2013 Rat 15.10.2013 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 3. Änderung des Bebauungsplanes 5 b "Gewerbegebiet Bad Münstereifel-Flaches Feld/Steinsmühle hier: Abwägungsbeschlüsse, zusätzliche verkürzte Offenlage __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1124-IX 1. Sachverhalt: Der Stadtentwicklungsausschuss des Rates der Stadt Bad Münstereifel hat in seiner Sitzung am 19.03.2013 den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5b „Gewerbegebiet Bad Münstereifel Kernstadt-Bereich Flaches Feld / Steinsmühle“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gefasst. Die Umweltbelange werden im Rahmen des Verfahrens insofern berücksichtigt, als dass eine Artenschutzvorprüfung beauftragt wurde, die in das Verfahren integriert wird. Der Geltungsbereich entspricht dem Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes. Der beigefügte Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der vorstehende Aufstellungsbeschluss wurde öffentlich bekannt gemacht. Durch die Änderung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der bestehenden Verkaufseinrichtung zur Sicherung des Standortes geschaffen werden. Für diese Änderung wurde die öffentliche Auslegung beschlossen. Der Entwurf der Bebauungsplanänderung lag gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 17.6.2013 bis einschließlich 19.7.2013 öffentlich aus. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 9.7.2013. Es wurde um Abgabe von Stellungnahmen bis zum 16.8.2013 gebeten. Die eingereichten Stellungnahmen machen Abwägungen der vorgebrachten Belange erforderlich, die nachfolgend aufgeführt werden. Der Bebauungsplan setzt in der offengelegten Form der 3. Änderung eine Vergrößerung der zulässigen Verkaufsfläche bis maximal 1.200 qm Verkaufsfläche fest, um hier entsprechend den Konzepten der Nahversorger Erweiterungsmöglichkeiten zur Sicherung des Standortes zu schaffen. Die zwischenzeitlich durchgeführte Ausbauplanung zeigt jedoch, dass in den vorhandenen baulichen Anlagen, die bis auf einen kleinen Anbau nicht vergrößert werden sollen, nur eine maximale Verkaufsfläche (VK) von 1000 qm VK möglich ist. Um hier den baulichen Gegebenheiten, dem Wunsch der Bauherren und auch den Anregungen Rechnung zu tragen bzw. zum Teil Rechnung zu tragen, wird die maximale Verkaufsfläche neu auf 1000 qm VK festgesetzt. Diese Änderung der Verkaufsfläche macht eine erneute Offenlage erforderlich. Da im Bebauungsplan eine Unrichtigkeit hinsichtlich der Größe des festgesetzten Baufeldes aufgetreten ist (30 m tief statt 31 m), das bestehende Gebäude eine Tiefe von 31 m aufweist, ist zur Herstellung der Rechtssicherheit im Rahmen der erneuten Offenlage das Baufeld mit 31 m Tiefe eindeutig zu fixieren. Dieses entspricht dem Bestand und stellt keine zusätzliche Vergrößerung dar. Es wird deshalb empfohlen, eine erneute Offenlage gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen. 2. Beschlussvorschlag: 2a Abwägung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB mit Beschlussvorschlägen - siehe Anlage 2b Aufgrund der eingegangenen Bedenken, jedoch insbesondere aus dem im einführenden Sachverhalt Dargelegten wird beschlossen eine erneute Offenlage gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen.